3981/J XXII. GP
Eingelangt am 21.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Muttonen und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend aktuelle Fragen zur Tätigkeit der Artothek
Die Aufgabe der Artothek des Bundes war seit 1948 -
zunächst als Teil einer
Abteilung der Kunstsektion im BKA - die Sammlung, Verwaltung und Betreuung der
im Rahmen der Kunstförderungsankäufe durch den Bund erworbenen Kunstwerke
sowie die Verleihung der Kunstwerke an Bundesdienststellen im In- und Ausland.
Nachdem
der Rechnungshof die Gebarung der Artothek von 1997 bis 1999 überprüft
hatte und unter anderem das Fehlen eines zweckmäßigen Systems für die
Inventarisierung und die Verleihtätigkeit
sowie das Fehlen von Beständen feststellte,
wurde die Auflösung der Artothek und die Übertragung ihrer Bestände an
die fachlich
in Betracht kommenden Bundesmuseen empfohlen. „Durch die Nutzung von
Synergieeffekten wäre diese Lösung nach Ansicht des RH trotz des bei den
Bundesmuseen entstehenden Mehrbedarfes an
personellen und räumlichen
Ressourcen zweckmäßiger“ (RH-Bericht 2001/5, Seite 42).
Staatssekretär
Morak hat als Folge dieser RH-Kritik an der Führung der
bundeseigenen Kunstsammlung deren Verwaltung ausgegliedert und einem Verein
übertragen: per 1.10.2002 wurde die Verwahrung und Verwaltung der
bundeseigenen Kunstwerke der „Gesellschaft
zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" übertragen. Der Vertragsabschluss des BKA mit diesem
Verein wurde
im Vorfeld heftig kritisiert: vor allem die
nur sehr beschränkte Interessentensuche, die
direkte Einladung des Vereins
"Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes", sich doch an der entsprechenden Ausschreibung zu
beteiligen und die
Verflechtungen zwischen BKA und seinem
Konsulenten Christian Pultar als
Generalsekretär des Vereins „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des
Kulturgutes". Bezweifelt wurde auch, ob die Kosten der
Artothek-Ausgliederung an
diesen Verein über 10 Jahre gerechnet insgesamt nicht höher sind als jene Kosten,
die bei einem Verbleib der Artothek im BKA
oder bei Annahme des Angebotes der
Theaterservice GmbH anfallen würden.
Nach
Darstellung des BKA war das Angebot des Vereins "Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" mit 732.397 € (Übernahme der
Verwaltung der Artothek in den ersten 3 Jahren für ein Jahrespauschale von €
109.009; in den Folgejahren zu einem
Jahrespauschale von € 202.685; alle Beträge
zuzüglich USt) umgerechnet auf eine Vertragsdauer von 5 Jahren günstiger
als das
Angebot ebenfalls anbietenden Theaterservice
GmbH (4170/AB, XXI. GP, 9.2002)
Für den interessierten Beobachter ist allerdings in den
Kunstberichten nicht eindeutig
nachzuvollziehen, ob
die "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" die Artothek-Verwaltung zum tatsächlich vereinbarten Preis
durchführt:
-
Im
Kunstbericht 2002 fehlen dazu detaillierte Angaben;
-
im
Kunstbericht 2003 ist eine Zahlung von 148.786,99 € an die „Gesellschaft
zur Digitalisierung des Kulturgutes" für die Artothek des Bundes
angeführt;
-
der Kunstbericht 2004 führt für die Verwahrung,
Verwaltung, Verleihung und
Digitalisierung
Artothek die Summe von 101.485,17 €, sowie für Rahmungen
und Restaurierungen
von Kunstwerken 19.946,80 € an.
Auch die elektronische Verfügbarkeit der Exponate der
Artothek lässt deutlich zu
wünschen übrig: Knapp
3 ½ Jahre hatte die „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes"
mittlerweile Zeit, die Digitalisierung der Artothek-
Bestände zügig voranzutreiben - mit dem Resultat, dass bisher nur ein
sehr kleiner
Teil der Artothek-Exponate über das Internet elektronisch publiziert ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
hoch waren die Zahlungen des BKA an den Verein „Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" in den Jahren 2002-2005?
(bitte nach Jahren gegliedert anführen)
2.
Wie
viele Personen sind in der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes" beschäftigt?
3.
Sie haben in 3320/AB XXI. GP ausgeführt, dass das BKA bei
der
Neuorganisation
der Artothek besonderes Augenmerk darauf gerichtet hat,
dass
die bisherigen MitarbeiterInnen der Artothek auch weiterhin in
Beschäftigung
bleiben. Sind die ehemals in der Artothek beschäftigten
MitarbeiterInnen noch immer in der
„Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des Kulturgutes" tätig?
4.
Die
„Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" ist
bereits
seit 1.1.2002 mit der Digitalisierung des
Sammlungsbestands der Artothek
beauftragt. „Gegenwärtig ist ein Sammlungsbestand von 30.200 Kunstwerken
elektronisch in der Datenbank über ,The Museum System' erfasst" (2984/AB,
XXII.GP). Diese Datenbank ist im Internet
als eMuseum zugänglich -
allerdings immer noch nur mit einem kleinen Bruchteil der Exponate. Warum
sind der interessierten Öffentlichkeit nach immerhin mehr als drei Jahren
Digitalisierung derzeit lediglich die Neuerwerbungen der Jahre 2003, 2004
sowie die Ankäufe 1955 elektronisch zugänglich? Stellt dies nicht eine
Verletzung des zwischen BKA und dem Verein abgeschlossenen Vertrags dar,
der eine Publikation der vom Auftragnehmer
verwalteten Kunstobjekte über
das Internet vorsieht?
5.
Wann wird der Gesamtbestand an über 30.000 elektronisch
erfassten
Exponaten auch für
eine breite Öffentlichkeit elektronisch verfügbar sein?
6.
Hat sich der Verein Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung des
Kulturgutes"
bisher den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend verhalten
und die Leistungen zur vereinbarten
Vergütung ordnungs- und sachgerecht
erbracht?
7.
Welche
Resultate hat die abschließende Standortkontrolle aller Exponate der
Artothek ergeben? Wie viele Kunstobjekte
waren nach Abschluss der
Recherchen nicht mehr auffindbar?
8.
Im Jahr 2003 war ein Teil der Skulpturen der Artothek in
Lagerflächen im
Keller der Hofburg eingelagert („Es werden Skulpturen zur Erleichterung der
Gesamtübersiedlung
vorübergehend in der Hofburg untergebracht", 4170/AB).
Befinden
sich derzeit noch Artothek-Exponate in diesen Lagerflächen oder
wurden mittlerweile alle Exponate der Artothek an den Standort 1120 Wien,
Strohberggasse 40, Ecke Hetzendorferstraße 76 übersiedelt?
9.
Der Vertrag zwischen BKA und Verein beinhaltet auch
Regelungen bezüglich
Versicherung
und sachgerechter Lagerung der Kunstobjekte. Wird die
Einhaltung dieser
vertraglichen Bestimmungen durch das BKA geprüft und
wenn ja, in welcher Form?
10.
Entspricht die Sicherung der Kunstexponate dem aktuellen
technischen
Standard?
11.
Ist es richtig, dass dem Verein "Gesellschaft zur
Förderung der Digitalisierung
des
Kulturgutes" das Recht eingeräumt wurde, die Kunstexponate der
Artothek für eigene Ausstellungstätigkeit zu verwenden? Wenn ja, wie viele
Ausstellungen hat der Verein "Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung
des Kulturgutes"
mit den Artothek-Exponaten seit 2002 durchgeführt? Wurden
damit Einnahmen erzielt und wenn ja, in
welcher Höhe?