3915/J XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Anzeigenzurücklegung im Verfahren Yankuba Ceesay durch die STA Linz.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Aus welchen Gründen erfolgte die Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Linz?

 

2. Welche Faktenlage war dafür maßgeblich?

 

Am 12.12.2005 wurde Yankuba Ceesay in Schubhaft genommen. Sein Körpergewicht betrug an diesem Tag 76 kg. Der Beginn des Hungerstreiks wurde mit 28.09.2005 vermerkt Am 28.09.2005 fand eine Erstuntersuchung wg. Hungerstreiks statt. Der Polizeiarzt Dr. H. notierte 67 kg und attestierte Yankuba Ceesay einen „Waschbrettbauch wie bei Kraftsport“.

3. Wie erklärt sie sich die deutliche Gewichtsabnahme zwischen 12.09.2005 – 28.09.2005?

 

Der Zeuge und Mithäftling Henry C.(AS7) hat angegeben, dass bereits 1 Woche nach Einlieferung, gesamt 12 Tage jede Nahrungsaufnahme verweigert wurde. Auf AS 7 heißt es:„Sowohl Ceesay und ich haben dem Hausarbeiter Essen und Getränke immer zurückgegeben“

4. Könnte der Hungerstreik bereits früher begonnen haben?

 

5. Warum wurde kein ernährungswissenschaftliches Gutachten – wie vom Büro für interne Angelegenheiten auf (AS101) vorgeschlagen – in Auftrag gegeben?

 

6. Hätte diese Gewichtsabnahme, die vom Sachverständigen als „dubios“ bezeichnet wurde,  den (PAZ – BeamtInnen und ÄrztInnen) nicht auffallen müssen?

 

6. Hätte dies insbesondere nicht dem (am 12.09.2005 und am 28.09.2005) untersuchenden Polizeiarzt Dr. H. auffallen müssen?

 

Das verwendete Hungerstreik – Formular legt das individuelle kritische Körpergewicht bei Yankuba Ceesay mit 54 kg vor. Das ist 22 kg unter dem Gewicht bei Einlieferung in Schubhaft.

7. Erfolgte die Ermittlung des kritischen Gewichtes korrekt? 

 

8. Wenn ja, hätte nicht der unmittelbar zuvor stattgefunden habende Gewichtsverlust von 9, 5 kg in die Berechnung mit einfließen müssen?

 

9. Wurde Dr. H. zur Sache niederschriftlich (zur Frage der Haftfähigkeit des Yankuba Ceesay ) einvernommen oder als Auskunftsperson befragt?

 

10. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Warum wurde der Empfehlung des Büros für interne Angelegenheiten auf gerichtliche Einvernahme des Dr. H unter Beiziehung des Sachverständigen Dr. Hable nicht entsprochen?