3902/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in
Österreich“
Mit der AB 3268 XXI. GP wurden die
Fragen zur Anfrage „Illegale Beschäftigung auf
Schlachthöfen
bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in Österreich“ beantwortet. Die Antworten
bezogen
sich auf die Jahre 2002, 2003 und
2004.
Gerade im letzten Jahr sind immer mehr
Scheinselbstständige auch auf Schlachthöfen tätig
geworden. Gerade in Deutschland ist z.B. mit dem Problem von Dumpingkonkurrenz
(Niedriglöhne)
aus den neuen Mitgliedsstaaten (Polen) konfrontiert. Es wird am Produkt gespart
(siehe
Fleischskandale in Deutschland) und es wird am Personal gespart. Im Gegensatz
zur
Baubranche gibt es für Fleischhauer keine Ausnahmeregelungen.
„Osteuropäische Unternehmen können deshalb ganze
Kolonnen von Mitarbeiter in deutsche
Schlachthöfen schicken. Und sie wie zu Hause billig entlohnen. In Lübeck macht
kürzlich ein
entsprechender Fall Furore: In der Norddeutschen Fleischzentrale trafen
über vierzig Mitarbeiter
einer ungarischen Firma ein. Sie ersetzten die deutschen Arbeitskräfte,
die einer Lohnsenkung
nicht zugestimmt hatten. Der Vorgang war legal.“ (Die Zeit 17.03.2005).
Behörden sind damit gegen Niedriglöhne machtlos die
Diskussion über Lohndumping und
Billigstarbeitskräfte
scheint aber noch nicht zu Ende zu sein.
„...... Die verbliebenen Mitarbeiter stammen zunehmend aus Billiglohnländern. Rund ein Drittel
der insgesamt 67.000 Arbeitnehmer in der Fleischbranche
wurden durch billige Arbeitskräfte
zumeist aus Polen, Tschechien und Ungarn ersetzt, schätzt die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-
Gaststätten.
Wenige Produzenten leisten sich noch einen so großen
Anteil deutscher Mitarbeiter wie der
Fleischkonzern Moksel; nur 400 seiner 3300 Mitarbeiter sind Osteuropäer.
Moksel-Vorstandschef
Uwe Tillmann zieht es vor, höher qualifiziertes deutsches Personal zu
beschäftigen —fühlt sich
aber durch Konkurrenten, die sich dank EU-Dienstleistungsrichtlinie mit
Billigarbeitern
versorgen, bedroht. 2004 steigerte Moksel zwar seinen Umsatz leicht auf knapp
1,9 Milliarden
Euro, der Gewinn sank jedoch um gut 14 Prozent auf 7,2 Millionen Euro. Tillmann
fordert
Mindestlöhne für deutsche Schlachthöfe, sonst „werden wir gezwungen
sein, Alternativen zu
suchen“.
Die Alternativen nutzt der Fleischverarbeiter Westfleisch
bereits. In seinem Schlachthof in Hamm
arbeiten 1200 Menschen. Nur noch rund 150 stehen nach
Gewerkschaftsschätzungen auf der
eigenen Lohnliste. „Die Lebensmittelketten drücken mit aller Macht den Preis",
sagt Westfleisch-
Vertriebsleiter Hubert Kellinger. „ Wenn man nicht mehr kostendeckend
produzieren kann, ist das
ein großes Problem. Besserung ist nicht in Sicht.“ (wiwo.de 24.10.2005)
Um die Zahlen der Kontrollen für das Jahr 2005 zu
erhalten werden aus systematischen Gründen
dieselben
bzw. ähnliche Fragen wie 2005 gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Schlachthöfe (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetriebe)
in Österreich
wurden durch die KIAB
oder sonstige Behörden im Jahr 2005 überprüft
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2.
Welche Ergebnisse (z.B. Beanstandungen) ergaben diese
Überprüfungen?
Welche Sanktionen
wurden ausgesprochen?
Wie viele so genannte SchwarzarbeiterInnen oder
Scheinselbstständige wurden dabei
angetroffen
(Aufschlüsselung nach Bundesländer)?
3.
Wie lange waren diese SchwarzarbeiterInnen bzw.
Scheinselbstständige bereits dort
tätig?
4.
Waren diese SchwarzarbeiterInnen (bzw.
Scheinselbstständige) für die dortige
Tätigkeit im Sinne
der Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?
5.
Wie
erfolgte deren Entlohnung?
6.
In
welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?
7.
Wie
hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?
8.
Wurden bei diesen Überprüfungen auch Verstöße gegen
einschlägige gesetzliche
veterinärrechtliche
Bestimmungen (z.B. Fleischuntersuchungsgesetz, LMG)
festgestellt?
Wenn
ja, wie viele und konkret welche Verstöße?
9. Wurden von Ihrer Behörde in Folge die jeweils
fachzuständigen Behörden (z.B.
Lebensmittelaufsicht, Landesveterinärverwaltungen) informiert?
Wenn ja, in welcher Form?
Zu welchen Konsequenzen führten jeweils diese Verständigungen?
10.
Wie viele illegal Beschäftigte oder Scheinselbstständige
wurden im Rahmen der
Kontrollen 2005 durch die KIAB oder sonstige Behörden im Schlachthof in
Großharras
vorgefunden (Aufschlüsselung auf Nationalitäten)?
11.
Wie
lange waren diese bereits dort tätig?
12.
Waren
diese SchwarzarbeiterInnen (bzw. Scheinselbstständige) für die dortige
Tätigkeit im Sinne der Lebensmittel-,
Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?
13.
Wie
erfolgte deren Entlohnung?
14.
In
welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?
15.
Wie
hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?
16.
Wurden
seitens Ihrer Behörden die zuständige Arbeitsinspektion, die
Lebensmittelaufsicht oder die zuständige Landesveterinärverwaltung über
einschlägige Verstöße gegen das LMG,
Fleischuntersuchungsgesetz etc. informiert?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führten diese Informationen?