3909/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend verfassungswidrige Pensionserhöhung

Die Kleine Zeitung" vom 02.02.2006 Seite: 5 titelt:
„Rentenerhöhung wackelt

Experte hält Anpassung für verfassungswidrig.

WIEN. Die heurige Pensionserhöhung von bis zu 2,5 Prozent ist für den angesehenen
Experten Theodor Tomandl verfassungswidrig. Damit wackelt ausgerechnet jene
Rentenanpassung, die weniger mickrig ausgefallen ist als die bisherigen unter Kanzler
Wolfgang Schüssel.

Wie Tomandl, einer der Väter der jüngsten Pensionsreformen, im ORF sagte, hat die
Regierung diesmal eine andere Form dafür gewählt, kleinere Pensionen prozentuell zu
erhöhen und Beziehern größerer Renten nur einen Fixbetrag zu gewähren. Diese neue Form
könnte gleichheitswidrig sein und damit gegen die Verfassung verstoßen.

Die Grenze zwischen "unten" und "oben" wurde diesmal nämlich nicht bei der
Durchschnittspension (Median) gezogen, sondern bei der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage,
also bei 1875 Euro. Dadurch sind nur rund fünf Prozent der ASBG-Pensionisten betroffen,
aber gerade das ist laut Tomandl das Problem. Dieser kleinen Gruppe von fünf Prozent der
Pensionisten weniger als 2,5 Prozent Erhöhung zu gewähren, hält der Experte für
problematisch, weil der Einsparungseffekt gering und die Benachteiligung deshalb
ungerechtfertigt sei. Jeder Pensionist könnte dagegen klagen, so Tomandl."

Wenn man bedenkt, dass diese Regierung seit ihrem Antritt im Jahr 2000 die Pensionistinnen
und Pensionisten in unserem Land mehrfach belastet und zusätzlich durch zu geringe
Pensionsanpassungen nicht einmal die Teuerung abgegolten hat, so wundert schließlich
keinen mehr, dass für 2006 und die folgenden Jahre eine Art der Pensionserhöhung gewählt
wurde, die vielleicht sogar verfassungswirdig ist.

Den von der SPÖ vorgeschlagenen Weg der Pensionsanpassung in Höhe der Inflationsrate
wollte die schwarz-orange Regierung nicht gehen. Statt dessen hat der Wertverlust der
Pensionen, entstanden durch Nichtanpassungen bei Neupensionen im 1. Jahr, die weit unter
der Teuerung erfolgten allgemeinen Pensionsanpassungen und die erhöhten


Krankenversicherungsbeiträge zur Folge, dass die Pensionen dauerhaft, lebenslänglich und
uneinholbar gekürzt bleiben.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1)  Ist Ihnen die Kritik des Pensionsexperten Prof. Tomandl bekannt?

2)             Wurden Sie vor Beschlussfassung der gesetzlichen Bestimmungen für die
Pensionsanpassung 2006 bis 2008 davon in Kenntnis gesetzt, dass diese
verfassungsrechtlich bedenklich sind?

3)             Werden Sie einen Gesetzesvorschlag auf Änderung der Pensionserhöhung für 2006
vorlegen?

4)      Werden Sie einen Gesetzesvorschlag auf Änderung der die Pensionserhöhungen für
die Jahre 2007 und 2008 vorlegen?

5)             Werden Sie den Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit Ihrer
vorgenommenen Pensionserhöhung endlich zum Anlass nehmen um eine Anpassung
in Höhe der Inflationsrate für alle Pensionen vorzunehmen?