3902/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Wimmer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in

Österreich“

Mit der AB 3268 XXI. GP wurden die Fragen zur Anfrage „Illegale Beschäftigung auf
Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in Österreich“ beantwortet. Die Antworten
bezogen sich auf die Jahre 2002, 2003 und 2004.

Gerade im letzten Jahr sind immer mehr Scheinselbstständige auch auf Schlachthöfen tätig
geworden. Gerade in Deutschland ist z.B. mit dem Problem von Dumpingkonkurrenz
(Niedriglöhne) aus den neuen Mitgliedsstaaten (Polen) konfrontiert. Es wird am Produkt gespart
(siehe Fleischskandale in Deutschland) und es wird am Personal gespart. Im Gegensatz zur
Baubranche gibt es für Fleischhauer keine Ausnahmeregelungen.

Osteuropäische Unternehmen können deshalb ganze Kolonnen von Mitarbeiter in deutsche
Schlachthöfen schicken. Und sie wie zu Hause billig entlohnen. In Lübeck macht kürzlich ein
entsprechender Fall Furore: In der Norddeutschen Fleischzentrale trafen über vierzig Mitarbeiter
einer ungarischen Firma ein. Sie ersetzten die deutschen Arbeitskräfte, die einer Lohnsenkung
nicht zugestimmt hatten. Der Vorgang war legal.“ 
(Die Zeit 17.03.2005).

Behörden sind damit gegen Niedriglöhne machtlos die Diskussion über Lohndumping und
Billigstarbeitskräfte scheint aber noch nicht zu Ende zu sein.

...... Die verbliebenen Mitarbeiter stammen zunehmend aus Billiglohnländern. Rund ein Drittel

der insgesamt 67.000 Arbeitnehmer in der Fleischbranche wurden durch billige Arbeitskräfte
zumeist aus Polen, Tschechien und Ungarn ersetzt, schätzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-
Gaststätten.

Wenige Produzenten leisten sich noch einen so großen Anteil deutscher Mitarbeiter wie der
Fleischkonzern Moksel; nur 400 seiner 3300 Mitarbeiter sind Osteuropäer. Moksel-Vorstandschef
Uwe Tillmann zieht es vor, höher qualifiziertes deutsches Personal zu beschäftigen —fühlt sich
aber durch Konkurrenten, die sich dank EU-Dienstleistungsrichtlinie mit Billigarbeitern
versorgen, bedroht. 2004 steigerte Moksel zwar seinen Umsatz leicht auf knapp 1,9 Milliarden
Euro, der Gewinn sank jedoch um gut 14 Prozent auf 7,2 Millionen Euro. Tillmann fordert


Mindestlöhne für deutsche Schlachthöfe, sonst „werden wir gezwungen sein, Alternativen zu
suchen“.

 

Die Alternativen nutzt der Fleischverarbeiter Westfleisch bereits. In seinem Schlachthof in Hamm
arbeiten 1200 Menschen. Nur noch rund 150 stehen nach Gewerkschaftsschätzungen auf der
eigenen Lohnliste. „Die Lebensmittelketten drücken mit aller Macht den Preis", sagt Westfleisch-
Vertriebsleiter Hubert Kellinger. „ Wenn man nicht mehr kostendeckend produzieren kann, ist das
ein großes Problem. Besserung ist nicht in Sicht.“ (wiwo.de 24.10.2005)

Um die Zahlen der Kontrollen für das Jahr 2005 zu erhalten werden aus systematischen Gründen
dieselben bzw. ähnliche Fragen wie 2005 gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.                                     Wie viele Schlachthöfe (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetriebe) in Österreich
wurden durch die KIAB oder sonstige Behörden im Jahr 2005 überprüft
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.                                     Welche Ergebnisse (z.B. Beanstandungen) ergaben diese Überprüfungen?
Welche Sanktionen wurden ausgesprochen?

Wie viele so genannte SchwarzarbeiterInnen oder Scheinselbstständige wurden dabei
angetroffen (Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

3.                                     Wie lange waren diese SchwarzarbeiterInnen bzw. Scheinselbstständige bereits dort
tätig?

4.                                     Waren diese SchwarzarbeiterInnen (bzw. Scheinselbstständige) für die dortige
Tätigkeit im Sinne der Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?

5.                                     Wie erfolgte deren Entlohnung?

6.                                     In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?

7.                                     Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?

8.                  Wurden bei diesen Überprüfungen auch Verstöße gegen einschlägige gesetzliche
veterinärrechtliche Bestimmungen (z.B. Fleischuntersuchungsgesetz, LMG)
festgestellt?


Wenn ja, wie viele und konkret welche Verstöße?

9.         Wurden von Ihrer Behörde in Folge die jeweils fachzuständigen Behörden (z.B.
Lebensmittelaufsicht, Landesveterinärverwaltungen) informiert?

Wenn ja, in welcher Form?

Zu welchen Konsequenzen führten jeweils diese Verständigungen?

10.                              Wie viele illegal Beschäftigte oder Scheinselbstständige wurden im Rahmen der
Kontrollen 2005 durch die KIAB oder sonstige Behörden im Schlachthof in
Großharras vorgefunden (Aufschlüsselung auf Nationalitäten)?

11.                              Wie lange waren diese bereits dort tätig?

12.                              Waren diese SchwarzarbeiterInnen (bzw. Scheinselbstständige) für die dortige
Tätigkeit im Sinne der Lebensmittel-, Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?

13.                              Wie erfolgte deren Entlohnung?

14.                              In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?

15.                              Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?

16.                              Wurden seitens Ihrer Behörden die zuständige Arbeitsinspektion, die
Lebensmittelaufsicht oder die zuständige Landesveterinärverwaltung über
einschlägige Verstöße gegen das LMG, Fleischuntersuchungsgesetz etc. informiert?
Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führten diese Informationen?