3937/J XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Dienstwagen und Partikelfilter

Angesichts zunehmender Feinstaubbelastung in Österreich wurde mit Juli 2005 ein
zeitlich befristetes (1.7.2005 bis 30.6.2007) Bonus/Malus-System zur Partikelfilter-
Förderung für neu zugelassene Diesel PKW eingeführt. Ab 1.1.2006 wurden auch
neue Diesel-Pkw bis 80 KW in die 2. Etappe dieses Bonus-Malus-Systems
einbezogen: Für neue Diesel-PKW mit Partikelfilter erfolgt eine Verminderung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) um 300 €. Wird ein Diesel-PKW ohne Partikelfilter
gekauft, ist bis 30. Juni 0,75 % mehr NoVA (maximal 150 €) zu bezahlen; ab Juli
2006 erhöht sich der NoVA-Malus beim Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter auf1,5 % (maximal aber 300 €). Für Diesel-Pkw über 80 KW gilt das Bonus-Malus-
System schon seit Juli 2005.

Die Förderung der Verwendung von Partikelfiltern in Diesel-Fahrzeugen bzw. auch
die Nachrüstung mit Partikelfiltern wird als flankierende Maßnahme zur Reduktion
gesundheits- und umweltschädlicher Partikelemissionen im Verkehrsbereich
gesehen. Es existieren eine Reihe weiterer Förderinstrumente der Länder bzw.
einiger Städte zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Sie haben in
einer Presseaussendung am 28.12.2005 von einem "sensationellen Erfolg im Kampf
um saubere Luft" aufgrund der ersten Stufe des Bonus/Malus Systems für die
Neuzulassung von Diesel-PKW gesprochen; Ende 2005 seien „bereits rund 35% der
Neuzulassungen von Diesel-PKW mit Partikelfilter ausgestattet" gewesen. Von der
2.Etappe des Bonus/Malus -Systems wird eine Beschleunigung der
Marktdurchdringung mit Partikelfiltern erwartet.

Nun stellt sich die Frage, ob der Bund beim Einsatz von Partikelfiltern in Diesel-PKW
mit gutem Beispiel vorangeht und wie es daher um die Ausstattung der Fuhrparks
der einzelnen Ministerien mit Partikelfiltern bestellt ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.                         Wie viele Dienst-PKW sind in Ihrem Ressort, nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Organisationseinheiten insgesamt im Einsatz?

2.                         Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge?

3.                         Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge bis 80 KW?

4      Wie viele der Diesel-Dienst-Pkw sind mit Partikelfiltern ausgestattet?
5.     Wie viele dieser Diesel-Pkw wurden mit Partikel-Filtern nachgerüstet?

6.                         Ist eine Fortführung des Bonus/Malus-Modells zur Förderung des Ankaufs von
Diesel-PKW mit Partikelfilter über den 30.6.2007 hinaus aus Ihrer Sicht
anzustreben? Stehen Sie diesbezüglich bereits in Verhandlungen mit dem
Finanzminister?

7.                         Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mehreinnahmen aus dem NoVA-
Malus zur Finanzierung klimaschutzrelevanter Projekte bzw. zur Förderung von
feinstaubbekämpfenden Maßnahmen herangezogen werden?

8.                         Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die freiwillige Nachrüstung bereits
im Einsatz befindlicher Diesel-PKW mit Dieselpartikelfiltern steuerlich gefördert
wird? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

9.                         Der Diesel-PKW trägt nicht nur zur Belastung bei Feinstaub, sondern auch bei
Stickoxiden bei. Es ist absehbar, dass Österreich die Bestimmungen der "NEC-
Richtlinie" ab 2010 bei den erlaubten NOx-Emissionen nicht einhalten wird
können und der geplante EURO-5 Standard bei PKW in der EU
bedauerlicherweise zu spät in Kraft treten wird. Befürworten Sie als
Umweltminister eine ähnliche Bonus/Malus-Regelung bei Diesel-PKW mit
niedriger NOx-Emission wie beim Partikelfilter? Wenn nein, wodurch soll die
Reduktion der NOx-Emissionen bei Diesel-PKW bis 2010 sichergestellt

          werden?