3867/J XXII. GP

Eingelangt am 31.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Exportsubventionen für Zuchtrinder

 

Ende des Jahres 2005 wurde von der EU-Kommission angekündigt, dass die heftig kritisierten Exportsubventionen für Lebendtiertransporte, die ja bisher bekanntlich sehr viele Tiertransporte und damit Tierleid verursachten, ab sofort eingestellt werden sollten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte sich sowohl auf Schlacht- als auch auf Zuchttiertransporte bezogen. Auf Betreiben Österreichs wurden jedoch die Zuchtrinder explizit von dieser Neuregelung ausgenommen, das heißt, für Zuchtrinder sollen Exportförderungen weiterhin bezahlt werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Inwiefern halten Sie Exportgenehmigungen für Zuchtrinder nicht für ausreichend und wollen zusätzlich noch eine Subventionierung?

 

  1. Wie viele österreichische Zuchtrinder wurden in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, wohin gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden dafür Subventionen ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?

 

  1. Wie viele Zuchtrinder wurden EU-weit in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, in welche Länder gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden Subventionen dafür ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?

 

  1. Wie viele österreichische Schlachtrinder wurden in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, wohin gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden dafür Subventionen ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?

 

  1. Wie viele Schlachtrinder wurden EU-weit in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, in welche Länder gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden Subventionen dafür ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?

 

  1. Ist der Transport von Zuchttieren schonender als der Transport von Schlachttieren? Wenn ja, worin bestehen die genauen Unterschiede?

 

  1. Wie werden Zuchtrinder im Unterschied zu Schlachtrindern definiert (Kategorien, Altersgrenzen etc.)?

 

  1. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass nicht Schlachttiertransporte als Zuchttiertransporte deklariert und damit zu Unrecht Fördergelder bezogen werden? Gab es in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren diesbezügliche Betrugsfälle und wenn ja, in welchem Umfang?

 

  1. Betrifft die Einstellung der EU-Exporterstattungen für Schlachttiere nur die Rinder oder auch andere Nutztiere und wenn ja, welche?

 

  1. Inwiefern sind die Exporterstattungen für Zuchttiertransporte nicht WTO-widrig und können zu WTO-Klagen gegen die EU führen?

 

  1. Was geschieht mit den Zuchtrindern, die in den Nahen Osten transportiert werden? Stimmt es, dass sie meist trächtig transportiert werden, („bestenfalls“) lediglich einmal kalben, dann ausgemolken und anschließend geschlachtet werden? Wenn ja, wird damit nicht eine Verschleierung der Fortführung der bisherigen Exporterstattungen betrieben?

 

  1. Haben Sie Kenntnis darüber, ob in den Empfängerstaaten durch österreichische Zuchttiere überhaupt vermehrungsfähige Zuchtherden aufgebaut werden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Gibt es Verlaufskontrollen / ein Feedback / Statistiken über

a)      den Verbleib der exportierten Zuchtrinder

b)      Geburtsverläufe

c)      lebendgeborene Kälber

d)      den Umfang der Weiterzucht mit den geborenen weiblichen Kälbern

e)      Wiederbelegungsraten nach der Geburt der exportierten Zuchtrinder

f)        Non-Return-Raten

g)      Zwischenkalbezeiten

h)      Abgänge nach einem Jahr / nach zwei Jahren?

 

  1.  Wer scheint bei diesen Exporten als Förderungswerber für Exporterstattungen auf?

 

  1. Wer ist Nutznießer/Profiteur der Exportsubventionen? Bekommen die LandwirtInnen bzw. ZüchterInnen irgendwelche Geldmittel aus dem Titel ‚Exporterstattungen’? Wenn ja, welcher Anteil an den Exporterstattungen kommt ihnen zugute?

 

  1. Welchen Anteil der in Österreich für Exporterstattungen ausbezahlten Mittel kassieren in Österreich die 3 größten Förderungswerber (bitte um Angabe des Umfanges der Mittel und des prozentuellen Anteils)?

 

  1. In welcher Form findet in Österreich die Kontrolle der VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG statt?

 

  1. Wer kontrolliert in Österreich in den einzelnen Bundesländern die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG a) vor Beginn des Tiertransportes und b) während des Tiertransportes?

 

  1. Wer kontrolliert in den Durchfuhrstaaten die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des Tiertransportes?

 

  1. Wer kontrolliert bei der Ankunft der Tiertransporte in Drittstaaten die bis dahin erforderliche Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des Tiertransportes?