3954/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Ausschluss eines Journalisten von Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister

 

 

Am Freitag, 3. Februar 2006, wurde der akkreditierte österreichische Journalist Alexander Hamrle bei einer im Außenministerium stattfindenden Pressekonferenz der EU-Troika mit dem chinesischen Außenminister Li Zhaoxing der Zutritt durch zwei Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verwehrt. Auf Nachfrage von Herrn Hamrle gaben diese Beamten, die ihre Dienstnummer nicht bekannt geben wollten, „Sicherheitsgründe“ dafür an.

Alexander Hamrle ist Journalist der bekannt chinakritischen Wochenzeitung „Neuen Epoche“ und ist auch für die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte tätig.

 

Herr Hamrle beschwerte sich nach diesem Zwischenfall telefonisch bei Mitarbeitern des Außenamtes, das die Akkreditierung ausgestellt hatte. Man verwies ihn auf das Bundesministerium für Inneres. Beim Innenministerium brachte er außer dem neuerlichen Verweis auf ein angebliches „Sicherheitsrisiko“ nichts Weiteres in Erfahrung.

 

In einem Artikel der „Salzburger Nachrichten“ vom 7. Februar 2006 wird der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, zitiert, der auf Anfrage der Tageszeitung von „einer Fehlleistung eines Mitarbeiters des Landesamtes für Verfassungsschutz“ und „einer falschen Beurteilung der Situation“ sprach.

 

Im selben Artikel vermutet Alexander Hamrle, dass man „wahrscheinlich kritische Fragen vermeiden wollte“.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie genau kam es zu der von Rudolf Gollia erwähnten „Fehlleistung eines Mitarbeiters“ und zieht diese Fehlleistung Konsequenzen nach sich?

 

2. Nach welchen Kriterien werden JournalistInnen Akkreditierungen verweigert?

 

3. Wann und unter welchen Umständen kann JournalistInnen der Zutritt zu Pressekonferenzen nach bereits genehmigter Akkreditierung verweigert werden? Welche Kriterien werden dabei angewandt?

 

4. Wie beurteilen Sie diesen Vorfall anlässlich der im Zuge des Karikaturen-Streites auch von Mitgliedern Ihrer Bundesregierung immer wieder verteidigten Medienfreiheit?

 

5. Trifft die Vermutung des abgewiesenen Journalisten zu, dass die Verweigerung des Zutritts den Hintergrund hatte, kritische Fragen zu vermeiden?

 

6. . Werden Sie künftig dafür Sorge tragen, dass sich solche Fälle bei ähnlichen Anlässen nicht mehr wiederholen, etwa beim Außenministertreffen der EU-Troika mit Russland am 15. Februar 2006 oder beim Treffen der EU-Troika mit China anlässlich der 30-Jahr-Feiern der Beziehungen EU-China am 11. und 12. Mai 2006?