3909/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend verfassungswidrige Pensionserhöhung
Die Kleine Zeitung" vom 02.02.2006 Seite: 5 titelt:
„Rentenerhöhung wackelt
Experte hält Anpassung für verfassungswidrig.
WIEN. Die heurige Pensionserhöhung von bis zu 2,5
Prozent ist für den angesehenen
Experten Theodor
Tomandl verfassungswidrig. Damit wackelt ausgerechnet jene
Rentenanpassung, die weniger mickrig
ausgefallen ist als die bisherigen unter Kanzler
Wolfgang Schüssel.
Wie
Tomandl, einer der Väter der jüngsten Pensionsreformen, im ORF sagte, hat die
Regierung diesmal eine andere Form dafür gewählt, kleinere Pensionen
prozentuell zu
erhöhen und Beziehern größerer Renten nur
einen Fixbetrag zu gewähren. Diese neue Form
könnte gleichheitswidrig sein und damit gegen die Verfassung verstoßen.
Die
Grenze zwischen "unten" und "oben" wurde diesmal nämlich
nicht bei der
Durchschnittspension (Median) gezogen,
sondern bei der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage,
also bei 1875 Euro. Dadurch sind nur rund fünf Prozent der
ASBG-Pensionisten betroffen,
aber gerade das ist laut Tomandl das Problem. Dieser kleinen Gruppe von fünf
Prozent der
Pensionisten weniger als 2,5 Prozent Erhöhung zu gewähren, hält der Experte für
problematisch, weil der Einsparungseffekt gering und die Benachteiligung
deshalb
ungerechtfertigt sei. Jeder Pensionist könnte dagegen klagen, so Tomandl."
Wenn man bedenkt, dass diese Regierung seit ihrem
Antritt im Jahr 2000 die Pensionistinnen
und Pensionisten in
unserem Land mehrfach belastet und zusätzlich durch zu geringe
Pensionsanpassungen nicht einmal die Teuerung abgegolten hat, so wundert schließlich
keinen mehr, dass für 2006 und die folgenden Jahre eine Art der
Pensionserhöhung gewählt
wurde, die vielleicht sogar verfassungswirdig ist.
Den
von der SPÖ vorgeschlagenen Weg der Pensionsanpassung in Höhe der
Inflationsrate
wollte die schwarz-orange Regierung nicht gehen. Statt dessen hat der
Wertverlust der
Pensionen, entstanden durch
Nichtanpassungen bei Neupensionen im 1. Jahr, die weit unter
der Teuerung erfolgten allgemeinen Pensionsanpassungen und die erhöhten
Krankenversicherungsbeiträge zur Folge, dass die
Pensionen dauerhaft, lebenslänglich und
uneinholbar gekürzt
bleiben.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1) Ist Ihnen die Kritik des
Pensionsexperten Prof. Tomandl bekannt?
2)
Wurden Sie vor Beschlussfassung der gesetzlichen
Bestimmungen für die
Pensionsanpassung
2006 bis 2008 davon in Kenntnis gesetzt, dass diese
verfassungsrechtlich bedenklich sind?
3)
Werden Sie einen Gesetzesvorschlag auf Änderung der
Pensionserhöhung für 2006
vorlegen?
4)
Werden Sie einen Gesetzesvorschlag auf Änderung der die
Pensionserhöhungen für
die Jahre 2007 und
2008 vorlegen?
5)
Werden
Sie den Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit Ihrer
vorgenommenen Pensionserhöhung endlich zum
Anlass nehmen um eine Anpassung
in Höhe der Inflationsrate für alle Pensionen vorzunehmen?