3920/J XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Norbert Darabos

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Werbung als ÖVP-Obmann oder Bundeskanzler?

Dieser Tage erreichte ein Brief, datiert mit 30. Jänner 2006 und dem
Briefkopf von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sämtliche
österreichischen Jungwähler. In diesem Brief wird klargestellt, dass
Österreich das Herz inmitten Europas sei, und gute Ideen keine Frage der
Einwohnerzahl oder des Alters seien. Gleichzeitig wird die Initiative
www.zukunft.at beworben und anliegend ein Folder übermittelt.
Bundeskanzler Schüssel, der nicht als Raunzer, sondern als Mutmacher mit
dem Briefadressaten gemeinsam in eine gute und sichere Zukunft gehen
will, hat diesen einseitigen Brief unterfertigt.

Da bisher unklar blieb, durch wen die Kosten dieser Massensendung bezahlt
wurden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.           Wie hoch waren die Kosten für die genannte Massensendung und
von wem wurden diese Kosten getragen?

2.           Können Sie ausschließen, dass dieser Brief unter Inanspruchnahme
von Steuergeld konzipiert und versendet wurde?

3.           In welcher Form wurden bisher die vom Rechnungshof vorgegebenen
Richtlinien für Regierungswerbung umgesetzt bzw. seit wann
arbeitet die Bundesregierung an deren Umsetzung?


4. Auf welche Weise wurden von Ihnen die Namen und Adressen der
Briefempfänger erhoben, wer hat diese Adressen an Sie bzw. den
Versender dieses Briefes weitergeleitet und können Sie aus-
schließen, dass im Zuge dieses Vorganges das österreichische
Datenschutzrecht oder das Amtsgeheimnis verletzt wurden?