3910/J XXII. GP
Eingelangt am
03.02.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat
betreffend die unterschiedlichen Beitragssätze von Arbeitern und Angestellten zur
Krankenversicherung
Seit Jahren wird von
der SPÖ und den Gewerkschaften eine vollständige Angleichung der
Rechte von Arbeitern und Angestellten gefordert. Einige Schritte in Richtung
einer solchen
Angleichung
wurden bereits umgesetzt. Eine volle Angleichung und einheitliche Regelung für
alle Arbeitsverhältnisse lässt noch auf sich warten.
Ein Beispiel dafür sind die für
Arbeiter und Angestellte immer noch unterschiedlichen
Beitragssätze
zur Krankenversicherung. Bei einem insgesamt gleich hohen Beitragssatz von
7,5%,
unterscheiden sich die Arbeitnehmerbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Angestellte
leisten
einen Beitrag von 3,75% zur Krankenversicherung, Arbeiter dagegen einen Beitrag
von
3,95 %.
Diese unterschiedliche
Beitragsleistung widerspricht dem Prinzip einer solidarischen
Finanzierung der Gesundheitsversorgung, in der
grundsätzlich vorgesehen ist, dass
Gesunde
für Kranke und Berufsgruppen mit höherem Gesundheitsrisiko für solche mit
geringem
Risiko ihre Beiträge leisten.
Da Sozialministerin
Haubner sich in der Anfragebeantwortung 3600/AB XXII. GP vom 30. 1.
2006
in Fragen der Krankenversicherung für nicht zuständig erklärte, stellen
die
unterzeichnenden
Abgeordneten nun an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende
Anfrage
1) Aus welchem Grund zahlen ArbeiterInnen nach wie
vor höhere Beiträge für ihre
Krankenversicherung als Angestellte ?
2) Beabsichtigen Sie diese Ungleichheit zu
beseitigen ?
2a)
Wenn ja, - wann ?
2b) Wenn nein, - warum nicht ?