3921/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg,
Genossinnen und Genossen
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Personalmaßnahmen bei der Bundespolizeidirektion Leoben
Derzeit gibt es bei der Bundespolizeidirektion (BPD) Leoben
sechs „Logistikkräfte“: Einen
Hausarbeiter, drei Damen für die Reinigung
und zwei Küchen- bzw. Kantinenbedienstete.
Nach Auskunft Ihres Ministeriums an die Leobener Personalstelle sollen
die genannten Dam-
en und Herren zwar weiterhin in Leoben ihren Arbeitsplatz haben, aber dem
Landespolizei-
kommando (LPK) unterstellt werden. Das würde bedeuten, dass die BPD Leoben um
weitere
sechs Personen bzw. um etwa ein Fünftel des Personalstandes schrumpfen würde.
Ein großes
Problem wird dann dadurch entstehen, dass einerseits die Aufsicht der
Wirtschaftsverwalt-
ungsdienst der Sicherheitsverwaltung weiter behalten soll, aber die
administrativen Tätigkeit-
en wie Urlaubsverwaltung etc. dem LPK
anvertraut wären.
Diese Situation würde zu einer ungemeinen Spannung im Hause
führen, da ja auch das dem
LPK unterstellte SPK im Hause über dieses
Personal verfügen wird. Und wer letztendlich
dann noch eine befugte Weisung an
diese Kollegen geben darf und auf wen sie effektiv hören
sollen, ist nicht mehr übersehbar. Sinnvoll wäre es daher, dass diese
sechs Personen der Log-
istikabteilung auch weiterhin der BPD Leoben unterstellt bleiben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1.
Ist es richtig, dass das oben erwähnte Personal dem
Landespolizeikommando (LPK) un-
terstellt wird? Wenn
ja, seit bzw. ab wann und warum?
2.
Wer hat wann diese Entscheidung getroffen?
3.
Welchen
Sinn soll es haben, dieses Personal von der BPD administrativ abzuziehen?
4.
Warum braucht die Sicherheitswache die Aufsicht über die
Küchen- und Reinigungskräfte
und den Hausarbeiter?
5.
Halten Sie es für sinnvoll, dass einerseits die Aufsicht
der Wirtschaftsverwaltungsdienst
der Sicherheitsverwaltung weiter behalten soll, aber die administrativen
Tätigkeiten wie
Urlaubsverwaltung
etc. dem LPK anvertraut werden? Wenn ja, warum?
6.
Werden Sie die oben beschriebene Entscheidung wieder
rückgängig machen? Wenn ja,
bis
wann? Wenn nein, warum nicht?
7.
Welche
weiteren Personalentscheidungen bzw. Strukturänderungen sind im Bereich BPD
Leoben geplant?