3941/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Pocket-Bikes - Rechtsfragen"
Kleinstmotorräder sogenannte „Pocket-Bikes" kommen
aus China und liegen als Spielzeug für
Erwachsene voll im
Trend. Polizei und viele Zweiradhändler haben 2005 vor diesen extrem
instabilen Kleinmaschinen gewarnt:
Diese Geräte sind nur 60 Zentimeter hoch, wiegen kaum mehr als ein
Fahrrad, sind ab 200 Euro
u.a. auch über das
Internet zu haben - und ein höchst gefährliches Spielzeug!
Diese Kleinstmotorräder fahren mit Benzin und kurvten im
Vorjahr - vermutlich bereits zu
hunderten - auch in
Österreich durch die Gegend. Manche der Maschinen beschleunigen in 3,8
Sekunden auf 50 km/h, viele erreichen
mühelos 80 km/h. Die Reifen messen jedoch höchstens 15
Zentimeter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie sind diese „Pocket-Bikes" (Geräte) rechtlich zu qualifizieren?
2.
Unterliegen
diese Geräte dem KFG? Wenn nein, welchen Regelungen unterliegen diese?
3.
Wo dürfen diese Geräte (auf öffentlichen Straßen,
Fahrradwegen, Gehsteigen etc.) nach der
StVO verwendet
werden?
4.
Ab
welchem Lebensjahr dürfen diese Geräte benützt werden?
5.
Muss
bei Verwendung dieser Geräte ein Helm getragen werden?
6.
Wo
und wie schnell darf mit diesen Geräten jeweils gefahren werden?
7.
Müssen
diese Geräte durch die Behörde zugelassen werden? Wenn nein, warum nicht?
8.
Wie viele Unfälle mit Pocket-Bikes sind Ihnen 2005
bekanntgeworden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)? Was
waren die Unfallursachen?
9.
Können Maßnahmen nach dem Produktsicherheitsgesetz
ergriffen werden? Wenn ja, werden
sie diese gegenüber
dem BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
initieren?