3900/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerbefreiung bei der Europa-Meisterschaft 2008?

Nach diversen Presseberichten stellte die UEFA bei der Schweizer Steuerbehörde
(Eidgenössische Steuerverwaltung) den Antrag, für die Zeitdauer der Europa-
Meisterschaft 2008 bei allen beteiligten Personen, Verbänden und Gesellschaften,
die nicht in der Schweiz ansässig sind, keine Steuern zu erheben. Fachleute
schätzten die anfallenden Steuereinnahmen auf fast 30 Millionen Euro.
D.h. die UEFA forderte damit u. a. eine Steuerbefreiung für die millionenschweren
europäischen Fußballstars.

„Die Bundesbehörden geben sich bedeckt. Dennoch machten sie klar, Fußballer
seien im Grundsatz für alle Prämien steuerpflichtig, die sie bei Europa-
Meisterschaftsspielen erhielten. Für eine steuerliche Begünstigung besteht keine
gesetzliche Grundlage, steht in einem Bericht der Regierung. Es blieb aber eine
Hintertüre offen: Die Steuerbehörde werde die Anfrage, zusammen mit den
betroffenen Kantonen und in Absprache mit Österreichs Finanzminister Karl-Heinz
Grasser behandeln".
(Die Presse, 27.12.2005).

Ähnlich der Bericht in der FAZ vom 24.12.2005, in dem u. a. auf das Ersuchen an die
Schweiz hingewiesen wird, die großzügige Portugal Praxis auch für die Fußball EM
2008 auf Schweizer Boden zu übernehmen. In Portugal konnten einige Stars auf
einen Schlag bis zu 900.000 Franken Siegprämien netto kassieren.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.                                     Wie hoch werden seitens des BMF die mit der EURO 2008 zu erwartenden
Steuereinnahmen geschätzt?

2.                                     Ist die UEFA oder der ÖFB ebenfalls an das BMF herangetreten, allen an der
EURO 2008 beteiligten Personen, Verbänden und Gesellschaften, die nicht in
Österreich ansässig sind die Steuern zu erlassen?

3.                                     Wenn ja, welche Entscheidung haben Sie zu welchem Zeitpunkt getroffen
bzw. werden Sie noch treffen?

4.                                     Wenn nein, welche Entscheidung werden Sie im Falle eines derartigen
Ansuchens treffen?

5.                                     Haben Sie sich mit der Schweiz auf eine gemeinsame Linie bei dieser
Steuerfrage festgelegt?

6.                                     Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, wann wird diese festgelegt werden?

7.                                     Wird den Sportlern etc. bei der Fußball-WM in Deutschland Steuerfreiheit
gewährt?

8.                                     Wenn nein, wie werden die Einkünfte der Sportler, Schiedsrichter (auch
Österreicher), Trainer etc. bei der WM besteuert?

9.                                     Was hat sich an den Antworten zur Anfrage 2141/J seit 22.11.2004 geändert?