3874/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Nebenwirkungen der gewerblichen Binnenschifffahrt

 

 

Wiederholt waren – etwa in Oberösterreich – Ölaustritte auf der Donau zu verzeichen. Diese haben gravierende Folgen nicht „nur“ für die Umwelt, sondern beispielsweise auch für den Wasser- und Bootssport und sonstige FreizeitnutzerInnen dieses Wasserwegs, etwa durch die bewegungsbehindernde Wirkung von Ölsperren oder die teilweise gravierende Verschmutzung von Booten, Stegen und dergleichen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Gesetze regeln die Sicherheitsvorkehrungen bei Fracht- bzw.
    Passagierschiffen bezüglich a)unbeabsichtigter, b) beabsichtigter Ölaustritte
    und sonstiger Verunreinigungen?
  2. Wie ist die Entsorgung von Abwasser- bzw. Fäkalientanks sowohl bei Fracht-
    als auch Passagierschiffen darüber hinaus geregelt?
  3. Welche Zuständigkeiten gibt es a) innerstaatlich, b) auf staatsübergreifender Ebene in diesem Zusammenhang?
  4. Welche Kontrollen gibt es seitens welcher Behörden und in welcher Häufigkeit?
  5. Wieviel Kontrollpersonal steht hiefür im einzelnen zur Verfügung?
  6. Wer muss für allfällige Sanierungskosten nach Verunreinigungen (bei
    unbekannten Verursachern) aufkommen?
  7. Gibt es Zahlen bezüglich der Häufigkeit von Verunreinigungen jeglicher Art
    a) der Donau, b) anderer österreichischer Gewässer durch Schiffe? Wenn ja, wie lauten diese und ist eine Zu- bzw. Abnahme zu verzeichnen; wenn nein, warum gibt es keine Zahlen?
  8. Welche Maßnahmen a) haben Sie bereits, b) werden Sie wann setzen bzw. veranlassen, um eine nachhaltige Reduktion dieser Ereignisse insbesondere auf der Donau zu erreichen?