3932/J XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Dienstwagen und Partikelfilter

Angesichts zunehmender Feinstaubbelastung in Österreich wurde mit Juli 2005 ein
zeitlich befristetes (1.7.2005 bis 30.6.2007) Bonus/Malus-System zur Partikelfilter-
Förderung für neu zugelassene Diesel PKW eingeführt. Ab 1.1.2006 wurden auch
neue Diesel-Pkw bis 80 KW in die 2. Etappe dieses Bonus-Malus-Systems
einbezogen: Für neue Diesel-PKW mit Partikelfilter erfolgt eine Verminderung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) um 300 €. Wird ein Diesel-PKW ohne Partikelfilter
gekauft, ist bis 30. Juni 0,75 % mehr NoVA (maximal 150 €) zu bezahlen; ab Juli
2006 erhöht sich der NoVA-Malus beim Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter auf
1,5 % (maximal aber 300 €). Für Diesel-Pkw über 80 KW gilt das Bonus-Malus-
System schon seit Juli 2005.

Die Förderung der Verwendung von Partikelfiltern in Diesel-Fahrzeugen bzw. auch
die Nachrüstung mit Partikelfiltern wird als flankierende Maßnahme zur Reduktion
gesundheits- und umweltschädlicher Partikelemissionen im Verkehrsbereich
gesehen. Es existieren eine Reihe weiterer Förderinstrumente der Länder bzw.
einiger Städte zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern.
Umweltminister Pröll hat in einer Presseaussendung am 28.12.2005 von einem
"sensationellen Erfolg im Kampf um saubere Luft" aufgrund der ersten Stufe des
Bonus/Malus Systems für die Neuzulassung von Diesel-PKW gesprochen; Ende
2005 seien „bereits rund 35% der Neuzulassungen von Diesel-PKW mit Partikelfilter
ausgestattet" gewesen. Von der 2.Etappe des Bonus/Malus -Systems wird eine
Beschleunigung der Marktdurchdringung mit Partikelfiltern erwartet.

Nun stellt sich die Frage, ob der Bund beim Einsatz von Partikelfiltern in Diesel-PKW
mit gutem Beispiel vorangeht und wie es daher um die Ausstattung der Fuhrparks
der einzelnen Ministerien mit Partikeifiltern bestellt ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.                         Wie viele Dienst-PKW sind in Ihrem Ressort, nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Organisationseinheiten insgesamt im Einsatz?

2.                         Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge?

3.                         Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge bis 80 KW?

4      Wie viele der Diesel-Dienst-Pkw sind mit Partikelfiltern ausgestattet?
5.     Wie viele dieser Diesel-Pkw wurden mit Partikel-Filtern nachgerüstet?

6.                         Wie der Homepage der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) entnommen werden
kann, ist in der Beschaffungsgruppe Kraftfahrzeuge von einem
Jahresgesamtbedarf des Bundes von insgesamt ca. 800 Fahrzeugen (PKW,
Kombinationskraftwagen, Transporter, LKW, Busse, Zugmaschinen und
Motorräder) auszugehen. In welcher Form hat Ihr Ressort auf die BBG
eingewirkt, damit bei der zentralen Beschaffung von Diesel-PKW vorrangig
Modelle mit Partikelfiltern präferiert werden?

7.                         Wie hoch sind die Mehreinnahmen, die dem BMF aus dem Zuschlag zur NoVA
aus dem Titel Anschaffung eines Diesel-PKW ohne Partikelfilter bisher
zugeflossen sind?

8.                         Werden diese Mehreinnahmen zur Finanzierung klimaschutzrelevanter
Projekte, zur Förderung von feinstaubbekämpfenden Maßnahmen bzw. zum
Ausbau/zur Weiterführung des Bonus/Malus-Systems zur Partikelfilterförderung
herangezogen werden?

9.                         Ist geplant, das Bonus/Malus-Modell zur Förderung des Ankaufs von Diesel-
PKW mit Partikelfilter über den 30.6.2007 zu verlängern?

10.                 Wenn ja, ist an eine Anhebung des 300 €-Bonus gedacht und in welchem
Ausmaß?

11.                 Ist geplant, auch die freiwillige Nachrüstung bereits im Einsatz befindlicher
Diesel-PKW mit Dieselpartikelfiltern steuerlich zu fördern? Wenn ja, in welcher
Form? Wenn nein, warum nicht?