3916/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2006
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Rechungshofes

 

betreffend Einmietungen von Bundesbehörden und bundeseigenen Institutionen

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Ausgliederung der rund 3 500 Bundesimmobilien an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) durch das Bundesimmobiliengesetz 2000) zahlen alle Bundesstellen für ihre Räumlichkeiten annähernd marktkonforme Mieten an die BIG. Verschiedene neue Raumanforderungen in Ihrem Ressort können auch zu Erwägungen führen, jenseits des Angebots der BIG andere Objekte am freien Markt zu mieten. Dadurch erfolgen Mietzahlungen an Private. Diese „Fremd-Einmietungen“  können zu  Mieteinbußen der BIG führen, die im Zuge dessen für ihre freigewordenen Objekte eine neue Verwendung entwickeln muss.

 

Mietzahlungen an Dritte bedeuten - auch bei fallweise etwas günstigeren Mieten - ständige Kapitalabflüsse aus dem Bundesbudget bzw. den Ressortbudgets, denn sie verringern die Mieteinnahmen der  BIG. Schließlich benötigt die BIG erhebliche Erträge zur Rückzahlung der 2,4 Mrd EUR, die als Gegenleistung für die Übertragung der Bundesimmobilien dem Bund übermittelt wurden.

 

Als aktuelles Beispiel sei auf die geplante Einmietung der Finanzämter und Zollstellen in einen zu errichtenden Turm am Linzer Hauptbahnhof verwiesen, der von der Realtreuhand  /Raiffeisenlandesbank errichtet werden soll. In der Vergangenheit brachte die Übersiedlung von Gerichten aus der Riemergasse in den City-Tower einen erheblichen Abfluss von Bundesmieten an Private. Budgetpolitisch sinnvoller wäre bei Neuerrichtungen von Gebäuden für bundeseigene Mieter eine Trägerschaft der BIG in Kooperation mit Privaten, denen schließlich das Objekt abgegolten wird, sodass die Mietzahlungen mittel- und langfristig der BIG/dem Eigentümer Bund zu Gute kommen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Einmietung von Bundesinstitutionen in  nicht-bundeseigene Objekte mittel- und langfristig durchaus bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Bundesbehörden und Bundesinstitutionen Anmietungen bei Privaten Mietverhältnissen mit der BIG vorziehen?

 

2.      Welche derartigen „Fremdeinmietungen“ sind Ihnen bekannt?

 

3.      Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

4.      Welche Empfehlungen gedenken Sie in diesen Zusammenhang zu geben?