3947/J XXII. GP

Eingelangt am 14.02.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an   die   Bundesministerin   für   Inneres   betreffend   Umsetzung   des   angekündigten

Maßnahmenpakets gegen weibliche Genitalverstümmelung.

Im Herbst 2005 kündigten Sie im Rahmen der von der Bundesministerin für Frauen und
Gesundheit verlauteten „Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen",
darunter auch Female Genitale Mutilation (FGM), an, Sie würden sich dem Schutz
betroffener Frauen im Asylverfahren widmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres
folgende

Anfrage:

1.  Welche    konkreten    Maßnahmen    haben    Sie    seit    September   2005    im
Zusammenhang von Asylverfahren und FGM veranlasst?

2.             Welche Änderungen sind diesbezüglich in konkreten Asylverfahren zu berichten?

3.             Wie erfolgreich bzw. erfolglos war die Prüfung interner Fluchtalternativen?

4.             Wie erfolgreich  bzw.  erfolglos war die Prüfung staatlicher Institutionen zur
Gewährleistung von Schutz vor FGM?

5.             Wie werden eventuelle Änderungen dokumentiert werden?

6.             Gab es seit Ihrer Initiative bereits einen Fall, bei dem FGM als Asylgrund
anerkannt wurde?

7.             Gab es Schulungen von betroffenen Beamtinnen?

8.             Wenn ja, wie viele haben daran teilgenommen?

9.             Wenn nein, warum nicht?

10.     Welche sonstigen Schlüsse können Sie aus Ihren Bemühungen ziehen?

11.     Welche Konsequenzen werden aus diesen Schlüssen gezogen werden und wann
werden diese realisiert werden?