3872/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Diskriminierung bei MediatorInnenveranstaltung

 

Im § 15 (2) des BGStG ist folgender Wortlaut festgeschrieben: „Der Einsatz von Mediation ist anzubieten. Mediation ist durch externe Mediatorinnen und Mediatoren im Sinnes des Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen, BGBL. I Nr. 29/2003, zu erbringen.

Aus diesem Grund fand unten angeführte Veranstaltung statt. 

1. Jourfix und Informationsabend 2006

Thema: Behindertengleichstellungsgesetz

Donnerstag 12.1.2006, 18:30

Restaurant Wienerwald im Schottenkeller

Raum ”Fasslboden”

1010 Wien, Freyung 2

Referent: Dr. Hansjörg HOFER, BMSG

 

Herr Dr. Hofer wird über Zielsetzung und Intentionen der Mediation im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes und über die Erwartungen des Ministeriums an die MediatorInnen berichten und zugleich für alle Fragen zur Verfügung stehen.

Anfang des Jahres wird eine Einladung des Ministeriums an alle Mediatorenverbände zur Weiterleitung an alle MediatorInnen hinausgehen, in der aufgerufen wird, dass MediatorInnen, die in diesem Feld tätig sein wollen, ihr Interesse anmelden sollen.

Gerade in diesem Zusammenhang wird es von unserer Seite viele Fragen geben. Herr Dr. Hofer wird dabei für uns ein höchst kompetenter Ansprechpartner sein.

Wir bitten um eine Anmeldung per e-mail entweder mit ”return an Absender” oder an

m.mautner@aon.at

Wir freuen uns auf das erste Wiedersehen im Neuen Jahr.

Bis dahin erholsame Feiertage

Wien, 26.12.05                                          Roland Fitz, Landssprecher

                                                                     Marianus Mautner

der ÖBM - Österr. Bundesverband d.MediatorInnen
Lerchenfelderstr. 36/3
1080 Wien
Tel. 01-403 27 61, Fax 01-403 27 61 - 12

 

 

Da auch Menschen der Selbstbestimmt Leben Bewegung MediatorInnen sind und  wir Menschen mit Behinderungen es außerdem nicht zulassen, dass „über uns, ohne uns“ gesprochen und diskutiert wird, wollten zu dieser Veranstaltung auch Menschen im E-Rollstuhl kommen. Es darf bei solch einer Veranstaltung ja nicht darum gehen, was sich das Ministerium von MediatorInnen erwarten. Wesentlich ist vielmehr, welche Erwartungen Menschen mit Behinderungen, die ja „Hauptbeteiligte“ einer Mediation sein werden, haben.

Wie sich aber zeigte, wurde diese Veranstaltung an einem Ort abgehalten, der nachweislich nicht für Menschen in E-Rollstühlen benutzbar ist. Diese Veranstaltung war eine Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen!!!!

 

Schilderung einer diskriminierten Teilnehmerin:

Als "gebranntes Kind" habe ich am Veranstaltungsort angerufen und die Auskunft bekommen, es sein kein Problem mit dem Rollstuhl. Beim Eingang war bereits eine Stufe, diese Stufe konnte ich meiner selbst mitgebrachten Rampe überwinde. Der Raum "Fasslboden" wo der Vortrag stattfand, ist im Keller. Das freundliche Personal führt mich in die Küche, noch eine sehr hohe Stufe, und zeigt mir den Lift. Leider ist der Lift für einen Elektrorollstuhl viel zu klein, die Türen schließen nicht. In der Zwischenzeit ist auch Freundin K., die ebenfalls Rollstuhlfahrerin ist, gekommen. Sie hätte mit ihrem Winz-Rolli wahrscheinlich in den Lift hinein gekonnt, blieb aber bei mir. K. hat per e-mail beim Veranstalter angefragt, ob der Raum barrierefrei zugänglich sei, das e-mail blieb aber ohne Antwort.
 
Der Veranstalter erfährt vor Ort von der Misere, ist sehr zerknirscht, weiß aber
auch keine Lösung. Das Gespräch ist zunächst durchaus friedlich, erst als
er meint mit einem normalen Rollstuhl würde ich schon in den Lift
kommen, lässt meine Geduld merklich nach, ich versuche ihn darüber
aufzuklären, dass ein Elektrorollstuhl durchaus nicht "pervers" ist
sondern die einzige Möglichkeit für viele von uns. 
Das übliche Angebot hinuntergetragen zu werden lehnen wir aus bekannten Gründen ab. 
Dr. Hofer trifft ein, auch er wusste nichts über das Lokal. Verspricht
das Thema Barrierefreiheit in seinem Vortrag anzusprechen und begibt
sich in den Keller.
K. und ich verbringen den Abend im Restaurant Wienerwald, immer
wieder kommen mitleidige MediatorInnen oder der Veranstalter vorbei. ich
verspreche dem Veranstalter der Sache nach zu gehen und öffentlich zu machen, weil es wirklich exemplarisch absurd war. 
 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wurden oder werden Veranstaltung, Kampagnen, Broschüren etc. etc., die in mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit den BGStG standen oder stehen im Jahr 2006 durch Ihr Ministerium finanziert?

Wenn ja: Welche sind diese und in welcher Höhe wird die Finanzierung sein?

(Auflistung und Höhe der Finanzierung)

 

  1. Ist es für Ihr Ministerium selbstverständlich, dass Veranstaltung, die im Zusammenhang mit dem BGStG stattfinden, auch barrierefrei zugänglich sein müssen?

Wenn ja: In welcher Form wird dies den VeranstalterInnen mitgeteilt?

Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Ist es für Ihr Ministerium selbstverständlich, dass Veranstaltung, die im Zusammenhang mit dem BGStG stattfinden, auch gehörlosen Menschen i zugänglich sein müssen und daher ein Gebärdensprachdolmetsching stattfindet?

Wenn ja: In welcher Form wird dies den VeranstalterInnen mitgeteilt?

Wenn nein: Warum nicht?

 

 

  1. Ist es für Ihr Ministerium selbstverständlich, dass Einladungen, Broschüren etc. etc., die im Zusammenhang mit dem BGStG erscheinen, auch für blinde Menschen lesbar sein müssen?

Wenn ja: In welcher Form wird dies umgesetzt?

Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Sind Ihre MitarbeiterInnen beauftragt, nur an Veranstaltungen teilzunehmen, wenn die Voraussetzungen (Punkt 2 bis 5) erfüllt sind?

      Wenn ja: Wie lautet die diesbezügliche Weisung?

Wenn nein: Warum nicht?

 

 

  1. Wussten Ihr Ressort, dass von der Veranstaltung der MediatiorInnen, welche  aufgrund des BGStG stattfand, RollstuhlfahrerInnen ausgeschlossen werden?

Wenn ja: Warum wurde dies nicht verhindert?

Wenn nein: Warum  

 

  1. Was werden Sie konkret tun, damit bei allen Veranstaltungen, die in Zusammenhang mit dem BGStG stattfinden, Diskriminierungstatbestände verhindert werden?