3894/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Dietmar Hoscher und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
betreffend Insolvenzabsicherung
der Reiseveranstalter
Mit dem Ausstieg der beiden Insolvenzversicherer für
Reiseveranstalter ist in
diesem
Bereich eine erhebliche Unsicherheit für die betroffenen Unternehmen -
vornehmlich
KMUs -, die Kunden und letztlich im Zuge der Staatshaftung auch für
die
Republik und damit die SteuerzahlerInnen entstanden. Vertreter von
Reiseveranstaltern
beziffern die Anzahl der betroffenen Unternehmen mit
mindestens
100. Die Zahl jener Unternehmen, welche aus wirtschaftlichen
Gründen keine Bankgarantien erhalten würde, bezifferte der Wirtschaftsminister
auf Basis einer Evaluierung seines Ressorts mit 30.
Noch in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 25.
November 2005 wurde
auf
Anfrage der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion von Wirtschaftsminister
Bartenstein
eine rasche Lösung in Aussicht gestellt.
Dem Vernehmen nach sind nun die Gespräche zwischen den
Bundesministerien für
Wirtschaft
und Arbeit sowie Finanzen bezüglich der Lösung der anstehenden
Problematik
ergebnislos geblieben und scheinen - Branchenvertretern zufolge -
gescheitert. Wie zu erfahren war, hat das Bundesministerium für Finanzen eine
Fondslösung
vorgeschlagen, was vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
vehement
abgelehnt worden sei.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit daher nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann ist
Ihrem Ressort die gegenständliche Problematik, insbesondere
der beabsichtigte
(und mittlerweile erfolgte) Ausstieg der Insolvenzversicherer
für Reiseveranstalter bekannt?
2.
Wieviele Reiseveranstalter konnten bislang keine
Bankgarantien vorlegen?
3.
Wie hoch schätzen Sie in diesem Zusammenhang das
Haftungsrisiko der
Republik?
4.
Welches Ergebnis hatten die Gespräche zwischen dem
Bundesministerium
für Finanzen sowie jenem für Wirtschaft und Arbeit
hinsichtlich der
Insolvenzabsicherung
der Reiseveranstalter?
5.
Stehen
Sie
tatsächlich
einer
Fondslösung
- wie von zahlreichen
Unternehmen
der Branche gefordert und in anderen europäischen Ländern
üblich
- ablehnend gegenüber? Wenn ja, mit welcher Begründung?
6.
Der im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit installierte Beirat
ersuchte dem Vernehmen nach in der Causa mehrmals um ein persönliches
Gespräch
mit Ihnen. Wann hat dieses Gespräch stattgefunden und mit
welchem
Ergebnis?
7.
Branchenkenner gehen
davon aus, dass das
Ausscheiden
zahlreicher
inländischer
KMUs in diesem Bereich - provoziert durch das Fehlen einer
Insolvenzabsicherung mittels Bankgarantie - in erster Linie
zugunsten
einiger
weniger ausländischer Großveranstalter stattfinden würde. Sehen Sie
diese Problematik ebenso und
was wird Ihr Ressort gegebenenfalls
unternehmen,
um hier gegenzusteuern?
8.
Welche
Schritte wird das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
setzen, um in der gegenständlichen Problematik doch noch zu einer für die
betroffenen
Unternehmen zufriedenstellenden Lösung zu gelangen?