3907/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel, Reheis, Mag. Maier, Gradwohl
und Genossen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend wissenschaftlicher Nachweis
der KMU- und Arbeitsplatz-Feindlichkeit der
zentralen Bundesbeschaffung
Die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H.
- kurz: BBG - erledigt seit 2001 den zentralen
Einkauf für alle Bundesdienststellen. Durch
die gebündelten Großeinkäufe werden kleine
lokale Firmen, die vorher liefern konnten, aus dem Markt gedrängt.
Ihre Regierung und Finanzminister
Grasser haben stets diese massiven Probleme für die regi-
onale
Wirtschaft abgestritten. Nun wurde die Kritik von NR Kaipel jedoch durch die im
Auftrag der
Wirtschaftskammer Niederösterreich von der „KMU Forschung Austria“ durch-
geführte wissenschaftliche Studie: „Abschätzung der Auswirkungen des
zentralen Be-
schaffungswesens auf österreichische KMU. Endbericht“ (Wien 2005) eindrucksvoll be-
stätigt und die beschönigenden Aussagen
von Seiten Ihrer Regierung, des Finanzministers
und seiner BBG-Geschäftsführer widerlegt.
Da die heimischen KMUs durch die
Maßnahmen Ihres Finanzministers geschädigt werden,
obwohl Sie sowohl als
Bundeskanzler als auch als EU-Ratsvorsitzender öffentlich beteuert
haben, dass die KMUs gefördert werden
sollen, richten die unterzeichneten Abgeordneten
deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, nachfolgende
Anfrage
1)
Sie
als Bundeskanzler und sogar als EU-Ratsvorsitzender haben sich öffentlich
dahingeh-
end positioniert, die kleinen und mittleren
Unternehmen (KMUs) zu fördern. Heißt das,
dass die Rahmenbedingungen für
kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick
auf deren Chancen in Bezug auf
Umsatz, Gewinn, Auftragschancen etc. verbessert werden
sollen, damit die Wertschöpfung der
KMUs und deren Möglichkeiten verbessert werden,
Arbeitsplätze zu sichern und möglichst
viele neue Arbeitsplätze zu schaffen? Wenn ja,
heißt das, dass rein kurzfristige
Einsparungsversuche fürs Bundesbudget im Verhältnis zur
Unterstützung der KMUs in den Hintergrund treten werden? Wenn nein,
warum nicht?
2) Was werden Sie
jeweils konkret bis wann unternehmen bzw. wie und wann werden Sie
auf
Ihren Finanzminister einwirken, damit die von der KMU Forschung Austria aufge-
zeigten
und nachfolgend dargestellten Probleme für KMUs aber auch für Bundesdienst-
stellen
beseitigt werden? Bitte gehen Sie im Sinne einer offenen und sachlichen öffent-
lichen Diskussion auf nachstehende Punkte einzeln und im Detail ein. Als
Antworthilfe
sei
betont, dass es nicht um etwaige und nur diffus - wenn überhaupt - darstellbare
Einsparungen fürs
Bundesbudget geht, sondern ausschließlich - so wie Sie es auch öffent-
lich darzustellen pflegen - um die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die kleinst-
en, kleinen und mittleren Unternehmen, die Stützung der regionalen
Versorgungsstruktur
durch Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, die Sicherung und Schaffung
von Arbeitsplätz-
en und der Steigerung der heimischen und
regionalen Wertschöpfung. Budgetrelevante
Antworten erwarten die
unterfertigten Abgeordneten hingegen dort, wo es durch den zent-
ralen Einkauf über die BBG zu
Verteuerungen und damit zu sinnlosen und schädlichen
Mehrausgaben fürs Bundesbudget kommt.
Als quasi sich selbst als „KMU-Kanzler“ aus-
gerufen habender Regierungschef bitten
die unterfertigten Abgeordneten um Antworten
und Stellungnahmen zu folgenden Punkten ohne
sich auf die Zuständigkeit des Finanz-
ministers
auszureden:
a)
„Obwohl KMU rd. 72 % der Geschäftspartner der Republik
darstellen, sind
diese im Vergleich zu deren Anteil an der gesamten österreichischen
Unterneh-
menspopulation
von rund 99,6 % doch deutlich unterrepräsentiert.
Wünschenswert wäre somit eine , Korrektur’ der aktuellen
Lieferantenstruktur
der BBG in Richtung der vorherrschenden Wirtschaftsstruktur.“ (S. 1 der oben
genannten KMU-Studie)
b)
2001, also im letzten Jahr des Nicht-zentralen Einkaufs,
stellten „rd. 84 % der öster-
reichischen
Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, KMU
dar.“ (S. 3)
c)
Die Kleinst- und Kleinunternehmen sind als Auftragnehmer
bzw. „Partner“ der BBG
dramatisch
unterrepräsentiert:
97,9 % aller marktorientierten Unternehmen sind
Kleinst- und Kleinunternehmen
(S. 40). Ca. 87 % aller Unternehmen sind
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
Jedoch nicht einmal 15
Prozent
aller BBG-,,Partner“ sind Kleinstunternehmen. (S. 32)
d)
Warum das so ist, ist nun wissenschaftlich begründet und
belegt: „Durch die Bündel-
ung der öffentlichen
Ausschreibungen durch eine zentrale Stelle erleben die heimisch-
en KMU eine Einschränkung ihres Zugangs
zu Aufträgen der öffentlichen Hand.“
(S. 47) Und: „Als unmittelbare
Auswirkung der Bündelung der öffentlichen Aufträge
durch eine zentrale Beschaffungsstelle verzeichnen die KMU einen Umsatzrückgang
(...)“ (S. 47)
e)
„Durch höhere Auftragssummen drängen ausländische
Mitbewerber auf den Markt,
die
den Preiskampf noch verschärfen. Regionale Kundenbindungen gehen auf Grund
der größeren
Teilnehmeranzahl bei großen Ausschreibungen verloren.“ (S. 48)
f)
„Die
Anzahl der Ausschreibungen ist durch die gestiegenen Auftragssummen geringer
geworden. Dadurch sinkt die Chance, die früheren Umsatzanteile zu halten, da
wenig-
er Zuschläge erhalten werden.“ (S. 48)
g)
Verlorene öffentliche Auftraggeber als Kunden sind für
kleine Firmen kaum wieder-
zugewinnen,
„da in Folge massiver Personalreduktion nicht mehr um große Auf-
tragssummen mit geboten werden kann.“ (S. 48)
h) Die KMU Forschung Austria schildert
Fälle von kleinen Unternehmen, die seit
Bestehen der BBG und aufgrund der BBG bis zu
75 Mitarbeiter nicht mehr
halten konnten oder gar eine
Personalreduktion von 50 % vornehmen mussten
(S.
49 u. 50).
i) Viele Groß-Ausschreibungen
der BBG „kann ein regionaler Händler nicht ge-
währleisten. Im Extremfall kann dies dazu
führen, dass lediglich 1-2 große
Unternehmen den Markt dominieren.“ (S. 49)
j) „Europaweit
hat sich gezeigt, dass der Zugang von KMU zu den öffentlichen Aus-
schreibungen weitgehend in Zusammenhang mit
der durchschnittlichen Auftragsgröße
bzw. der Art der vergebenden Stelle steht. Aufträge der lokalen öffentlichen
Hand um-
fassen im Allgemeinen ein kleineres Auftragsvolumen und sind somit für
kleine und
mittlere Unternehmen, die über geringere Ressourcen/Kapazitäten verfügen als
Großunternehmen, attraktiver als
(gebündelte Groß-) Aufträge, die von zentraler Stelle
vergeben werden.“ (S. 3 u. 4)
k) Die Bündelung des
öffentlichen Beschaffungswesens durch eine zentrale Stelle
führt zu einer „Verschlechterung der Situation der KMU“: „Wie die
empirischen
Daten gezeigt
haben, sind kleine und mittlere Unternehmen weniger fähig bzw.
bereit, zentrale (Groß-)Aufträge zu bedienen und werden in diesem Zusammen-
hang überdies von internationalen Mitbewerbern konkurriert.“ (S. 4)
l) „Es kommt zu einer
Verschiebung des Auftragsvolumens von kleinen und mittleren
Unternehmen zu Großunternehmen. Die daraus resultierenden
volkswirtschaftlichen
Auswirkungen (...) könnten (...) zumindest in
gewissen Bereichen/Branchen (z.B.
Software) bedenkliche Folgen annehmen (bis zur weitgehenden - und über
,normale’
Struktureffekte hinausgehenden - Verdrängung
der kleineren Unternehmen vom
Markt, wodurch eine oligopolistische
Stellung der größeren Betriebe (welche jedoch
z.B. in den seltensten Fällen zusätzliches Personal zur Bearbeitung der
öffentlichen
Aufträge benötigen) entsteht).“ (S. 59)
m) „Zu bedenken ist
außerdem, dass die öffentliche Hand eine gewisse wirtschaftspolit-
ische Aufgabe in
Hinblick auf die Förderung von KMU zu erfüllen hat, und ein Aus-
schreibungsverhalten, wie es aktuell vielfach anzutreffen ist, diese
konterkariert.“ (S.
59)
n) Es „haben vor allem kleine
regionale Lebensmittelhändler mit Frischwaren Schwierig-
keiten bei Ausschreibungen mit großen
Auftragssummen mit bieten zu können. Aus-
schreibungen, die zum Ziel haben, nur einen Lieferanten für ganz Österreich
bzw. eine
sehr große Region zu erhalten, sind auch eine große logistische
Herausforderung. Das
Service und die Lieferkosten sind im
Preiskampf oft nicht unterzubringen. Die
Schwierigkeit der genauen
Qualitätsspezifikation bei Lebensmitteln kann dazu führen,
dass schlechtere Qualität durch den Preisvorteil zum Zug kommt.“
(S. 50)
o) „Durch
die große Teilnehmerzahl bei den (Lebensmittel-, Anm.) Ausschreibung-
en erhält ein Kleinstunternehmer nicht mehr die Aufträge der regionalen Kun-
den, sondern
muss oft Kunden in weiterer Entfernung beliefern, während seine
früheren Kunden von anderen Unternehmen bedient werden, die nun ebenfalls
weite Strecken zurücklegen.“ (S. 51)
p) Im Bereich Wäscherei,
Miettextilien „sind als öffentliche Auftraggeber neben den
Beschaffungstätigkeiten der BBG noch lokale und regionale Stellen wie Kranken-
häuser (tlw. über Krankenanstaltenverbund) oder Seniorenheime von großer Be-
deutung. Hier besteht die Befürchtung, dass eine Vergabe über die BBG
zum
Verlust der
regionalen Kunden führen könnte.“ (S. 51)
q) „Die
Ausschreibungstätigkeit wird tendenziell mehr, es ist aber für kleine Unterneh-
men nicht
wirtschaftlich, sich für weit entfernte Aufträge zu bewerben.“ (S. 51)
r) „Als negativ wird
(...) (von den öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der
BBG in Anspruch
nehmen, Anm.) vielfach eine niedrigere Qualität bzw. ein einge-
schränkteres Leistungsspektrum erlebt.“ (S. 2)
s) „Von einigen Dienststellen wird
(...) angemerkt, dass keine Einsparungen verzeichnet
wurden, da bereits früher sehr gute Preise bei öffentlichen Ausschreibungen
erzielt
wurden. Hinzu kommt, dass sich bei
Rahmenverträgen mit Fixpreisen durch Preis-
senkungen während der Laufzeit bei den tatsächlichen Abrufen höhere
Preise ergeben
als es dem aktuellen Marktniveau entspricht (insbesondere z.B. im EDV-Bereich).
t) Des weiteren herrscht auch eine
gewisse Skepsis darüber, ob die Preise tatsächlich un-
mittelbar vergleichbar sind und nicht
zumindest teilweise auf Grund einer niedrigeren
Qualität oder eines eingeschränkten Leistungsspektrums weniger
bezahlt werden
muss (...). Diese
Qualitätsmängel führen teilweise so weit, dass komplette Lieferung-
en retourniert werden müssen, weil die
Produkte defekt sind. Dies verursacht einen zu-
sätzlichen administrativen Aufwand in den Dienststellen.
u) Des
Weiteren wird kritisch hinterfragt, ob unter Einbeziehung des an die BBG abzu-
geltenden Serviceentgelt für die Abwicklung von öffentlichen
Ausschreibungen in
besonderem Auftrag der ,Endpreis’ für
einzelne Produkte nicht dem ‚normalen’
Marktpreis entspricht.“ (S. 57)
v) Die
öffentlichen Stellen „neigen dazu, neben den eigentlich ausgeschriebenen
Produkten
ein erweitertes Produktsortiment von jenem Unternehmen zu beziehen, das
den
Zuschlag der BBG-Ausschreibung erhielt. Bei diesen weitergehenden Waren
zeigt sich jedoch zumindest teilweise ein deutlich höheres
Preisniveau im Vergleich
zu anderen
Anbietern.“ (S. 57)
w) „Als
Nachteil (insbesondere im IT-Bereich) führen die öffentlichen Stellen überdies
an,
dass es durch die Bündelung zur Standardisierung der ausgeschriebenen
Produkte
kommt, und im
Allgemeinen keine individuellen Anpassungen mehr möglich sind.
Auch der Verlust von Serviceleistungen etc.,
die früher von den Lieferanten aus
Kulanz durchgeführt wurden (eine
derartige Leistung ist jedoch auf Grund der
niedrigen Preise der
BBG-Ausschreibungen nicht mehr tragbar) wird negativ bewertet.
Müssen derartige Leistungen nun gesondert beauftragt (und bezahlt)
werden, ergeben
sich in Summe höhere Kosten als ursprünglich erwartet.“ (S. 58)
x) Die „KMU
Forschung Austria“ bestätigt in ihrer wissenschaftlichen Studie auch
die Forderung
von NR Kaipel, bestimmte Produktgruppen aus der zentralen
Beschaffung wieder herauszunehmen. Energiebeschaffungen („z.B. Erdgas und
Wärme“) oder reine Transportaufträge
(vorwiegend werden Bahnfahrten
ausgeschrieben) können von KMUs
ohnedies so gut wie nicht ausgeführt werden. Der
zentrale Einkauf dieser Produktgruppen schädigt daher die kleinsten, kleinen
und mitt-
leren Unternehmen nicht, so die „KMU
Forschung Austria“ (S.l). Nur hier ist die
Sinnhaftigkeit und der volkswirtschaftliche Nutzen einer zentralen
Beschaffung auch
für die unterfertigten Abgeordneten gegeben. Für andere Produktgruppen jedoch
untermauern die Experten der KMU Forschung
Austria die Forderungen von NR
Kaipel, da bei diesen
Produktgruppen, die für eine zentrale Beschafung
ungeeignet sind, „der ‚wirtschaftliche Schaden’, den die
UnternehmerInnen
verzeichnen, die Einsparungen im Bundesbudget übersteigen“ (S. 4)
Die KMU
Forschung Austria listet für diesen Bereich folgende Produktgruppen auf
(S.
1):
•
Reinigungsdienstleistungen
für Gebäude
•
Güter
und Dienstleistungen der Informationstechnologie
•
Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial
•
Lebensmittel
für Großabnehmer
•
Betriebsverpflegung,
Essensbons
•
Wäscherei,
Miettextilien
•
Metallprodukte,
Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung
•
Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und
-komponenten sowie
deren
Instandhaltung
„Die KMU
in diesen Bereichen erleben seit der Bündelung der öffentlichen Aus-
schreibungen einen Umsatzrückgang, der auf den
(teilweisen) Verlust der öffentlichen
Aufträge bzw. die
aufoktroyierten niedrigeren Preise zurückzuführen ist. In zahlreich-
en Fällen musste auf Grund dessen Personal
freigesetzt werden. Vielfach findet eine
Verschiebung des
Auftragsvolumens zu Gunsten der größeren Betriebe statt. Werden
vier ausgewählte Beschaffungsgruppen (Reinigungsdienstleistungen für
Gebäude,
Güter und Dienstleistungen der
Informationstechnologie, Lebensmittel für Großabneh-
mer, Wäscherei, Miettextilien)
betrachtet, zeigt sich ein Potenzial von bis zu € 33
Mio (dies entspricht rd. 41 %
des Abrufvolumens in diesen Produktbereichen) an
öffentlichen Aufträgen, das aktuell von Großunternehmen lukriert wird,
aber unter
gewissen Voraussetzungen den KMU zu Gute
kommen könnte. (fette Hervor-
hebung von KMU Forschung Austria)“ (S. 1 u. 2)
In diesen
Bereichen ist „davon auszugehen, dass die KMU überproportional
negative
Auswirkungen durch die Zentralbeschaffung erleiden.“ (S. 2)
„Eine
Möglichkeit, diese Situation für KMU zu verbessern, (...) wäre, bestimmte
Produktbereiche
aus der verpflichtenden Zentralbeschaffung auszugliedern.“ (S.
2)
3)
Werden Sie aufgrund oben zitierter wissenschaftlicher
Erkenntnisse Konsequenzen ziehen
und
auf den Herrn Finanzminister einwirken, dass er seine „Verordnung: Bestimmung
jener
Güter
und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind“ (BGBl. II Nr. 208/2001 idF. BGBl. II Nr. 312/2002
und BGBl. II Nr.
213/2005)
ändert? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?
4)
Werden Sie auf den Herrn Finanzminister einwirken, dass
dieser die Bundesbeschaffungs-
Gesellschaft
m.b.H. (BBG) umgehend veranlasst, dass diese für die Statistik ab so fort in
Bezug
auf ihre Vertragspartner nicht nur erhebt, ob es sich um ein KMU oder um ein
Großunternehmen
handelt, sondern dass auch dokumentiert wird, ob es sich bei den BBG-
Lieferanten
um Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen handelt? Wenn ja, wie
und
wann? Wenn nein, warum nicht?
5)
Werden Sie auf den Herrn Finanzminister einwirken, dass
dieser die BBG umgehend
veranlasst,
dass diese ab so fort statistisch erhebt, in welchem Bezirk die Lieferfirmen
ihren
Sitz haben, dass also eine bezirksweise Aufschlüsselung der Auftragsvergaben
durchgeführt
wird? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?
6)
Werden Sie auf den Herrn Finanzminister einwirken, dass
dieser - allein oder wenn
möglich
in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsminister und der Sozialministerin -
endlich
die volkswirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrelevanten Aus-
wirkungen der zentralistischen Bundesbeschaffung untersuchen lässt? Wenn ja,
wie und
wann?
Wenn nein, warum nicht?
7)
Werden Sie auf den Herrn Finanzminister einwirken, dass
dieser die BBG umgehend
beauftragt,
nicht mehr aktiv und von sich aus ihre Dienstleistungen den Ländern,
Gemeinden und anderen
öffentlichen Auftraggebern anzubieten. Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?
8)
Was haben Ihrer Meinung nach KMUs davon, wenn man
öffentliche Kleinst- und Klein-
aufträge,
die aufgrund des Vergaberechtes nicht europaweit auszuschreiben sind, zentral
bündelt, sodass dann
aufgrund der so entstandenen gebündelten großen Einkaufsvolumina
die Oberschwellenwerte überschritten werden
und so Mini-Aufträge in europaweite
Ausschreibungen kommen?