3973/J XXII. GP

Eingelangt am 16.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Kosten des Projekts e-card

 

 

 

Das Jahr 1996 war zumindest die parlamentarische Geburtsstunde des Chipcard‑Systems in der österreichischen Sozialversicherung. In einem Entschliessungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurde festgehalten, dass nicht nur bis 1998 die Einführung eines Chipkartensystems möglich gemacht werden soll, sondern „für die Versicherten keine zusätzlichen Belastungen entstehen“ sollen.

10 Jahre später steht fest, dass das Chipcard-System der Sozialversicherung für die Versicherten erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen gebracht hat, die auch damit zusammenhängen, dass der Hauptverband die längste Zeit  weder eine Kontrolle über die Kosten noch über das Projekt selbst hatte. So stellte der Rechnungshof in seinem Bericht über das Projekt e-card im Jahr 2004 fest:

„Zu Beginn des neuen Projekts e-card im April 2003 lagen keine Kostenschätzungen vor. Es fehlten auch entsprechende Beschlüsse der Geschäftsführung des Hauptverbandes sowie des Aufsichtsrates der SV-Chip BE“.

Nicht genug damit hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger offensichtlich bei einem Teilprojekt (TP 1) einem der Bieter das Projekt zu einem wesentlich überteuerten Preis versprochen.

 

Lagen 1998 die ersten Kostenschätzungen noch bei 797 Mio ATS (57,92 Mio €) Investitionskosten und jährlichen Betriebskosten von 205 Mio ATS (14,9 Mio €], so wurden die Investitionskosten im Jahr 2001 bereits auf 78,34 Mio € und die Betriebskosten auf 8,94 Mio € veranschlagt.

Die im Mai 2004 nach einem Einschaubericht des Sozialministeriums vom HV erstellte Kostenberechnung ergab Projektkosten in der Höhe von 116,6 Mio €. Der Rechnungshof machte allerdings schon damals in seinem Bericht geltend, dass nach seiner Kostenberechnung das Projekt 127,7 Mio € kosten würde.

 

Mittlerweile sollen aber die Kosten des Gesamtprojekts weiter angewachsen sein und schon mehr als 140 Mio € betragen!

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1). Wie hoch sind zum Stichtag der Anfragebeantwortung die geschätzten Gesamtprojektkosten e-card?

 

2). In der Anfragebeantwortung 1167/AB  beziffert  der HV die bis inkl. 2003 aufgelaufenen Gesamtkosten des Projekts  mit  20,895 Mio €, davon  erstaunlicherweise die  Gesamtkosten für das Krisenjahr 2003 mit  nur 2,165 Mio €.

Der Rechnungshof gibt für das Jahr 2003 die Gebarungsentwicklung der SV ChipBE mit 3,17 Mio € (davon 1,42 Mio € für den Personalaufwand) an.

a)     Wie hoch waren die Gesamtkosten des Projekts im Jahr 2004?

b)     Wie hoch waren die Gesamtkosten des Projekts im Jahr 2005?

c)      Wie erklären Sie bzw. der HV die Angaben der Gesamtkosten für das Jahr 2003 mit 2,165 Mio €, während allein die laufende Gebarung der SV ChipBE für das Jahr 2003 Aufwendungen von 3,17 Mio € verzeichnet?

d)     Wie hoch waren die Aufwendungen der SV ChipBE für das Jahr 2005, getrennt nach Personal- und sonstigem Aufwand?

 

3). Wie hoch sind zum Stichtag der Anfragebeantwortung die geschätzten gesamten Projektnebenkosten für das Projekt e-card?

 

4). Wie hoch werden die jährlichen Betriebskosten für die e-card nach Erreichen des Vollbetriebs veranschlagt?

 

5). Der Entschließungsantrag aus dem Jahr 1996 fordert, dass den Versicherten durch die Einführung eines Chipkartensystems keine zusätzlichen Kosten erwachsen sollen.

Die Wirtschaftskammer zahlte dem HV zum Chipcard-Projekt einen einmaligen Kostenbeitrag von 21, 8 Mio €. Der Rechnungshof  (RH) stellt dazu fest, dass die zu erwartenden jährlichen Einsparungen für die Unternehmen wesentlich höher sein werden und empfiehlt deshalb eine weitere Kostenbeteiligung der Wirtschaft (RH 2003).

Der RH stellt in seinem Bericht aus dem Jahr 2004 weiters fest, dass es zwischen dem Hauptverband und dem RH hinsichtlich der Zuordnung der Kostentragungspflicht Auffassungsunterschiede gäbe: „So ging der Hauptverband beim Teilprojekt 3 von einer Kostenübernahme von rd. 10 Mio. € durch die 20.000 Vertragspartner (Ärzte, Optiker etc.) aus.“

 

a)     Wodurch wird bei angenommenen Gesamtprojektkosten von 140 Mio € dem Entschließungsantrag von 1996 Rechnung getragen?

b)     Welche Kosten für das Projekt e-card werden von den Versicherten getragen?

c)      Welche Kosten wurden bzw. werden von anderen getragen?

d)     Welche Kosten für das Gesamtprojekt werden vom HV, welche von einzelnen Versicherungsträgern getragen?

e)     Auf welche Summe werden die jährlichen Einnahmen aus der e-card-Gebühr für die Versicherten geschätzt?

f)        Welche Schritte hat der HV bzw. Ihr Ministerium unternommen, um der Empfehlung des RH zu entsprechen, eine weitere Kostenbeteiligung der Wirtschaft anzustreben?

g)     Welche Schritte hat der HV bzw. Ihr Ministerium unternommen, um eine Kostenbeteiligung anderer Vertragspartner des HV am Projekt e-card zu erreichen?

 

6). Der Rechnungshof  listet in seiner Aufstellung über die voraussichtlichen Projektkosten (RH 2004) auch Zusatzkosten laut Vertragsergänzung in der Höhe von 309.000 € (Schätzung HV) bzw. 1,359 Mio € (Schätzung RH) auf.

a)     Wie setzen sich diese Kosten laut HV zusammen?

b)     Welche Zusatzkosten macht der RH geltend?

c)      Welche Kostenschätzung ist nach Ansicht Ihres Ressorts zutreffend?

 

7). Der RH gibt die Errichtungskosten für den HV für alle 6 Teilprojekte mit insgesamt 100,732 Mio € an:

a)     Zu welchen Preisen wurden die Teilprojekte 1 – 6 vergeben?

b)     Wer tritt bei den einzelnen Teilprojekten neben dem HV als Kostenträger auf?

c)      Welche Zusatzkosten wurden bei den einzelnen Teilprojekten anerkannt?

d)     Ist es richtig, dass beim Teilprojekt 1 vom Bieter beträchtliche Zusatzkosten in der Form von „change requests“ geltend gemacht werden konnten? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?