3899/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Steuerbefreiung bei der Europa-Meisterschaft 2008?

Nach diversen Presseberichten stellte die UEFA bei der Schweizer Steuerbehörde
(Eidgenössische Steuerverwaltung) den Antrag, für die Zeitdauer der Europa-
Meisterschaft 2008 bei allen beteiligten Personen, Verbänden und Gesellschaften,
die nicht in der Schweiz ansässig sind, keine Steuern zu erheben. Fachleute
schätzten die anfallenden Steuereinnahmen auf fast 30 Millionen Euro.
D.h. die UEFA forderte damit u. a. eine Steuerbefreiung für die millionenschweren
europäischen Fußballstars.

„Die Bundesbehörden geben sich bedeckt. Dennoch machten sie klar, Fußballer
seien im Grundsatz für alle Prämien steuerpflichtig, die sie bei Europa-
Meisterschaftsspielen erhielten. Für eine steuerliche Begünstigung besteht keine
gesetzliche Grundlage, steht in einem Bericht der Regierung. Es blieb aber eine
Hintertüre offen: Die Steuerbehörde werde die Anfrage, zusammen mit den
betroffenen Kantonen und in Absprache mit Österreichs Finanzminister Karl-Heinz
Grasser behandeln".
(Die Presse, 27.12.2005).

Ähnlich der Bericht in der FAZ vom 24.12.2005, in dem u. a. auf das Ersuchen an die
Schweiz hingewiesen wird, die großzügige Portugal Praxis auch für die Fußball EM
2008 auf Schweizer Boden zu übernehmen. In Portugal konnten einige Stars auf
einen Schlag bis zu 900.000 Franken Siegprämien netto kassieren.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler - als
Sportminister - nachstehende

Anfrage:

1.                                     Ist die UEFA oder der ÖFB an das BKA herangetreten, allen an der EURO
2008 beteiligten Personen, Verbänden und Gesellschaften, die nicht in
Österreich ansässig sind die Steuern zu erlassen?

2.                                     Wenn ja, welche Entscheidung haben Sie zu welchem Zeitpunkt getroffen
bzw. werden Sie noch treffen?

3.                                     Wenn nein, welche Entscheidung werden Sie im Falle eines derartigen
Ansuchens treffen?

4.                                     Haben Sie sich - in Abstimmung mit dem Finanzminister - mit der Schweiz auf
eine gemeinsame Linie bei dieser Steuerfrage festgelegt?

5.                                     Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, wann wird diese festgelegt werden?