3937/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Dienstwagen und Partikelfilter
Angesichts
zunehmender Feinstaubbelastung in Österreich wurde mit Juli 2005 ein
zeitlich befristetes (1.7.2005 bis 30.6.2007) Bonus/Malus-System zur
Partikelfilter-
Förderung für neu zugelassene Diesel PKW
eingeführt. Ab 1.1.2006 wurden auch
neue Diesel-Pkw bis 80 KW in die 2. Etappe dieses Bonus-Malus-Systems
einbezogen: Für neue Diesel-PKW mit Partikelfilter erfolgt eine Verminderung
der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) um 300 €. Wird ein Diesel-PKW ohne Partikelfilter
gekauft, ist bis 30. Juni 0,75 % mehr NoVA (maximal 150 €) zu bezahlen; ab Juli
2006 erhöht sich der NoVA-Malus beim Kauf eines Diesel-Pkw ohne Partikelfilter
auf1,5 % (maximal aber 300 €). Für
Diesel-Pkw über 80 KW gilt das Bonus-Malus-
System schon seit Juli 2005.
Die Förderung der Verwendung von Partikelfiltern in
Diesel-Fahrzeugen bzw. auch
die Nachrüstung mit
Partikelfiltern wird als flankierende Maßnahme zur Reduktion
gesundheits- und umweltschädlicher Partikelemissionen im Verkehrsbereich
gesehen. Es existieren eine Reihe weiterer
Förderinstrumente der Länder bzw.
einiger Städte zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Sie
haben in
einer Presseaussendung am 28.12.2005 von einem "sensationellen Erfolg im
Kampf
um saubere Luft" aufgrund der ersten Stufe des Bonus/Malus Systems
für die
Neuzulassung von Diesel-PKW gesprochen;
Ende 2005 seien „bereits rund 35% der
Neuzulassungen von Diesel-PKW mit Partikelfilter ausgestattet"
gewesen. Von der
2.Etappe des Bonus/Malus -Systems wird eine
Beschleunigung der
Marktdurchdringung mit Partikelfiltern
erwartet.
Nun stellt sich die Frage, ob der Bund beim Einsatz von
Partikelfiltern in Diesel-PKW
mit gutem Beispiel
vorangeht und wie es daher um die Ausstattung der Fuhrparks
der einzelnen Ministerien mit
Partikelfiltern bestellt ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Dienst-PKW sind in Ihrem Ressort,
nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten Organisationseinheiten insgesamt im Einsatz?
2.
Wie viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge?
3.
Wie
viele dieser Dienst-Pkw sind Dieselfahrzeuge bis 80 KW?
4 Wie viele der
Diesel-Dienst-Pkw sind mit Partikelfiltern ausgestattet?
5. Wie viele
dieser Diesel-Pkw wurden mit Partikel-Filtern nachgerüstet?
6.
Ist eine Fortführung des Bonus/Malus-Modells zur
Förderung des Ankaufs von
Diesel-PKW mit
Partikelfilter über den 30.6.2007 hinaus aus Ihrer Sicht
anzustreben? Stehen Sie diesbezüglich bereits in Verhandlungen mit dem
Finanzminister?
7.
Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass die Mehreinnahmen aus dem NoVA-
Malus zur Finanzierung
klimaschutzrelevanter Projekte bzw. zur Förderung von
feinstaubbekämpfenden Maßnahmen herangezogen werden?
8.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die
freiwillige Nachrüstung bereits
im Einsatz befindlicher Diesel-PKW mit Dieselpartikelfiltern steuerlich
gefördert
wird? Wenn ja, in
welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
9.
Der Diesel-PKW trägt nicht nur zur Belastung bei
Feinstaub, sondern auch bei
Stickoxiden bei. Es ist absehbar, dass Österreich die Bestimmungen der
"NEC-
Richtlinie" ab 2010 bei den erlaubten NOx-Emissionen nicht einhalten wird
können und der geplante EURO-5 Standard bei PKW in der EU
bedauerlicherweise zu
spät in Kraft treten wird. Befürworten Sie als
Umweltminister eine ähnliche Bonus/Malus-Regelung bei Diesel-PKW mit
niedriger NOx-Emission wie beim Partikelfilter? Wenn nein, wodurch soll die
Reduktion der NOx-Emissionen bei Diesel-PKW
bis 2010 sichergestellt
werden?