3953/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister

 

 

Am Freitag, 3. Februar 2006, wurde der akkreditierte österreichische Journalist Alexander Hamrle bei einer im Außenministerium stattfindenden Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister Li Zhaoxing der Zutritt durch zwei Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verwehrt. Auf Nachfrage von Herrn Hamrle gaben diese Beamten, die ihre Dienstnummer nicht bekannt geben wollten, „Sicherheitsgründe“ dafür an.

Alexander Hamrle ist Journalist der bekannt chinakritischen Wochenzeitung „Neue Epoche“ und ist auch für die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte tätig.

 

Herr Hamrle beschwerte sich nach diesem Zwischenfall telefonisch bei Mitarbeitern des Außenamtes, das die Akkreditierung ausgestellt hatte. Man verwies ihn auf das Bundesministerium für Inneres. Beim Innenministerium brachte er außer dem neuerlichen Verweis auf ein angebliches „Sicherheitsrisiko“ nichts Weiteres in Erfahrung.

 

In einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ vom 7. Februar 2006 wird der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, zitiert, der auf Anfrage der Tageszeitung von „einer Fehlleistung eines Mitarbeiters des Landesamtes für Verfassungsschutz“ und „einer falschen Beurteilung der Situation“ sprach.

 

Im selben Artikel vermutet Alexander Hamrle, dass man „wahrscheinlich kritische Fragen vermeiden wollte“.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Auf Basis welcher Kriterien vergibt bzw. verweigert das BMaA die Akkreditierung von JournalistInnen?

 

2. Verurteilen Sie die Abweisung des Journalisten, noch dazu wo im Vorfeld eine Akkreditierung durch das Außenamt vorlag?

 

3. Wie beurteilen Sie die Abweisung von Alexander Hamrle im Zusammenhang mit der von Ihnen und dem türkischen Außenminister Gül am 9. Februar 2006 gemachten Aussage im Zuge des Karikaturen-Streites, dass die „Meinungsfreiheit ein fundamentales Recht“ ist? Sehen Sie hier einen Widerspruch zwischen Ihren Aussagen und dem Verhalten einer österreichischen Behörde?

 

4. Werden Sie künftig dafür Sorge tragen, dass sich solche Fälle bei ähnlichen Anlässen nicht mehr wiederholen, etwa beim Außenministertreffen der EU-Troika mit Russland am 15. Februar 2006 oder beim Treffen der EU-Troika mit China anlässlich der 30-Jahr-Feiern der Beziehungen EU-China am 11. und 12. Mai 2006?