3877/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Mag Terezija StoisitsFreundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend zweites Straflandesgericht samt Justizanstalt in Wien

 

 

 

 

Die Entscheidung für die Errichtung eines zweiten Straflandesgerichts samt Justizanstalt in Wien war von Beginn an eine höchst umstrittene, die nicht zuletzt gegen erhebliche Widerstände einer Vielzahl von RichterInnen, JustizwachebeamtInnen und RechtsanwältInnen durchgesetzt wurde. Justizpolitisch betrachtet stellt sie zumindest aus der Sicht der Grünen kein taugliches Instrument dar, um stetig steigenden Häftlingszahlen einerseits und mangelhafter persönlicher Betreuung der Insassen aufgrund fehlenden qualifizierten Personals (PsychologInnen, JustizwachebeamtInnen, TherapeutInnen, etc.) andererseits wirksam begegnen zu können.

 

Die öffentliche EU-weite Ausschreibung der Errichtung des zweiten Straflandesgerichts samt Justizanstalt erfolgte am 3. September 2005 durch die im Bundeseigentum stehende Bundesimmobiliengesellschaft als Auftraggeberin und richtet sich auf ein „PPP Justizzentrum Wien“.

 

Konkret ausgeschrieben wurde dabei die Beteiligung an einer gemischt-wirtschaftlichen Kooperationsgesellschaft (Projekt-GmbH) mit der Auftraggeberin zur gemeinsamen Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes und einer Justizanstalt in Wien.

 

Der Projektpartner kann sich demnach an der gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft als Auftraggeberin zu gründenden Projekt-GmbH beteiligen, wenn er (i) ein geeignetes Grundstück für die Durchführung des Bauvorhabens zur Verfügung stellt, (ii) an der Ausarbeitung der Wettbewerbsunterlagen für die architektonische Planung und an der Planung des anschließend stattfindenden architektonischen Wettbewerbs mitwirkt und (iii) das Bauvorhaben als Generalunternehmer ausführt.

 

Berichten in den Medien zufolge steht die Zuschlagserteilung für diese Ausschreibung kurz bevor. Kolportiert wird, dass die lediglich an vierter Stelle gereihte Porr AG mit einem Projekt im dritten Wiener Gemeindebezirk (Baumgasse) zum Zug kommen soll.

 

Nachdem bei der Verlegung des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien und des Handelsgerichts Wien vom ersten Wiener Gemeindebezirk (Riemergasse) in den neu errichteten „Justizzentrum City Tower Wien Mitte“ im Jahr 2003 der Bund bereits während der Planung seine Vorstellungen über die konkrete Bauausführung deponierte und das Gebäude anschließend anmietete, liegt die Vermutung nahe, dass beim zweiten Straflandesgericht samt Justizanstalt eine ähnliche Vorgangsweise gewählt werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche Objekte außer jenem im dritten Wiener Gemeindebezirk (Baumgasse) standen zur Auswahl?

2.      Was spricht gegen die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück in Stadlau?

2.1.    Welche Vorteile hätte die Ausführung des Bauvorhabens auf diesem Grundstück?

3.      Hat die Porr AG das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben?

3.1.    Wenn nein, soll die Porr AG dennoch den Zuschlag erhalten?

3.1.1.    Wenn ja, warum?

4.      In welchem Verhältnis wird sich die Bundesimmobiliengesellschaft an der Projekt-GmbH während der Ausführung des Bauvorhabens beteiligen?

5.      Bleibt die Beteiligung der Bundesimmobiliengesellschaft an der Projekt-GmbH bis zur Übergabe des Gebäudes gleich?

5.1.    Wenn nein, wie und warum soll sich die Beteiligung der Bundesimmobiliengesellschaft verändern?

6.      Wird die Projekt-GmbH nach Abschluss des Bauvorhabens zB als Betriebsgesellschaft oder in anderer Form bestehen bleiben?

6.1.    Wenn ja, wird die Bundesimmobiliengesellschaft ihre Beteiligung an der Projekt-GmbH behalten?

6.1.1.    Wenn nein, warum nicht?

6.1.2.      Wenn nein, wird die Bundesimmobiliengesellschaft ihre Anteile an der Projekt-GmbH an den Generalunternehmer übertragen?

6.1.2.1.    Wenn ja, zu welchem Veräußerungspreis?

6.2.    Wenn ja, wird die Bundesimmobiliengesellschaft ihre Beteiligung an der Projekt-GmbH verändern?

6.2.1.    Wenn ja, wie und warum?

7.      Wird das Grundstück, auf welchem das Bauvorhaben ausgeführt wird, bei Beginn des Bauvorhabens ins Eigentum der Projekt-GmbH übertragen?

7.1.    Wenn nein, wer wird Eigentümer des Grundstücks bei Beginn des Bauvorhabens sein?

8.      Wer wird nach Abschluss des Bauvorhabens Eigentümer des Grundstücks sein?

9.      Wer wird nach Abschluss des Bauvorhabens Eigentümer des fertiggestellten Gebäudes sein?

10.    Werden die Bundesimmobiliengesellschaft oder der Bund das fertiggestellte Gebäude anmieten?

10.1.                    Wenn ja, wird bereits vor der Fertigstellung des Gebäudes ein Mietvertrag abgeschlossen werden?

10.2.                    Wenn ja, wird dem Bund ein laufendes Mitspracherecht bei der Planung und Ausführung des Projekts eingeräumt?

10.2.1.    Wenn nein, warum nicht?

10.3.    Wenn ja, wie hoch wird die Miete sein?

10.4.    Wenn ja, wurden Mietkostenvergleiche vorgenommen?

10.4.1.    Wenn nein, warum nicht?

10.5.                    Wenn ja, wie hoch werden die Betriebskoten voraussichtlich bei Übergabe des Gebäudes sein?

10.6.    Wenn ja, wie werden sich die Betriebskosten voraussichtlich entwickeln?

10.7.                    Welche Erfahrungen wurden bezüglich der Höhe der Betriebskosten im „Justizzentrum City Tower Wien Mitte gemacht?

10.8.                    Um welches Ausmaß fielen die Betriebskosten im Justizzentrum City Tower Wien Mitte höher als ursprünglich veranschlagt aus?