Eingelangt am 31.01.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Exportsubventionen für Zuchtrinder
Ende
des Jahres 2005 wurde von der EU-Kommission angekündigt, dass die heftig
kritisierten Exportsubventionen für Lebendtiertransporte, die ja bisher
bekanntlich sehr viele Tiertransporte und damit Tierleid verursachten, ab
sofort eingestellt werden sollten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte
sich sowohl auf Schlacht- als auch auf Zuchttiertransporte bezogen. Auf
Betreiben Österreichs wurden jedoch die Zuchtrinder explizit von dieser
Neuregelung ausgenommen, das heißt, für Zuchtrinder sollen Exportförderungen
weiterhin bezahlt werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
- Inwiefern halten Sie
Exportgenehmigungen für Zuchtrinder nicht für ausreichend und wollen
zusätzlich noch eine Subventionierung?
- Wie viele österreichische
Zuchtrinder wurden in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert,
wohin gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden dafür Subventionen
ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?
- Wie viele Zuchtrinder wurden EU-weit
in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, in welche Länder gingen
die Exporte und in welcher Höhe wurden Subventionen dafür ausbezahlt
(bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?
- Wie viele österreichische
Schlachtrinder wurden in den letzten fünf Jahren ins Ausland
exportiert, wohin gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden dafür
Subventionen ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?
- Wie viele Schlachtrinder wurden
EU-weit in den letzten fünf Jahren ins Ausland exportiert, in
welche Länder gingen die Exporte und in welcher Höhe wurden Subventionen
dafür ausbezahlt (bitte um detaillierte Angaben je nach Jahr)?
- Ist der Transport von Zuchttieren
schonender als der Transport von Schlachttieren? Wenn ja, worin bestehen
die genauen Unterschiede?
- Wie werden Zuchtrinder im Unterschied
zu Schlachtrindern definiert (Kategorien, Altersgrenzen etc.)?
- Inwiefern kann sichergestellt werden,
dass nicht Schlachttiertransporte als Zuchttiertransporte deklariert und
damit zu Unrecht Fördergelder bezogen werden? Gab es in diesem
Zusammenhang in den letzten fünf Jahren diesbezügliche Betrugsfälle und
wenn ja, in welchem Umfang?
- Betrifft die Einstellung der
EU-Exporterstattungen für Schlachttiere nur die Rinder oder auch andere
Nutztiere und wenn ja, welche?
- Inwiefern sind die Exporterstattungen
für Zuchttiertransporte nicht WTO-widrig und können zu WTO-Klagen gegen
die EU führen?
- Was geschieht mit den Zuchtrindern,
die in den Nahen Osten transportiert werden? Stimmt es, dass sie meist
trächtig transportiert werden, („bestenfalls“) lediglich einmal kalben,
dann ausgemolken und anschließend geschlachtet werden? Wenn ja, wird damit
nicht eine Verschleierung der Fortführung der bisherigen
Exporterstattungen betrieben?
- Haben Sie Kenntnis darüber, ob in den
Empfängerstaaten durch österreichische Zuchttiere überhaupt
vermehrungsfähige Zuchtherden aufgebaut werden? Wenn ja, in welchem
Umfang? Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Verlaufskontrollen / ein
Feedback / Statistiken über
a)
den Verbleib
der exportierten Zuchtrinder
b)
Geburtsverläufe
c)
lebendgeborene
Kälber
d)
den Umfang
der Weiterzucht mit den geborenen weiblichen Kälbern
e) Wiederbelegungsraten nach der Geburt der
exportierten Zuchtrinder
f)
Non-Return-Raten
g)
Zwischenkalbezeiten
h)
Abgänge nach
einem Jahr / nach zwei Jahren?
- Wer scheint bei diesen Exporten als Förderungswerber für
Exporterstattungen auf?
- Wer ist Nutznießer/Profiteur der
Exportsubventionen? Bekommen die LandwirtInnen bzw. ZüchterInnen
irgendwelche Geldmittel aus dem Titel ‚Exporterstattungen’? Wenn ja,
welcher Anteil an den Exporterstattungen kommt ihnen zugute?
- Welchen Anteil der in Österreich für
Exporterstattungen ausbezahlten Mittel kassieren in Österreich die 3
größten Förderungswerber (bitte um Angabe des Umfanges der Mittel und des
prozentuellen Anteils)?
- In welcher Form findet in Österreich
die Kontrolle der VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG statt?
- Wer kontrolliert in Österreich in den
einzelnen Bundesländern die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der
Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur
Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG a)
vor Beginn des Tiertransportes und b) während des
Tiertransportes?
- Wer kontrolliert in den
Durchfuhrstaaten die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie
91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von
Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des
Tiertransportes?
- Wer kontrolliert bei der Ankunft der
Tiertransporte in Drittstaaten die bis dahin erforderliche Einhaltung der
Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie
95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO
615/EG idF der VO 639/2003/EG während des Tiertransportes?