3912/J XXII. GP
Eingelangt am
03.02.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend neue Details zu illegalem Visahandel
Am 31.1.2006 berichtete ProSieben Austria TopNews, dass ein in Linz am 6. September verhafteter nigerianischer Drogendealer ein gültiges Visum für Österreich hatte, ausgestellt von Konsul S. an der österreichischen Botschaft in Nigeria – ohne dass dieser mit dem österreichischen Innenministerium Kontakt zur Abklärung aufgenommen habe. Das Konsultieren des Innenministeriums sei nämlich seit der Anklage gegen den Ende Jänner verurteilten früheren österreichischen Konsul in Nigeria, Frank, verpflichtend.
Außerdem berichtete ProSieben, dass S. vor seiner Tätigkeit am Konsulat in Lagos bzw. Abuja auch am Konsulat in Belgrad tätig gewesen sei – und dass die damalige Konsulin Sandhacker (sie wurde bekanntlich nach kurzer Zeit wieder von diesem Posten abberufen) in der Botschaft in Belgrad im Jahr 2001 Unterlagen aus seiner Amtszeit über 30 Visa-Erteilungen gefunden hatte, die nicht den Vorgaben (wie etwa persönliche Vorsprache und Verpflichtungserklärung) entsprachen und gefälschte Unterlagen enthielten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1) Stimmt es, dass Konsul S. das Visum für den am 6. September in Linz verhafteten Nigerianer ausstellte, ohne das Innenministerium schriftlich oder telefonisch kontaktiert zu haben?
2) Seit welchem Termin ist das Konsultieren des Innenministeriums bei Visaerteilung in Nigeria verpflichtend?
3) Wie erfuhr das österreichische Konsulat bzw. die Botschaft in Lagos/Abuja davon?
4) Wann genau wurde der Fall des Konsul S. an das BIA im BMI weitergeleitet?