Eingelangt am 31.01.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Tiertransporte
Ende des Jahres
2005 wurde von der EU-Kommission angekündigt, dass die heftig kritisierten
Exportsubventionen für Lebendtiertransporte, die ja bisher bekanntlich sehr
viele Tiertransporte und damit Tierleid verursachten, ab sofort eingestellt
werden sollten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte sich sowohl auf
Schlacht- als auch auf Zuchttiertransporte bezogen. Auf Betreiben Österreichs
wurden jedoch die Zuchtrinder explizit von dieser Neuregelung ausgenommen, das
heißt, für Zuchtrinder sollen Exportförderungen weiterhin gewährleistet werden.
Abgesehen von den
Exporten sind Tiere auch am EU-Binnenmarkt 24 Stunden oder wesentlich länger in
viel zu engen Transportern unterwegs, oft ohne Wasser, um dann – wenn sie
überleben – geschlachtet zu werden. Täglich rollt eine beträchtliche Anzahl von
Tiertransporten durch Österreich, von den neuen Mitgliedstaaten insbesondere
aus dem Norden Europas in den Süden. - Und das mittlerweile ohne
Veterinärkontrollen an den Grenzen. Weder werden ausreichende Kontrollen
sichergestellt, noch stehen Ladestationen zur Verfügung, wo die Tiertransporte
bei Bedarf gestoppt, entladen und die Tiere entsprechend versorgt werden
können.
Die Kontrollen
werden in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt. Dementsprechend
unterschiedlich sind auch die Kontrollergebnisse. Laut Beantwortung unserer
parlamentarischen Anfrage 3287/AB vom 8. September 2005 wurden im Jahr 2003 in
Österreich insgesamt 3801 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt. 349 dieser
Kontrollen oder 9,2% wurden beanstandet. Jedoch ist die Kontrolldichte und
Beanstandungsquote in den Bundesländern völlig unterschiedlich: in Wien gab
es weder Kontrollen noch Beanstandungen, in NÖ, Vorarlberg, Tirol und
Oberösterreich es kaum Kontrollen, im Burgenland gab es zwar angeblich 1770
Kontrollen, jedoch nur 27 Beanstandungen (das sind 1,5% der Kontrollen),
während es in Salzburg und in Kärnten, wo Tiertransport-InspektorInnen im
Einsatz sind, eine wesentlich höhere Beanstandungsquote gibt: in Kärnten gab es
bei 676 Kontrollen 144 Beanstandungen (21,3%) und in Salzburg bei 292 Kontrollen
91 Beanstandungen (31,2%). Im Jahr 2004 wurden in Österreich insgesamt
4759 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt, 400 dieser Kontrollen wurden
beanstandet (dh durchschnittlich 8,4% der Kontrollen), in Kärnten gab es bei
1182 Kontrollen 200 Beanstandungen (16,9%) und in Salzburg bei 315 Kontrollen
95 Beanstandungen (30,2%).
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Haben Sie als Verkehrsminister die
Forderungen des Landwirtschaftsministers unterstützt, wonach weiterhin
EU-Exportsubventionen für Zuchttiertransporte gezahlt werden sollen und
wenn ja, warum?
- Ist der Transport von Zuchttieren
schonender als der Transport von Schlachttieren? Wenn ja, worin bestehen
die genauen Unterschiede?
- Was geschieht mit den Zuchtrindern,
die in den Nahen Osten transportiert werden? Stimmt es, dass sie
(„bestenfalls“) lediglich einmal kalben, dann ausgemolken und anschließend
geschlachtet werden?
- Inwiefern kann sichergestellt werden,
dass nicht Schlachttiertransporte als Zuchttiertransporte deklariert und
damit zu Unrecht Fördergelder bezogen werden? Gab es in diesem
Zusammenhang in den letzten fünf Jahren diesbezügliche Betrugsfälle und
wenn ja, in welchem Umfang?
- Betrifft die Einstellung der
EU-Exporterstattungen für Schlachttiere alle Nutztiere oder nur die
Rinder?
- Was unternehmen Sie, damit die nötige
Infrastruktur für Tiertransporte zur Verfügung gestellt wird (Umlade- und
Tränkestationen, Notversorgungsstellen etc.)?
- Wie viele Tiertransport-InspektorInnen
stehen derzeit in Österreich zur Verfügung?
- Wie viele Nutztiertransporte werden
jährlich durch Österreich transportiert?
- Was werden Sie unternehmen, damit die
Kontrollen qualitativ verbessert werden?
- Was werden Sie unternehmen, damit die
völlig unterschiedlichen Kontrollsysteme für Tiertransporte in Österreich
vereinheitlicht werden?
- Warum werden - wie in der
Anfragebeantwortung 3287/AB angegeben - bei den Kontrollen keine
Aufzeichnungen über die Art der Beanstandungen geführt (dh ob die Tiere
getränkt oder gefüttert wurden, wie viele Tiere verletzt sind)?
- Was werden Sie im Rahmen der
österreichischen Ratspräsidentschaft unternehmen, damit die Tiertransportbestimmungen
auf EU-Ebene verbessert werden (z.B. Verkürzung der Transportzeiten,
Verschärfung der EU-weiten Kontrollen etc.)?
- In welcher Form findet in Österreich
die Kontrolle der VO 615/EG in der Fassung der VO 639/2003/EG statt?
- Wer kontrolliert in Österreich in den
einzelnen Bundesländern die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der
Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur
Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG a)
vor Beginn des Tiertransportes und b) während des
Tiertransportes?
- Wer kontrolliert in den
Durchfuhrstaaten die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie
91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von
Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des
Tiertransportes?
- Wer kontrolliert bei der Ankunft der
Tiertransporte in Drittstaaten die bis dahin erforderliche Einhaltung der
Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG
als Grundbedingung zur Gewährung
von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG
während des Tiertransportes?