3920/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Norbert Darabos
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Werbung als ÖVP-Obmann oder Bundeskanzler?
Dieser Tage erreichte ein Brief, datiert mit 30. Jänner
2006 und dem
Briefkopf
von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sämtliche
österreichischen
Jungwähler. In diesem Brief wird klargestellt, dass
Österreich
das Herz inmitten Europas sei, und gute Ideen keine Frage der
Einwohnerzahl
oder des Alters seien. Gleichzeitig wird die Initiative
www.zukunft.at beworben und anliegend ein Folder
übermittelt.
Bundeskanzler
Schüssel, der nicht als Raunzer, sondern als Mutmacher mit
dem Briefadressaten gemeinsam in eine gute und sichere Zukunft gehen
will,
hat diesen einseitigen Brief unterfertigt.
Da bisher unklar blieb, durch wen die Kosten dieser
Massensendung bezahlt
wurden,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch waren die Kosten für die genannte Massensendung
und
von
wem wurden diese Kosten getragen?
2.
Können Sie ausschließen, dass dieser Brief unter
Inanspruchnahme
von
Steuergeld konzipiert und versendet wurde?
3.
In welcher Form wurden bisher die vom Rechnungshof
vorgegebenen
Richtlinien
für Regierungswerbung umgesetzt bzw. seit wann
arbeitet
die Bundesregierung an deren Umsetzung?
4. Auf welche Weise
wurden von Ihnen die Namen und Adressen der
Briefempfänger
erhoben, wer hat diese Adressen an Sie bzw. den
Versender dieses Briefes weitergeleitet und können Sie aus-
schließen,
dass im Zuge dieses Vorganges das österreichische
Datenschutzrecht oder das Amtsgeheimnis verletzt wurden?