Eingelangt am 21.02.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Manfred Lackner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
betreffend Beruf „ReproduktionsbiologInnen“
Die
Reproduktionsbiologie stellt eine Brückenfunktion zwischen der
Redproduktionsmedizin und der Biologie dar. Sie hat neben den medizinischen
Methoden der Diagnostik und Behandlung einen gleichberechtigten Anteil bei der
Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit. Der Berufsstand der ReproduktionsbiologInnen
hat sich in den letzten 20 Jahren durch die Entwicklungen im Bereich der
Reproduktionsbiologie und –medizin entwickelt. Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die künstlichen
Befruchtungen (Vereinigung von Samen- und Eizellen) sowie die Kultivierung
der befruchteten Eizelle und der sich daraus entwickelnden Embryonen in
allen IVF-Zentren in Österreich (sowohl in privaten, als auch in
öffentlichen Instituten) von BiologInnen und biomedizinische
AnalytikerInnen durchgeführt?
- Ist es richtig, dass das Tätigkeitsfeld der
ReproduktionsbiologInnen ebenfalls die andrologische Diagnostik, die
Samenaufbereitung zur Verwendung für die Intrauterine Insemination,
Samenaufbereitung, Samenpräparation aus dem Hoden- und Nebenhodengewebe
(TESE,MESE), Eizellbehandlung und –beurteilung, Insemination auf
konventionelle Weise (IVF) und durch Intrazytoplasmatische
Spermieninjektion (ICSI), Beurteilung der Befruchtungsstadien,
Kryokonservierung von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) von
Befruchtungsstadien und Prä-Embryonen, die Beurteilung der
Befruchtungsstadien und der Prä-Embryonen sowie die Kultur der
Prä-Embryonen, umfasst?
- Ist es richtig, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten im Bereich
einer reproduktionsmedizinischen Einrichtung stattfinden?
- Ist es richtig, dass die ReproduktionsbiologInnen neben der
eigenverantwortlichen Durchführung labortechnischer Methoden auch Beratungen
von PatientInnen, welche eine nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz,
definierte Behandlung durchführen lassen, hinsichtlich laborrelevanter
Sachverhalte durchführen?
- Ist es richtig, dass es keinen Anforderungskatalog zur Ausbildung
zu ReproduktionsbiologInnen gibt?
- Gibt es für diese Berufsgruppe eine Weiterbildungsordnung?
- Ist es richtig, dass dieser Berufsstand in den anderen EU-Ländern
bereits gesetzlich und berufsrechtlich geregelt ist?
- Ist es richtig, dass aufgrund eines Entwurfes der EU (Draft
29/03/2005 Technical requirements for the coding, processing,
preservation, storage and distribuation of human tissues and cells) der
Tätigkeitsbereich des ReproduktionsbiologInnen gesetzlich geregelt sein
muss?
- Ist es richtig, dass aufgrund dieses Entwurfes der EU auch die
Aus- und Weiterbildung der ReproduktionsbiologInnen geregelt sein muss?
- Ist es richtig, dass aufgrund dieses Entwurfes eine Codierung zur
Dokumentation erfolgen soll, um alle Abläufe und Personen, welche mit
diesen Zellen und Embryonen arbeiten, jederzeit identifizieren zu können?
- Ist es richtig, dass aufgrund der oben angeführten Punkte ein
Regelungsbedarf besteht?
- Ist es richtig, dass bereits eine EU Richtlinie besteht, die eine
Regelung hinsichtlich der Qualifikation und Ausbildung des Personals
verlangt, welche sich mit der Beschaffung, Testung, Verarbeitung,
Konservierung, Lagerung und Verteilung von Gewebe und Zellen menschlichen
Ursprungs befassen?
- Ersehen sie es deshalb
als notwendig, dass das Berufsbild der ReproduktionsbiologInnen gesetzlich
anerkennen zu lassen?
- Unterliegen ReproduktionsbiologInnen der Verschwiegenheitspflicht?
- Wie verhält es sich mit der Auskunftspflicht, wenn
ReproduktionsbiologInnen Auskunft über den Versicherten an Träger der
Sozialversicherung, Krankenanstalt und an den IVF-Fonds zum Zweck der
Honorarabrechnung erteilen soll?
- Welche Personen sind zur Ausübung dieses Berufes berechtigt?
- Wie kann die Berufsausübung erfolgen?
- Welche Qualifikationsnachweise sind einzufordern?
- Ist es richtig, dass es derzeit keine Interessensvertretung für
ReproduktionsbiologInnen gibt?
- Wie stellt sich das Verhältnis zu Behörde und zur
Sozialversicherung dar?