3910/J XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat

betreffend die unterschiedlichen Beitragssätze von Arbeitern und Angestellten zur

Krankenversicherung

Seit Jahren wird von der SPÖ und den Gewerkschaften eine vollständige Angleichung der
Rechte von Arbeitern und Angestellten gefordert. Einige Schritte in Richtung einer solchen
Angleichung wurden bereits umgesetzt. Eine volle Angleichung und einheitliche Regelung für
alle Arbeitsverhältnisse lässt noch auf sich warten.

Ein Beispiel dafür sind die für Arbeiter und Angestellte immer noch unterschiedlichen
Beitragssätze zur Krankenversicherung. Bei einem insgesamt gleich hohen Beitragssatz von
7,5%, unterscheiden sich die Arbeitnehmerbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Angestellte
leisten einen Beitrag von 3,75% zur Krankenversicherung, Arbeiter dagegen einen Beitrag
von 3,95 %.

Diese unterschiedliche Beitragsleistung widerspricht dem Prinzip einer solidarischen
Finanzierung der Gesundheitsversorgung, in der grundsätzlich vorgesehen ist, dass
Gesunde für Kranke und Berufsgruppen mit höherem Gesundheitsrisiko für solche mit
geringem Risiko ihre Beiträge leisten.

Da Sozialministerin Haubner sich in der Anfragebeantwortung 3600/AB XXII. GP vom 30. 1.
2006 in Fragen der Krankenversicherung für nicht zuständig erklärte, stellen die
unterzeichnenden Abgeordneten nun an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende

Anfrage

1)         Aus welchem Grund zahlen ArbeiterInnen nach wie vor höhere Beiträge für ihre
Krankenversicherung als Angestellte ?

2)            Beabsichtigen Sie diese Ungleichheit zu beseitigen ?
2a)      Wenn ja, - wann ?

2b)      Wenn nein, - warum nicht ?