3906/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Österreichisches Programm Ländliche Entwicklung 2007 - 2013
Nach
dem Beschluss eines nationalen Strategieplans für die Entwicklung des
ländlichen
Raums soll der eigentliche Programmplanungsprozess erfolgen, wobei bis Sommer
2006
eine Notfikation des österreichischen
Programms zur Ländlichen Entwicklung angepeilt wird.
Die im nationalen Strategieplan vorgeschlagenen
Maßnahmen sind in etlichen Punkten zwar
begrüßenswert, jedoch
fehlen überprüfbare Zielvorgaben für die Erhaltung der klein
strukturierten Betriebe und der Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie zur
Verbesserung
der Situation der Frauen.
Auch
fehlt im Strategiepapier jeder Bezug zur Gentechnik. Das bedeutet, dass ein
wesentlicher Faktor, der die ökologischen und wirtschaftlichen
Produktionsbedingungen der
nächsten Jahre massiv beeinflussen wird, im Programm Ländliche Entwicklung
gänzlich
negiert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Durch
welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen die kleineren Betriebe
gestärkt werden? Wie viele Mittel sollen für
diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
2.
Durch
welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen Arbeitsplätze gesichert
und geschaffen werden? Wie viele Mittel
sollen für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
3.
Durch
welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die ländliche
Entwicklung sollen die Grünlandbetriebe erhalten
und gefördert werden? Wie viele
Mittel sollen für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
4.
Durch
welche Maßnahmen soll eine Verbesserung der Situation der Frauen im
ländlichen Raum erreicht werden? Wie viele
Mittel sollen für diese Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden?
5.
Inwiefern und durch welche Maßnahmen soll ein Wachstum
des biologischen
Landbaus erreicht
werden? Wie viele Mittel sollen für diese Maßnahmen zur
Verfügung gestellt werden?
6.
Welche Maßnahmen im österreichischen Programm für die
ländliche Entwicklung
dienen der Erhaltung
der Kulturlandschaft? Wie viele Mittel sollen für diese
Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
7.
Inwiefern findet im österreichischen Programm für die
Ländliche Entwicklung der
Problembereich
Gentechnik und Koexistenz Berücksichtigung?
8.
Werden Sie die Verwendung von gentechnikfreiem Saatgut im
ÖPUL als
Voraussetzung
für die Teilnahme am Umweltprogramm vorschreiben und wenn nein,
warum
tragen Sie dem Wunsch der großen Mehrheit der Bürgerinnen und
Bäuerinnen nicht Rechnung?
9.
Es ist durch mehrere Studien abgesichert, dass eine
GVO-Vermeidungsstrategie (dh
der Verzicht auf
gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion) zu erheblichen Zusatzkosten in der Produktionskette
führt
(Kontrolle zweier getrennter
Produktionssysteme von der Saatgutproduktion über den
Anbau, Ernte, Verarbeitung bis zur
Vermarktung), wovon insbesondere der
biologische Landbau betroffen sein wird. Inwiefern berücksichtigen Sie
diesen
Umstand im österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung?
10.
Wie viele Mittel werden aus der Modulation zur Verfügung
stehen und für welche
Maßnahmen sollen
diese Mittel verwendet werden?
11.
Durch
welche Maßnahmen werden die Göteborg-Ziele und die EU-Wasserrahmen-
Richtlinie berücksichtigt, insbesondere im
Hinblick auf die Erhaltung der biologischen
Vielfalt, auf die GVE-Grenzen und zulässigen N-Mengen pro Hektar sowie
eine
Einschränkung des Pestizideinsatzes?
12.
In
den Leitlinien der Kommission wird festgehalten, dass etwaige Widersprüche
vermieden werden sollen. Inwiefern wird im österreichischen Programm für die
ländliche Entwicklung vermieden, dass
einerseits Landschaftspflege und anderseits
die Intensivierung der Landwirtschaft gefördert wird? Stimmt es, dass die GVE-
und
Stickstoffgrenzen angehoben werden sollen? Wenn ja, wie begründen Sie
das?
13.
Was
bedeutet die im nationalen Strategieplan angesprochene „Reduktion des
Aspektes der Leistungsabgeltung" für den Schwerpunkt „Verbesserung der
Umwelt
und Landschaft"?
14.
Welche Tierschutzmaßnahmen sind im ÖPUL vorgesehen und
wie viele Mittel
stehen dafür zur
Verfügung?
15. Welche gesetzlichen. Regelungen werden Sie
zur Umsetzung der neuen EU-VO und
der spezifischen EU-Durchführungsverordnungen zum Programm für die
ländliche
Entwicklung in nationales Recht vorschlagen? Sehen Sie diese Vorgangsweise als
ausreichend juristisch determiniert? Wenn
ja, warum?
16. Auf welche konkrete Art und Weise wurde die Evaluierung des Programmes für die
ländliche
Entwicklung 2000-2006 für die neue Programmplanungsperiode genutzt?
Welche
Erkenntnisse wurden explizit umgesetzt?