3924/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Einsatz eines kaufmännischen Direktors im Kunsthistorischen Museum
(KHM)
Der
Rechnungshof (RH) hat in seinem im Mai 2005 publizierten Bericht zum
Kunsthistorischen Museum (KHM; 2005/5) u.
a. folgende Empfehlung abgegeben:
„Im Hinblick auf die im Bericht des RH angeführten notwendigen
Verbesserungen,
insbesondere im kaufmännischen Bereich, empfahl der RH dem BMBWK, für das
KHM mit dem Museum für Völkerkunde und dem
Österreichischen Theatermuseum
zwei gleichberechtigte qualifizierte Geschäftsführer für die wissenschaftliche
Leitung
und für die kaufmännischen Angelegenheiten zu bestellen."
Am
4.2.2006 hat Ministerin Gehrer im „Journal zu Gast" bekannt gegeben, dass
„in
nächster Zeit ein Finanzverantwortlicher" für das KHM bestellt werden
soll. Damit
wird - nach knapp einjähriger ,Schrecksekunde'
der Kulturministerin und nicht
abreißender Kritik an KHM-Direktor
Wilfried Seipel - der Rechnungshof-Empfehlung
endlich entsprochen: Österreichs bestverdienendem Museumsmanager wird
ein
kaufmännischer Geschäftsführer an die Seite
gestellt.
Vage
geblieben sind allerdings die bisherigen Auskünfte von Ministerin Gehrer auf
Fragen nach dem Zeitpunkt der Bestellung
sowie der Gehaltshöhe des künftigen
kaufmännischen Leiters des KHM: „In einigen Monaten" soll der
kaufmännische
Direktor seine Arbeit im KHM aufnehmen. Ganz ausweichend beantwortet die
Bundesministerin die Frage, ob sich die
Entlohnung des künftigen kaufmännischen
Direktors im KHM in ähnlicher Höhe wie jene von Wilfried Seipel - und damit auf
dem
Niveau des Bundeskanzler-Gehalts - bewegen werde: „Diese Entscheidungen
und
Vorschläge wird das Kuratorium mir machen", führte Ministerin Gehrer im
Ö1-
Interview am 4.2.2006 aus.
Diese
doch sehr verhaltenen Ankündigungen stellen eine Reihe von Fragen in den
Raum. Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Ihren Aussagen in Ö1 am 4.2.2006 zufolge soll in den
nächsten Monaten ein
„Finanzverantwortlicher" für das KHM bestellt werden. Ist darunter ein
kaufmännischer Geschäftsführer für das KHM, also wie vom RH empfohlen,
ein gleichberechtigter Geschäftsführer für die kaufmännischen
Angelegenheiten des
KHM, zu verstehen?
2.
Den Zeitrahmen haben Sie mit „in den nächsten
Monaten" umschrieben. Bis
wann soll der kaufmännische
Direktor für das KHM bestellt werden?
3.
Wird eine Ausschreibung dieser Funktion wie im
Bundesmuseen-Gesetz 2002
vorgesehen erfolgen?
Wenn ja, wann?
4.
Gibt es KandidatInnen für die kaufmännische
Geschäftsführung im KHM
selbst?
Wenn ja, wen?
5.
In welcher Form wird Ihr Ressort an der
Entscheidungsfindung über die
Person
eines neuen kaufmännischen Direktors des KHM beteiligt sein?
6.
Das
Kuratorium des KHM hat anlässlich der Publikation des
Rechnungshofberichts eine Stellungnahme versendet, in der eine
„Evaluierung der Möglichkeiten zum Einsatz
von zwei Geschäftsführern" im
KHM angeführt wurde. Was hat diese Evaluierung ergeben?
7.
Im
RH-Bericht selbst ist nachzulesen, das nach Ansicht des KHM „für die
Bestellung eines zweiten Geschäftsführers .... jährliche Mehrkosten von
270.000 €" zu kalkulieren sind. Ist
Ihrer Ansicht nach davon auszugehen, dass
ein potentieller kaufmännischer Geschäftsführer automatisch in dieser
nicht
unbedeutenden Gehaltsliga einsteigt?
8.
Durch
den Einsatz eines kaufmännischen Direktors ist eine beträchtliche
Entlastung von KHM-Direktor Seipel im Bezug
auf dessen Arbeitsleistung und
Verantwortung zu erwarten. Müsste in diesem Fall nicht die Faustregel „Halbe
Verantwortung = halbes Gehalt" für KHM-Direktor Seipel zur
Anwendung
kommen?
9.
Es
gibt Gerüchte, wonach Sie planen, den Vertrag von KHM-Direktor Seipel
bereits in nächster Zeit über das Jahr 2008
zu verlängern. Entspricht dies den
Tatsachen? Wenn ja, warum?
10.
In § 6 der Museumsordnung des KHM ist geregelt, dass der
Geschäftsführer
des KHM für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Stellvertreter aus dem
Kreis des KHM
bestimmt. Wer hat diese Funktion inne?