3908/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Kaipel, Reheis, Mag. Maier, Gradwohl
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend wissenschaftlicher Nachweis
der KMU- und Arbeitsplatz-Feindlichkeit der
zentralen Bundesbeschaffung
Die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H.
- kurz: BBG - erledigt seit 2001 den zentralen
Einkauf für alle Bundesdienststellen. Durch
die gebündelten Großeinkäufe werden kleine
lokale Firmen, die vorher liefern konnten, aus dem Markt gedrängt. Die
regionale Wirtschaft
und der Arbeitsmarkt werden geschädigt.
Die Regierung und
Finanzminister Grasser haben stets diese massiven Probleme für die regio-
nale
Wirtschaft abgestritten. Nun wurde die Kritik von NR Kaipel jedoch durch die im
Auftrag der
Wirtschaftskammer Niederösterreich von der „KMU Forschung Austria" durch-
geführte wissenschaftliche Studie: „Abschätzung der Auswirkungen des
zentralen Be-
schaffungswesens auf österreichische KMU. Endbericht" (Wien 2005) eindrucksvoll be-
stätigt und die beschönigenden Aussagen des Finanzministers und seiner BBG-
Geschäfts-
führer widerlegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten deshalb an den Herrn Bundesminister für Finanzen
nachfolgende
Anfrage
1)
Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung
einschließlich Ihrer Person, Herr
Finanzminister,
haben sich öffentlich dahingehend positioniert, die kleinen und mittleren
Unternehmen
(KMUs) Österreichs zu fördern. Heißt das, dass die Rahmenbedingungen
für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick auf deren Chancen in
Bezug
auf Umsatz, Gewinn,
Auftragschancen etc. verbessert werden sollen, damit die heimische
Wertschöpfung der KMUs und deren
Möglichkeiten verbessert werden, Arbeitsplätze zu
sichern und möglichst viele neue
Arbeitsplätze im Inland zu schaffen? Wenn ja, heißt das,
dass rein kurzfristige Einsparungsversuche
fürs Bundesbudget im Verhältnis zur Unter-
stützung der KMUs in den Hintergrund treten werden? Wenn nein, warum
nicht?
2)
Was werden Sie jeweils konkret bis wann unternehmen, um
die von der KMU Forschung
Austria
aufgezeigten und nachfolgend dargestellten Probleme für KMUs aber auch für
Bundesdienststellen zu beseitigen?
Bitte gehen Sie im Sinne einer offenen und sachlichen
öffentlichen Diskussion, der sich die
BBG-Geschäftsführung leider verweigert,
auf
nachstehende Punkte einzeln und im Detail ein. Als
Antworthilfe sei nochmals betont,
dass es nicht um etwaige und nur diffus - wenn
überhaupt - darstellbare Einsparungen
fürs Bundesbudget geht, sondern ausschließlich -
so wie es auch der Bundeskanzler
öffentlich darzustellen pflegt - um die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen, die
Stützung der regionalen Versorgungs-
struktur
durch Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, die Sicherung und Schaffung von Ar-
beitsplätzen und der Steigerung der heimischen und
regionalen Wertschöpfung. Budget-
relevante
Antworten erwarten die unterfertigten Abgeordneten hingegen dort, wo es durch
den zentralen Einkauf über die BBG zu
Verteuerungen und damit zu sinnlosen und schäd-
lichen Mehrausgaben fürs Bundesbudget kommt:
a)
„Obwohl
KMU rd. 72 % der Geschäftspartner der Republik darstellen, sind die-
se im Vergleich zu deren Anteil an der
gesamten österreichischen Unternehmens-
population von rund 99,6 % doch
deutlich unterrepräsentiert. Wünschenswert
wäre somit eine ,Korrektur' der
aktuellen Lieferantenstruktur der BBG in
Richtung der vorherrschenden
Wirtschaftsstruktur." (S. 1 der oben genannten
KMU-Studie)
b)
2001, also im letzten Jahr des Nicht-zentralen Einkaufs,
stellten „rd. 84 % der öster-
reichischen
Unternehmen, die eine öffentliche Ausschreibung gewonnen haben, KMU
dar.“ (S. 3)
c)
Die Kleinst- und Kleinunternehmen sind als Auftragnehmer
bzw. „Partner" der BBG
dramatisch
unterrepräsentiert: 97,9 % aller
marktorientierten Unternehmen sind
Kleinst-
und Kleinunternehmen (S. 40). Ca. 87 % aller Unternehmen
sind Kleinst-
unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Jedoch nicht
einmal 15 Prozent
aller
BBG-„Partner" sind Kleinstunternehmen. (S. 32)
d)
Warum das so ist, ist nun wissenschaftlich begründet und
belegt: „Durch die Bündel-
ung der öffentlichen
Ausschreibungen durch eine zentrale Stelle erleben die heimisch-
en KMU eine Einschränkung ihres Zugangs
zu Aufträgen der öffentlichen Hand."
(S. 47) Und: „Als unmittelbare
Auswirkung der Bündelung der öffentlichen Aufträge
durch eine zentrale Beschaffungsstelle verzeichnen die KMU einen Umsatzrückgang
(...)" (S. 47)
e)
„Durch höhere Auftragssummen drängen ausländische
Mitbewerber auf den Markt,
die
den Preiskampf noch verschärfen. Regionale Kundenbindungen gehen auf Grund
der größeren
Teilnehmeranzahl bei großen Ausschreibungen verloren." (S. 48)
f)
„Die
Anzahl der Ausschreibungen ist durch die gestiegenen Auftragssummen geringer
geworden. Dadurch sinkt die Chance, die früheren Umsatzanteile zu halten, da
wenig-
er Zuschläge erhalten werden." (S. 48)
g)
Verlorene öffentliche Auftraggeber als Kunden sind für
kleine Firmen kaum wieder-
zugewinnen,
„da in Folge massiver Personalreduktion nicht mehr um große Auf-
tragssummen mit geboten werden kann." (S. 48)
h) Die KMU Forschung Austria
schildert Fälle von kleinen Unternehmen, die seit
Bestehen der BBG und aufgrund der BBG bis zu
75 Mitarbeiter nicht mehr
halten konnten oder eine Personalreduktion von 50 % vornehmen mussten (S.
49
u. 50).
i) Viele Groß-Ausschreibungen
der BBG „kann ein regionaler Händler nicht ge-
währleisten. Im Extremfall kann dies dazu führen,
dass lediglich 1-2 große
Unternehmen den Markt dominieren." (S. 49)
j) „Europaweit hat sich gezeigt,
dass der Zugang von KMU zu den öffentlichen Aus-
schreibungen weitgehend in Zusammenhang mit
der durchschnittlichen Auftragsgröße
bzw. der Art der vergebenden Stelle steht. Aufträge der lokalen öffentlichen
Hand um-
fassen im Allgemeinen ein kleineres Auftragsvolumen und sind somit für
kleine und
mittlere Unternehmen, die über geringere Ressourcen/Kapazitäten verfügen als
Großunternehmen, attraktiver als
(gebündelte Groß-) Aufträge, die von zentraler Stelle
vergeben werden." (S. 3 u. 4)
k) Die Bündelung des öffentlichen
Beschaffungswesens durch eine zentrale Stelle
führt zu einer „Verschlechterung der Situation der KMU“: „Wie die
empirischen
Daten gezeigt
haben, sind kleine und mittlere Unternehmen weniger fähig bzw.
bereit, zentrale (Groß-)Aufträge zu bedienen und werden in diesem Zusammen-
hang überdies von internationalen Mitbewerbern konkurriert." (S. 4)
1) „Es kommt zu einer
Verschiebung des Auftragsvolumens von kleinen und mittleren
Unternehmen zu Großunternehmen. Die daraus resultierenden
volkswirtschaftlichen
Auswirkungen (...) könnten (...) zumindest in
gewissen Bereichen/Branchen (z.B.
Software) bedenkliche Folgen annehmen (bis zur weitgehenden - und über
.normale'
Struktureffekte hinausgehenden - Verdrängung
der kleineren Unternehmen vom
Markt, wodurch eine oligopolistische
Stellung der größeren Betriebe (welche jedoch
z.B. in den seltensten Fällen zusätzliches Personal zur Bearbeitung der
öffentlichen
Aufträge benötigen) entsteht)." (S. 59)
m) „Zu
bedenken ist außerdem, dass die öffentliche Hand eine gewisse wirtschafts-
politische
Aufgabe in Hinblick auf die Förderung von KMU zu erfüllen hat, und ein
Ausschreibungsverhalten,
wie es aktuell vielfach anzutreffen ist, diese konterkariert."
(S. 59)
n) Es „haben vor allem kleine regionale Lebensmittelhändler mit
Frischwaren Schwierig-
keiten bei Ausschreibungen mit großen Auftragssummen mit bieten zu können. Aus-
schreibungen, die zum Ziel haben, nur einen
Lieferanten für ganz Österreich bzw. eine
sehr große Region zu erhalten, sind auch eine große logistische
Herausforderung. Das
Service und die Lieferkosten sind im
Preiskampf oft nicht unterzubringen. Die
Schwierigkeit der genauen
Qualitätsspezifikation bei Lebensmitteln kann dazu führen,
dass schlechtere Qualität durch den Preisvorteil zum Zug kommt."
(S. 50)
o) „Durch
die große Teilnehmerzahl bei den (Lebensmittel-, Anm.) Ausschreibung-
en erhält ein
Kleinstunternehmer nicht mehr die Aufträge der regionalen Kund-
en, sondern muss oft Kunden in weiterer Entfernung beliefern, während seine
früheren Kunden von anderen Unternehmen bedient werden, die nun ebenfalls
weite Strecken zurücklegen." (S. 51)
p) Im Bereich Wäscherei,
Miettextilien „sind als öffentliche Auftraggeber neben den
Beschaffungstätigkeiten der BBG noch lokale
und regionale Stellen wie Kranken-
häuser (tlw. über Krankenanstaltenverbund) oder Seniorenheime von großer Be-
deutung. Hier besteht die
Befürchtung, dass eine Vergabe über die BBG zum
Verlust der regionalen Kunden führen könnte." (S. 51)
q) „Die
Ausschreibungstätigkeit wird tendenziell mehr, es ist aber für kleine Unterneh-
men nicht
wirtschaftlich, sich für weit entfernte Aufträge zu bewerben." (S. 51)
r) „Als
negativ wird (...) (von den öffentlichen Dienststellen, die die Leistungen der
BBG in Anspruch
nehmen, Anm.) vielfach eine niedrigere Qualität bzw. ein einge-
schränkteres Leistungsspektrum erlebt." (S. 2)
s) „Von
einigen Dienststellen wird (...) angemerkt dass keine Einsparungen verzeichnet
wurden, da
bereits früher sehr gute Preise bei öffentlichen Ausschreibungen erzielt
wurden. Hinzu kommt, dass sich bei Rahmenverträgen mit Fixpreisen durch Preis-
senkungen während der Laufzeit bei den tatsächlichen Abrufen höhere Preise
ergeben
als es dem aktuellen Marktniveau entspricht (insbesondere z.B. im EDV-Bereich).
t) Des weiteren herrscht auch eine
gewisse Skepsis darüber, ob die Preise tatsächlich
unmittelbar vergleichbar sind und nicht zumindest teilweise auf Grund einer niedrig-
eren Qualität oder eines eingeschränkten Leistungsspektrums weniger
bezahlt
werden muss (...).
Diese Qualitätsmängel fuhren teilweise so weit, dass komplette
Lieferungen
retourniert werden müssen, weil die Produkte defekt sind. Dies verursacht
einen zusätzlichen
administrativen Aufwand in den Dienststellen.
u) Des Weiteren wird kritisch hinterfragt,
ob unter Einbeziehung des an die BBG abzu-
geltenden Serviceentgelt für die Abwicklung von öffentlichen
Ausschreibungen in
besonderem Auftrag der ,Endpreis' für
einzelne Produkte nicht dem ,normalen'
Marktpreis entspricht." (S. 57)
v) Die öffentlichen Stellen „neigen dazu,
neben den eigentlich ausgeschriebenen Produk-
ten ein erweitertes Produktsortiment von jenem Unternehmen zu beziehen, das den
Zuschlag der BBG-Ausschreibung erhielt. Bei
diesen weitergehenden Waren zeigt
sich jedoch zumindest teilweise ein deutlich höheres Preisniveau im
Vergleich zu
anderen Anbietern.“ (S. 57)
w) „Als Nachteil
(insbesondere im IT-Bereich) fuhren die öffentlichen Stellen überdies
an,
dass es durch die Bündelung zur Standardisierung der ausgeschriebenen
Produkte
kommt, und im
Allgemeinen keine individuellen Anpassungen mehr möglich sind.
Auch der Verlust von Serviceleistungen etc.,
die früher von den Lieferanten aus
Kulanz durchgeführt wurden (eine
derartige Leistung ist jedoch auf Grund der
niedrigen Preise der
BBG-Ausschreibungen nicht mehr tragbar) wird negativ bewertet.
Müssen derartige Leistungen nun gesondert beauftragt (und bezahlt)
werden, ergeben
sich in Summe höhere Kosten als ursprünglich erwartet." (S. 58)
x) Die „KMU Forschung Austria"
bestätigt in ihrer wissenschaftlichen Studie auch
die Forderung
von NR Kaipel, bestimmte Produktgruppen aus der zentralen
Beschaffung wieder herauszunehmen. Energiebeschaffungen („z.B. Erdgas und
Wärme")
oder reine Transportaufträge (vorwiegend werden Bahnfahrten
ausgeschrieben)
können von KMUs ohnedies so gut wie nicht ausgeführt werden. Der
zentrale Einkauf dieser Produktgruppen schädigt daher die kleinsten, kleinen
und mitt-
leren
Unternehmen nicht, so die „KMU Forschung Austria" (S.1). Nur hier ist die
Sinnhaftigkeit und
der volkswirtschaftliche Nutzen einer zentralen Beschaffung auch
für die unterfertigten Abgeordneten gegeben. Für andere Produktgruppen jedoch
untermauern die Experten der KMU Forschung
Austria die Forderungen von NR
Kaipel, da bei diesen Produktgruppen, die für eine zentrale
Beschaffung ungeeig-
net sind, „der ,wirtschaftliche Schaden',
den die UnternehmerInnen verzeichnen,
die Einsparungen im Bundesbudget übersteigen" (S.
4)
Die KMU Forschung
Austria listet für diesen Bereich folgende Produktgruppen auf
(S.
1):
•
Reinigungsdienstleistungen
für Gebäude
•
Güter
und Dienstleistungen der Informationstechnologie
•
Büro-
und EDV-Verbrauchsmaterial
•
Lebensmittel
für Großabnehmer
•
Betriebsverpflegung,
Essensbons
•
Wäscherei,
Miettextilien
•
Metallprodukte,
Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung
•
Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und
-komponenten sowie
deren
Instandhaltung
„Die KMU in diesen Bereichen erleben
seit der Bündelung der öffentlichen Aus-
schreibungen einen Umsatzrückgang, der auf den (teilweisen) Verlust der
öffentlichen
Aufträge bzw. die aufoktroyierten
niedrigeren Preise zurückzuführen ist. In
zahlreichen Fällen musste auf
Grund dessen Personal freigesetzt werden. Vielfach
findet eine
Verschiebung des Auftragsvolumens zu Gunsten der größeren Betriebe
statt. Werden vier ausgewählte Beschaffungsgruppen (Reinigungsdienstleistungen
für Gebäude, Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie,
Lebensmittel
für Großabnehmer,
Wäscherei, Miettextilien) betrachtet, zeigt sich ein Potenzial von
bis zu € 33 Mio (dies entspricht rd. 41 % des Abrufvolumens in diesen Pro-
duktbereichen) an öffentlichen Aufträgen, das aktuell von Großunternehmen
lukriert
wird, aber unter gewissen Voraussetzungen
den KMU zu Gute kommen könnte,
(fette Hervorhebung von KMU Forschung Austria)" (S. 1 u. 2)
In diesen Bereichen
ist „davon auszugehen, dass die KMU überproportional
negative
Auswirkungen durch die Zentralbeschaffung erleiden." (S. 2)
„Eine Möglichkeit,
diese Situation für KMU zu verbessern, (...) wäre, bestimmte
Produktbereiche
aus der verpflichtenden Zentralbeschaffung auszugliedern." (S.
2)
3)
Werden Sie aufgrund oben zitierter wissenschaftlicher
Erkenntnisse Konsequenzen ziehen
und
Ihre „Verordnung: Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem
Bundesgesetz
über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind" (BGBl. II Nr. 208/2001 idF. BGBl. II Nr.
312/2002
und BGBl. II Nr. 213/2005) ändern?
Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum
nicht?
4)
Werden Sie die Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H.
(BBG) umgehend veranlassen,
dass
diese für die Statistik ab so fort in Bezug auf ihre Vertragspartner nicht nur
erhebt, ob
es
sich um ein KMU oder um ein Großunternehmen handelt, sondern dass auch doku-
mentiert
wird, ob es sich bei den BBG-Lieferanten um Kleinst-, Klein-, Mittel- oder
Groß-
unternehmen handelt? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?
5)
Werden Sie die BBG umgehend veranlassen, dass diese ab so
fort statistisch erhebt, in
welchem
Bezirk die Lieferfirmen ihren Sitz haben, dass also eine bezirksweise Auf-
schlüsselung
der Auftragsvergaben durchgeführt wird? Wenn ja, wie und wann? Wenn
nein,
warum nicht?
6)
Werden Sie - allein oder wenn möglich in Zusammenarbeit
mit dem Wirtschaftsminister
und
der Sozialministerin - endlich die volkswirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und
sozialver-
sicherungsrelevanten
Auswirkungen der zentralistischen Bundesbeschaffung untersuchen
lassen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein,
warum nicht?
7)
Werden Sie die BBG beauftragen, nicht mehr aktiv und von
sich aus ihre Dienstleistungen
den
Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Auftraggebern anzubieten. Wenn ja,
wie
und wann? Wenn nein, warum nicht?
8)
Wie hoch waren die Gesamtkosten für Betrieb, Personal,
Ausstattung etc. der Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft
m.b.H. im Jahr 2005?
9)
Wie
hoch werden die Gesamtkosten für Betrieb, Personal, Ausstattung etc. der
Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2006 sein?
10)
Wie
hoch werden die Gesamtkosten für Betrieb, Personal, Ausstattung etc. der
Bundesbe-
schaffungs-Gesellschaft m.b.H. in den einzelnen Jahren ab 2007 sein?