Eingelangt am 31.01.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Exportsubventionen für Zuchtrinder
Ende des Jahres
2005 wurde von der EU-Kommission angekündigt, dass die heftig kritisierten
Exportsubventionen für Lebendtiertransporte, die ja bisher bekanntlich sehr
viele Tiertransporte und damit Tierleid verursachten, ab sofort eingestellt
werden sollten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte sich sowohl auf
Schlacht- als auch auf Zuchttiertransporte bezogen. Auf Betreiben Österreichs
wurden jedoch die Zuchtrinder explizit von dieser Neuregelung ausgenommen, das
heißt, für Zuchtrinder sollen Exportförderungen weiterhin bezahlt werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Haben Sie als Finanzminister die
Forderungen des Landwirtschaftsministers unterstützt, wonach weiterhin
EU-Exportsubventionen für Zuchttiertransporte gezahlt werden sollen und
wenn ja, warum?
- Wie viele Gelder an Exporterstattungen
wurden in den letzten fünf Jahren für österreichische Zuchttierexporte
bezahlt?
- Welchen Anteil der in Österreich für
Exporterstattungen ausbezahlten Mittel kassieren in Österreich die 3
größten Förderungswerber (bitte um Angabe des Umfanges der Mittel und des
prozentuellen Anteils)?
- Inwiefern kann sichergestellt werden,
dass nicht Schlachttiertransporte als Zuchttiertransporte deklariert und
damit zu Unrecht Fördergelder bezogen werden? Gab es in diesem
Zusammenhang in den letzten fünf Jahren diesbezügliche Betrugsfälle und
wenn ja, in welchem Umfang?
- Wer kontrolliert in Österreich die
Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG in der
Fassung der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von
Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des
Tiertransportes?
- Was werden Sie unternehmen, damit die
Kontrollen qualitativ verbessert werden und es zu keinen unrechtmäßigen
Auszahlungen kommt?