3975/J XXII. GP
Eingelangt am 16.02.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Kosten des Projekts e-card
Das Jahr 1996 war zumindest die parlamentarische
Geburtsstunde des Chipcard‑Systems in der österreichischen Sozialversicherung.
In einem Entschliessungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurde festgehalten, dass
nicht nur bis 1998 die Einführung eines Chipkartensystems möglich gemacht
werden soll, sondern „für die Versicherten keine zusätzlichen Belastungen
entstehen“ sollen.
10 Jahre später steht fest, dass das Chipcard-System der Sozialversicherung
für die Versicherten erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen gebracht
hat, die auch damit zusammenhängen, dass der Hauptverband die längste Zeit weder eine Kontrolle über die Kosten
noch über das Projekt selbst hatte. So stellte der Rechnungshof in seinem
Bericht über das Projekt e-card im Jahr 2004 fest:
„Zu Beginn des neuen Projekts e-card im April 2003 lagen keine
Kostenschätzungen vor. Es fehlten auch entsprechende Beschlüsse der
Geschäftsführung des Hauptverbandes sowie des Aufsichtsrates der SV-Chip BE“.
Nicht genug damit hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger
offensichtlich bei einem Teilprojekt (TP 1) einem der Bieter das Projekt zu
einem wesentlich überteuerten Preis versprochen.
Lagen 1998 die ersten Kostenschätzungen noch bei 797 Mio ATS (57,92 Mio
€) Investitionskosten und jährlichen Betriebskosten von 205 Mio ATS (14,9
Mio €], so wurden die Investitionskosten im Jahr 2001 bereits auf 78,34 Mio
€ und die Betriebskosten auf 8,94 Mio € veranschlagt.
Die im Mai 2004 nach einem Einschaubericht des Sozialministeriums vom HV
erstellte Kostenberechnung ergab Projektkosten in der Höhe von 116,6 Mio €.
Der Rechnungshof machte allerdings schon damals in seinem Bericht geltend, dass
nach seiner Kostenberechnung das Projekt 127,7 Mio € kosten würde.
Mittlerweile sollen aber die Kosten des Gesamtprojekts weiter angewachsen
sein und schon mehr als 140 Mio € betragen!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Wie hoch sind zum Stichtag der Anfragebeantwortung die geschätzten
Gesamtprojektkosten e-card?
2). In der Anfragebeantwortung 1167/AB beziffert der
HV die bis inkl. 2003 aufgelaufenen Gesamtkosten des Projekts mit 20,895 Mio €, davon
erstaunlicherweise die
Gesamtkosten für das Krisenjahr 2003 mit nur 2,165 Mio €.
Der Rechnungshof gibt für das Jahr 2003 die Gebarungsentwicklung der SV ChipBE mit 3,17 Mio € (davon 1,42 Mio € für den Personalaufwand) an.
a)
Wie hoch
waren die Gesamtkosten des Projekts im Jahr 2004?
b)
Wie hoch
waren die Gesamtkosten des Projekts im Jahr 2005?
c)
Wie erklären
Sie bzw. der HV die Angaben der Gesamtkosten für das Jahr 2003 mit 2,165 Mio €,
während allein die laufende Gebarung der SV ChipBE für das Jahr 2003
Aufwendungen von 3,17 Mio € verzeichnet?
d)
Wie hoch
waren die Aufwendungen der SV ChipBE für das Jahr 2005, getrennt nach Personal-
und sonstigem Aufwand?
3). Wie hoch sind zum Stichtag der Anfragebeantwortung die geschätzten
gesamten Projektnebenkosten für das Projekt e-card?
4). Wie hoch werden die jährlichen Betriebskosten für die e-card nach
Erreichen des Vollbetriebs veranschlagt?
5). Der Entschließungsantrag aus dem Jahr 1996 fordert, dass den
Versicherten durch die Einführung eines Chipkartensystems keine zusätzlichen
Kosten erwachsen sollen.
Die Wirtschaftskammer zahlte dem HV zum Chipcard-Projekt einen einmaligen
Kostenbeitrag von 21, 8 Mio €. Der Rechnungshof (RH) stellt dazu fest, dass die zu erwartenden jährlichen
Einsparungen für die Unternehmen wesentlich höher sein werden und empfiehlt
deshalb eine weitere Kostenbeteiligung der Wirtschaft (RH 2003).
Der RH stellt in seinem Bericht aus dem Jahr 2004 weiters fest, dass es zwischen
dem Hauptverband und dem RH hinsichtlich der Zuordnung der
Kostentragungspflicht Auffassungsunterschiede gäbe: „So ging der Hauptverband
beim Teilprojekt 3 von einer Kostenübernahme von rd. 10 Mio. € durch die 20.000
Vertragspartner (Ärzte, Optiker etc.) aus.“
a)
Wodurch wird
bei angenommenen Gesamtprojektkosten von 140 Mio € dem Entschließungsantrag von
1996 Rechnung getragen?
b)
Welche
Kosten für das Projekt e-card werden von den Versicherten getragen?
c)
Welche
Kosten wurden bzw. werden von anderen getragen?
d)
Welche
Kosten für das Gesamtprojekt werden vom HV, welche von einzelnen
Versicherungsträgern getragen?
e)
Auf welche
Summe werden die jährlichen Einnahmen aus der e-card-Gebühr für die
Versicherten geschätzt?
f)
Welche
Schritte hat der HV bzw. Ihr Ministerium unternommen, um der Empfehlung des RH
zu entsprechen, eine weitere Kostenbeteiligung der Wirtschaft anzustreben?
g)
Welche
Schritte hat der HV bzw. Ihr Ministerium unternommen, um eine Kostenbeteiligung
anderer Vertragspartner des HV am Projekt e-card zu erreichen?
6). Der Rechnungshof listet in
seiner Aufstellung über die voraussichtlichen Projektkosten (RH 2004) auch
Zusatzkosten laut Vertragsergänzung in der Höhe von 309.000 € (Schätzung HV)
bzw. 1,359 Mio € (Schätzung RH) auf.
a)
Wie setzen
sich diese Kosten laut HV zusammen?
b)
Welche
Zusatzkosten macht der RH geltend?
c)
Welche
Kostenschätzung ist nach Ansicht Ihres Ressorts zutreffend?
7). Der RH gibt die Errichtungskosten für den HV für alle 6 Teilprojekte
mit insgesamt 100,732 Mio € an:
a)
Zu welchen
Preisen wurden die Teilprojekte 1 – 6 vergeben?
b)
Wer tritt
bei den einzelnen Teilprojekten neben dem HV als Kostenträger auf?
c)
Welche
Zusatzkosten wurden bei den einzelnen Teilprojekten anerkannt?
d)
Ist es
richtig, dass beim Teilprojekt 1 vom Bieter beträchtliche Zusatzkosten in der
Form von „change requests“ geltend gemacht werden konnten? Wenn ja, in welcher
Höhe und wofür?