3868/J XXII. GP

Eingelangt am 31.01.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Tiertransporte

 

Ende des Jahres 2005 wurde von der EU-Kommission angekündigt, dass die heftig kritisierten Exportsubventionen für Lebendtiertransporte, die ja bisher bekanntlich sehr viele Tiertransporte und damit Tierleid verursachten, ab sofort eingestellt werden sollten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte sich sowohl auf Schlacht- als auch auf Zuchttiertransporte bezogen. Auf Betreiben Österreichs wurden jedoch die Zuchtrinder explizit von dieser Neuregelung ausgenommen, das heißt, für Zuchtrinder sollen Exportförderungen weiterhin gewährleistet werden.

 

Abgesehen von den Exporten sind Tiere auch am EU-Binnenmarkt 24 Stunden oder wesentlich länger in viel zu engen Transportern unterwegs, oft ohne Wasser, um dann – wenn sie überleben – geschlachtet zu werden. Täglich rollt eine beträchtliche Anzahl von Tiertransporten durch Österreich, von den neuen Mitgliedstaaten insbesondere aus dem Norden Europas in den Süden. - Und das mittlerweile ohne Veterinärkontrollen an den Grenzen. Weder werden ausreichende Kontrollen sichergestellt, noch stehen Ladestationen zur Verfügung, wo die Tiertransporte bei Bedarf gestoppt, entladen und die Tiere entsprechend versorgt werden können.

 

Die Kontrollen werden in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Kontrollergebnisse. Laut Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage 3287/AB vom 8. September 2005 wurden im Jahr 2003 in Österreich insgesamt 3801 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt. 349 dieser Kontrollen oder 9,2% wurden beanstandet. Jedoch ist die Kontrolldichte und Beanstandungsquote in den Bundesländern völlig unterschiedlich: in Wien gab es weder Kontrollen noch Beanstandungen, in NÖ, Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich es kaum Kontrollen, im Burgenland gab es zwar angeblich 1770 Kontrollen, jedoch nur 27 Beanstandungen (das sind 1,5% der Kontrollen), während es in Salzburg und in Kärnten, wo Tiertransport-InspektorInnen im Einsatz sind, eine wesentlich höhere Beanstandungsquote gibt: in Kärnten gab es bei 676 Kontrollen 144 Beanstandungen (21,3%) und in Salzburg bei 292 Kontrollen 91 Beanstandungen (31,2%). Im Jahr 2004 wurden in Österreich insgesamt 4759 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt, 400 dieser Kontrollen wurden beanstandet (dh durchschnittlich 8,4% der Kontrollen), in Kärnten gab es bei 1182 Kontrollen 200 Beanstandungen (16,9%) und in Salzburg bei 315 Kontrollen 95 Beanstandungen (30,2%).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Haben Sie als Verkehrsminister die Forderungen des Landwirtschaftsministers unterstützt, wonach weiterhin EU-Exportsubventionen für Zuchttiertransporte gezahlt werden sollen und wenn ja, warum?

 

  1. Ist der Transport von Zuchttieren schonender als der Transport von Schlachttieren? Wenn ja, worin bestehen die genauen Unterschiede?

 

  1. Was geschieht mit den Zuchtrindern, die in den Nahen Osten transportiert werden? Stimmt es, dass sie („bestenfalls“) lediglich einmal kalben, dann ausgemolken und anschließend geschlachtet werden?

 

  1. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass nicht Schlachttiertransporte als Zuchttiertransporte deklariert und damit zu Unrecht Fördergelder bezogen werden? Gab es in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren diesbezügliche Betrugsfälle und wenn ja, in welchem Umfang?

 

  1. Betrifft die Einstellung der EU-Exporterstattungen für Schlachttiere alle Nutztiere oder nur die Rinder?

 

  1. Was unternehmen Sie, damit die nötige Infrastruktur für Tiertransporte zur Verfügung gestellt wird (Umlade- und Tränkestationen, Notversorgungsstellen etc.)?

 

  1. Wie viele Tiertransport-InspektorInnen stehen derzeit in Österreich zur Verfügung?

 

  1. Wie viele Nutztiertransporte werden jährlich durch Österreich transportiert?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, damit die Kontrollen qualitativ verbessert werden?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, damit die völlig unterschiedlichen Kontrollsysteme für Tiertransporte in Österreich vereinheitlicht werden?

 

  1. Warum werden - wie in der Anfragebeantwortung 3287/AB angegeben - bei den Kontrollen keine Aufzeichnungen über die Art der Beanstandungen geführt (dh ob die Tiere getränkt oder gefüttert wurden, wie viele Tiere verletzt sind)?

 

  1. Was werden Sie im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft unternehmen, damit die Tiertransportbestimmungen auf EU-Ebene verbessert werden (z.B. Verkürzung der Transportzeiten, Verschärfung der EU-weiten Kontrollen etc.)?

 

  1. In welcher Form findet in Österreich die Kontrolle der VO 615/EG in der Fassung der VO 639/2003/EG statt?

 

  1. Wer kontrolliert in Österreich in den einzelnen Bundesländern die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG a) vor Beginn des Tiertransportes und b) während des Tiertransportes?

 

  1. Wer kontrolliert in den Durchfuhrstaaten die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des Tiertransportes?

 

  1. Wer kontrolliert bei der Ankunft der Tiertransporte in Drittstaaten die bis dahin erforderliche Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Richtlinie 91/628/EG idF der Richtlinie 95/29/EG als Grundbedingung zur Gewährung  von Exporterstattungen gemäß VO 615/EG idF der VO 639/2003/EG während des Tiertransportes?