Eingelangt am 01.02.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Nebenwirkungen
der gewerblichen Binnenschifffahrt
Wiederholt waren – etwa in
Oberösterreich – Ölaustritte auf der Donau zu verzeichen. Diese haben
gravierende Folgen nicht „nur“ für die Umwelt, sondern beispielsweise auch für
den Wasser- und Bootssport und sonstige FreizeitnutzerInnen dieses Wasserwegs,
etwa durch die bewegungsbehindernde Wirkung von Ölsperren oder die teilweise
gravierende Verschmutzung von Booten, Stegen und dergleichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Welche Gesetze regeln die
Sicherheitsvorkehrungen bei Fracht- bzw.
Passagierschiffen bezüglich a)unbeabsichtigter, b) beabsichtigter
Ölaustritte
und sonstiger Verunreinigungen?
- Wie ist die Entsorgung von Abwasser- bzw. Fäkalientanks sowohl
bei Fracht-
als auch Passagierschiffen darüber hinaus geregelt?
- Welche Zuständigkeiten gibt es a) innerstaatlich, b) auf
staatsübergreifender Ebene in diesem Zusammenhang?
- Welche Kontrollen gibt es seitens welcher Behörden und in
welcher Häufigkeit?
- Wieviel Kontrollpersonal steht hiefür im einzelnen zur
Verfügung?
- Wer muss für allfällige Sanierungskosten nach Verunreinigungen
(bei
unbekannten Verursachern) aufkommen?
- Gibt es Zahlen bezüglich der Häufigkeit von Verunreinigungen jeglicher
Art
a) der Donau, b) anderer österreichischer Gewässer durch Schiffe? Wenn ja,
wie lauten diese und ist eine Zu- bzw. Abnahme zu verzeichnen; wenn nein,
warum gibt es keine Zahlen?
- Welche Maßnahmen a) haben Sie bereits, b) werden Sie wann setzen
bzw. veranlassen, um eine nachhaltige Reduktion dieser Ereignisse
insbesondere auf der Donau zu erreichen?