3935/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend Dienstwagen und Partikelfilter
Angesichts zunehmender Feinstaubbelastung in Österreich
wurde mit Juli 2005 ein
zeitlich befristetes (1.7.2005 bis 30.6.2007) Bonus/Malus-System zur
Partikelfilter-
Förderung für neu
zugelassene Diesel PKW eingeführt. Ab 1.1.2006 wurden auch
neue Diesel-Pkw bis 80 KW in die 2. Etappe
dieses Bonus-Malus-Systems
einbezogen: Für neue Diesel-PKW mit Partikelfilter erfolgt eine Verminderung
der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) um 300 €. Wird ein Diesel-PKW ohne
Partikelfilter
gekauft, ist bis 30. Juni 0,75 % mehr NoVA (maximal 150 €) zu bezahlen; ab Juli
2006 erhöht sich der NoVA-Malus beim Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter
auf
1,5% (maximal aber 300 €). Für Diesel-Pkw
über 80 KW gilt das Bonus-Malus-
System schon seit Juli 2005.
Die
Förderung der Verwendung von Partikelfiltern in Diesel-Fahrzeugen bzw. auch
die Nachrüstung mit Partikelfiltern wird als flankierende Maßnahme zur
Reduktion
gesundheits- und umweltschädlicher
Partikelemissionen im Verkehrsbereich
gesehen. Es existieren eine Reihe weiterer Förderinstrumente der Länder
bzw.
einiger Städte zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern.
Umweltminister Pröll hat in einer Presseaussendung am 28.12.2005 von einem
"sensationellen Erfolg im Kampf um saubere Luft" aufgrund der ersten
Stufe des
Bonus/Malus Systems für die Neuzulassung von Diesel-PKW gesprochen; Ende
2005 seien „bereits rund 35% der Neuzulassungen von Diesel-PKW mit
Partikelfilter
ausgestattet" gewesen. Von der 2.Etappe
des Bonus/Malus -Systems wird eine
Beschleunigung der Marktdurchdringung mit Partikelfiltern erwartet.
Nun
stellt sich die Frage, ob der Bund beim Einsatz von Partikelfiltern in
Diesel-PKW
mit gutem Beispiel vorangeht und wie es daher um die Ausstattung der Fuhrparks
der einzelnen Ministerien mit Partikelfiltern bestellt ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Dienst-PKW sind in Ihrem Ressort,
nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten
Organisationseinheiten insgesamt im Einsatz?
2.
Wie
viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge?
3.
Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge bis 80
KW?
4 Wie viele der Diesel-Dienst-Pkw
sind mit Partikelfiltern ausgestattet?
5. Wie viele dieser Diesel-Pkw
wurden mit Partikel-Filtern nachgerüstet?