3906/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
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Anfrage

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Österreichisches Programm Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

Nach dem Beschluss eines nationalen Strategieplans für die Entwicklung des ländlichen
Raums soll der eigentliche Programmplanungsprozess erfolgen, wobei bis Sommer 2006
eine Notfikation des österreichischen Programms zur Ländlichen Entwicklung angepeilt wird.

Die im nationalen Strategieplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in etlichen Punkten zwar
begrüßenswert, jedoch fehlen überprüfbare Zielvorgaben für die Erhaltung der klein
strukturierten Betriebe und der Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie zur Verbesserung
der Situation der Frauen.

Auch fehlt im Strategiepapier jeder Bezug zur Gentechnik. Das bedeutet, dass ein
wesentlicher Faktor, der die ökologischen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen der
nächsten Jahre massiv beeinflussen wird, im Programm Ländliche Entwicklung gänzlich
negiert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.              Durch welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen die kleineren Betriebe gestärkt werden? Wie viele Mittel sollen für
diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?

2.              Durch welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden? Wie viele Mittel
sollen für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?

3.              Durch welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen die Grünlandbetriebe erhalten und gefördert werden? Wie viele
Mittel sollen für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?

4.              Durch welche Maßnahmen soll eine Verbesserung der Situation der Frauen im
ländlichen Raum erreicht werden? Wie viele Mittel sollen für diese Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden?

5.              Inwiefern und durch welche Maßnahmen soll ein Wachstum des biologischen
Landbaus erreicht werden? Wie viele Mittel sollen für diese Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden?


6.             Welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung
dienen der Erhaltung der Kulturlandschaft? Wie viele Mittel sollen für diese
Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?

7.             Inwiefern findet im österreichischen Programm für die Ländliche Entwicklung der
Problembereich Gentechnik und Koexistenz Berücksichtigung?

8.             Werden Sie die Verwendung von gentechnikfreiem Saatgut im ÖPUL als
Voraussetzung für die Teilnahme am Umweltprogramm vorschreiben und wenn nein,
warum tragen Sie dem Wunsch der großen Mehrheit der Bürgerinnen und
Bäuerinnen nicht Rechnung?

9.             Es ist durch mehrere Studien abgesichert, dass eine GVO-Vermeidungsstrategie (dh
der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion) zu erheblichen Zusatzkosten in der Produktionskette führt
(Kontrolle zweier getrennter Produktionssysteme von der Saatgutproduktion über den
Anbau, Ernte, Verarbeitung bis zur Vermarktung), wovon insbesondere der
biologische Landbau betroffen sein wird. Inwiefern berücksichtigen Sie diesen
Umstand im österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung?

10.      Wie viele Mittel werden aus der Modulation zur Verfügung stehen und für welche
Maßnahmen sollen diese Mittel verwendet werden?

11.      Durch welche Maßnahmen werden die Göteborg-Ziele und die EU-Wasserrahmen-
Richtlinie berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung der biologischen
Vielfalt, auf die GVE-Grenzen und zulässigen N-Mengen pro Hektar sowie eine
Einschränkung des Pestizideinsatzes?

12.      In den Leitlinien der Kommission wird festgehalten, dass etwaige Widersprüche
vermieden werden sollen. Inwiefern wird im österreichischen Programm für die
ländliche Entwicklung vermieden, dass einerseits Landschaftspflege und anderseits
die Intensivierung der Landwirtschaft gefördert wird? Stimmt es, dass die GVE- und
Stickstoffgrenzen angehoben werden sollen? Wenn ja, wie begründen Sie das?

13.      Was bedeutet die im nationalen Strategieplan angesprochene „Reduktion des
Aspektes der Leistungsabgeltung" für den Schwerpunkt „Verbesserung der Umwelt
und Landschaft"?

14.      Welche Tierschutzmaßnahmen sind im ÖPUL vorgesehen und wie viele Mittel
stehen dafür zur Verfügung?

15.  Welche gesetzlichen. Regelungen werden Sie zur Umsetzung der neuen EU-VO und
der spezifischen EU-Durchführungsverordnungen zum Programm für die ländliche
Entwicklung in nationales Recht vorschlagen? Sehen Sie diese Vorgangsweise als
ausreichend juristisch determiniert? Wenn ja, warum?     

16.  Auf welche konkrete Art und Weise wurde die Evaluierung des Programmes für die

ländliche Entwicklung 2000-2006 für die neue Programmplanungsperiode genutzt?
Welche Erkenntnisse wurden explizit umgesetzt?