3880/J XXII. GP

Eingelangt am 01.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen

 

 

 

Nach der Ausgliederung der rund 3 500 Bundesimmobilien an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) durch das Bundesimmobiliengesetz 2000) zahlen alle Bundesstellen für ihre Räumlichkeiten annähernd marktkonforme Mieten an die BIG. Verschiedene neue Raumanforderungen in Ihrem Ressort können auch zu Erwägungen führen, jenseits des Angebots der BIG andere Objekte am freien Markt zu mieten. Dadurch erfolgen Mietzahlungen an Private. Diese „Fremd-Einmietungen“  können zu  Mieteinbußen der BIG führen, die im Zuge dessen für ihre freigewordenen Objekte eine neue Verwendung entwickeln muss.

 

Mietzahlungen an Dritte bedeuten - auch bei fallweise etwas günstigeren Mieten - ständige Kapitalabflüsse aus dem Bundesbudget bzw. den Ressortbudgets, denn sie verringern die Mieteinnahmen der  BIG. Schließlich benötigt die BIG erhebliche Erträge zur Rückzahlung der 2,4 Mrd EUR, die als Gegenleistung für die Übertragung der Bundesimmobilien dem Bund übermittelt wurden.

 

Als aktuelles Beispiel sei auf die geplante Einmietung der Finanzämter und Zollstellen in einen zu errichtenden Turm am Linzer Hauptbahnhof verwiesen, der von der Realtreuhand  /Raiffeisenlandesbank errichtet werden soll. In der Vergangenheit brachte die Übersiedlung von Gerichten aus der Riemergasse in den City-Tower einen erheblichen Abfluss von Bundesmieten an Private. Budgetpolitisch sinnvoller wäre bei Neuerrichtungen von Gebäuden für bundeseigene Mieter eine Trägerschaft der BIG in Kooperation mit Privaten, denen schließlich das Objekt abgegolten wird, sodass die Mietzahlungen mittel- und langfristig der BIG/dem Eigentümer Bund zu Gute kommen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Einmietung von Bundesinstitutionen in  nicht-bundeseigene Objekte mittel- und langfristig durchaus bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie hoch sind derzeit die jährlichen Mietzahlungen Ihres Ressorts an die BIG (Gesamtsumme und Quadratmeterpreis)?

 

2.             Welche Behörden oder  Institutionen Ihres Ressorts sind derzeit bei Privaten eingemietet? Seit wann?

 

3.             Mit welchen Privaten wurden seit der Ausgliederung der Bundesimmobilien seit 2001 Mietverträge abgeschlossen?

 

4.             Aus welchen Gründen wurde bei Privaten angemietet?

 

5.             Erfolgte eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?

 

6.             Wurde das Best/Billigstangebot gewählt? Wenn nein, warum nicht?

 

7.             Kam es dabei zu Maklergebühren oder Provisionszahlungen? Wenn ja, an wen und wie hoch?

 

8.             Wie hoch liegen die Quadratmetermieten bei diesen privaten Objekten?

 

9.             Wie hoch liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei der BIG?

 

10.        Wie hoch liegen die durchschnittlichen Betriebskosten bei Privaten?

 

11.        Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass durch Fremdeinmietungen ständig Bundesgelder, die ursprünglich der BIG zuflossen nun Privaten zukommen und damit aus dem gesamten Bundeshaushalt (inkl. ausgegliederter Gesellschaften) abfließen?

 

12.        In welcher Form gedenken Sie in Zukunft die Anmietung von Flächen vorzunehmen? Werden Sie sich in erster Linie an die BIG wenden?