3865/J XXII. GP
Eingelangt am 31.01.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „AK-Schnitzeltest (Fertigprodukte) - Formfleisch: Kontrolle nicht mehr
möglich!"
Selbst für die Salzburger Konsumentenschützer war es
eine Überraschung: Mit herkömmlichen
Untersuchungsmethoden konnte bei den High-Tech-Fertigprodukten der
Lebensmittelindustrie
nicht mehr
festgestellt werden, ob es sich um „echte Schnitzel" handelte oder um
zusammengepresstes „Formfleisch".
Gerade in diesem so sensiblen Bereich sind Offenheit und
eindeutige unmissverständliche Informationen gefragt. Gerade in einem
Tourismusland wie
Österreich, in dem nun auch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft den Brüsseler
Gästen
„Schnitzel" serviert werden ist
absolute Transparenz notwendig (Standard
10.01.2006).
Der Salzburger AK-Präsident Siegfried Pichler wies u.a.
daraufhin, dass die KonsumentInnen ein
elementares Recht
darauf haben,
zweifelsfrei zu wissen, was sie essen. „Man rechnet nicht mit
Formfleisch, wenn in großen Lettern ein
Schnitzel oder Cordon bleu angepriesen wird. Vertrauen
ist gut, Kontrolle ist besser. Die Hersteller müssen umdenken und
schaden sich nur selbst, wenn
mündige Konsumenten frustriert werden. Wer Formfleisch essen will, soll es tun.
Wo aber
Schnitzel draufsteht, sollte auch Schnitzel drin sein."
Dass
es nach Aussage der durchführenden Untersuchungsanstalt AGES technisch nicht
möglich war, Formfleisch von ganzen
Schnitzeln bzw. laut Deklaration „zusammengefügten
Filetteilen" zu unterscheiden, ist völlig unbefriedigend und
konsumentenpolitisch nicht zu
akzeptieren!
Insgesamt untersuchte die AGES im
Auftrag der AK Salzburg 18 für KonsumentInnen eindeutig
als Schnitzel, Cordon bleu oder Schnitzelsemmel bezeichnete Fertigprodukte
mikroskopisch auf
das Vorhandensein von Formfleisch.
• Nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch („Codex Alimentarius Austriacus") sind
„Schnitzel" einzelne, in Scheiben
geschnittene Fleischstücke. Während diese Definition ganz
sicher
der Konsumentenerwartung in Österreich entspricht, wird allerdings
KonsumentInnen
in Österreich unter
dieser Formulierung auch sog. „Formfleisch" untergejubelt.
• Laut Codex ist „Formfleisch"
eine Fleischzubereitung, die aus geschnittenem Muskelfleisch
hergestellt
ist. Die etwa walnussgroßen - bei Geflügel haselnussgroßen - Fleischstücke
werden in einem
Arbeitsgang mit Kochsalz versetzt, allenfalls gewürzt, dann mechanisch
bearbeitet (gemengt, getumbelt) und unter Anwendung von Druck in Formen zu
„Formfleisch" zusammengefügt.
Zu
deklarieren ist es dann zumindest sinngemäß als „aus kleinen Fleischstücken
zusammengesetzt", was dem Konsumenten allerdings wenig bringt, wenn die
Deklaration
ganz einfach nicht überprüfbar ist. Allein
für Allergiker ist dies ein ganz wesentlicher Faktor.
Die eingekauften Schnitzel-Proben bestanden aus
Geflügelfleisch (5 Huhn, 7 Pute), Rindfleisch
(1) und Schweinefleisch (5). Die mikroskopische Untersuchung dieser Waren
(AGES) erbrachte
überraschende und ernüchternde Ergebnisse:
•
Von den 12 Schnitzeln aus Geflügelfleisch konnten bei 8
Proben keine Aussagen getroffen
werden, ob die Produkte Formfleisch enthielten oder nicht.
•
Bei 67 % dieser überprüften Produkte konnten die Angaben
der Hersteller, dass das
angebotene Produkt zumindest aus Filetteilen zusammengesetzt sei, auch durch
eine
mikroskopische Untersuchung nicht überprüft werden.
•
Besser
war die Kontroll-Situation bei Schweinefleisch, da die Fleischstücke ganz
einfach
größer sind. Es konnte bei allen 5 Proben die Verwendung von Formfleisch durch
die
Untersuchung ausgeschlossen werden. Bei
Verwendung von Schweinefleisch ist somit ein
Nachweis auf Vorhandensein von Formfleisch noch möglich!
•
Speziell bei Geflügelfleisch ist eine Überprüfung auf
Formfleisch also nicht mehr möglich.
Anbieteraussagen, die zumindest zusammengefügte Filetteile versprechen, sind
damit nicht
mehr
kontrollierbar!
Österreichische KonsumentInnen erwarten sich von einem
Schnitzel, dass es aus einem einzelnen
Stück hergestellt wird und kein „Pressprodukt" von kleinen Fleischteilen
ist. In der Lebensmittel-
High-Tech-Produktion
aber wird speziell bei Geflügelfleisch das Schnitzel - laut
Herstellerdeklaration - aus zusammengepressten Filetteilen hergestellt. Eine
solche Deklaration
bedeutet, dass kein Formfleisch verwendet wurde, denn sonst musste die
Deklaration „aus
kleinen Fleischstücken zusammengesetzt" lauten. Eine Überprüfung dieser
Herstellerangaben
durch die Lebensmittelkontrolle war jedoch
bei den untersuchten Produkten durch die AGES mit
herkömmlichen Methoden (mikroskopische Untersuchung) nicht mehr möglich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass als „Schnitzel" nur einzelne
als Scheiben geschnittene Fleischstücke
bezeichnet und in
Verkehr gebracht werden dürfen?
2.
Gegen welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wird
verstoßen wenn angebotene
Schnitzel in Wirklichkeit aus Formfleisch bestehen und als solches nicht
gekennzeichnet
wurden?
3.
Ist
es richtig, dass die AGES aus den dargelegten Gründen mit herkömmlichen
Methoden
(Mikroskopische Untersuchung) nicht mehr in der Lage ist - insbesondere bei
Geflügelfleisch
- festzustellen, ob es sich um ein
„Schnitzel" oder um „Formfleisch" handelt?
4.
Wenn ja, welche Maßnahmen oder zusätzliche technische
Ausstattung ist in der AGES
notwendig, dass
dieser möglich wird?
5.
Welche diesbezüglichen Aufsichtsmaßnahmen (Kontrollen)
und Untersuchungen über
angebotenes
„Formfleisch" hat 2004 und 2005 das BMGF angeordnet?
6.
Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (z.B.
Überprüfung der Kennzeichnung) und
Untersuchungen durch
die AGES? (Aufschlüsselung auf Bundesländer)
7.
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie nach Vorliegen
der Salzburger Ergebnisse
ergreifen?
8.
Schließen Sie aus, dass unsere Brüsseler Gäste statt der
klassischen österreichischen
Spezialität „Schnitzel" billiges „Formfleisch" erhalten?