3982/J XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Manfred Lackner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Beruf „ReproduktionsbiologInnen“

 

 

Die Reproduktionsbiologie stellt eine Brückenfunktion zwischen der Redproduktionsmedizin und der Biologie dar. Sie hat neben den medizinischen Methoden der Diagnostik und Behandlung einen gleichberechtigten Anteil bei der Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit. Der Berufsstand der ReproduktionsbiologInnen hat sich in den letzten 20 Jahren durch die Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsbiologie und –medizin entwickelt. Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die künstlichen Befruchtungen (Vereinigung von Samen- und Eizellen) sowie die Kultivierung der befruchteten Eizelle und der sich daraus entwickelnden Embryonen in allen IVF-Zentren in Österreich (sowohl in privaten, als auch in öffentlichen Instituten) von BiologInnen und biomedizinische AnalytikerInnen durchgeführt?

 

  1. Ist es richtig, dass das Tätigkeitsfeld der ReproduktionsbiologInnen ebenfalls die andrologische Diagnostik, die Samenaufbereitung zur Verwendung für die Intrauterine Insemination, Samenaufbereitung, Samenpräparation aus dem Hoden- und Nebenhodengewebe (TESE,MESE), Eizellbehandlung und –beurteilung, Insemination auf konventionelle Weise (IVF) und durch Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), Beurteilung der Befruchtungsstadien, Kryokonservierung von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) von Befruchtungsstadien und Prä-Embryonen, die Beurteilung der Befruchtungsstadien und der Prä-Embryonen sowie die Kultur der Prä-Embryonen, umfasst?

 

  1. Ist es richtig, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten im Bereich einer reproduktionsmedizinischen Einrichtung stattfinden?

 

  1. Ist es richtig, dass die ReproduktionsbiologInnen neben der eigenverantwortlichen Durchführung labortechnischer Methoden auch Beratungen von PatientInnen, welche eine nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz, definierte Behandlung durchführen lassen, hinsichtlich laborrelevanter Sachverhalte durchführen?

 

  1. Ist es richtig, dass es keinen Anforderungskatalog zur Ausbildung zu ReproduktionsbiologInnen gibt?

 

 

 

  1. Gibt es für diese Berufsgruppe eine Weiterbildungsordnung?

 

  1. Ist es richtig, dass dieser Berufsstand in den anderen EU-Ländern bereits gesetzlich und berufsrechtlich geregelt ist?

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund eines Entwurfes der EU (Draft 29/03/2005 Technical requirements for the coding, processing, preservation, storage and distribuation of human tissues and cells) der Tätigkeitsbereich des ReproduktionsbiologInnen gesetzlich geregelt sein muss?

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund dieses Entwurfes der EU auch die Aus- und Weiterbildung der ReproduktionsbiologInnen geregelt sein muss?

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund dieses Entwurfes eine Codierung zur Dokumentation erfolgen soll, um alle Abläufe und Personen, welche mit diesen Zellen und Embryonen arbeiten, jederzeit identifizieren zu können?

 

  1. Ist es richtig, dass aufgrund der oben angeführten Punkte ein Regelungsbedarf besteht?

 

  1. Ist es richtig, dass bereits eine EU Richtlinie besteht, die eine Regelung hinsichtlich der Qualifikation und Ausbildung des Personals verlangt, welche sich mit der Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von Gewebe und Zellen menschlichen Ursprungs befassen?
  2.  Ersehen sie es deshalb als notwendig, dass das Berufsbild der ReproduktionsbiologInnen gesetzlich anerkennen zu lassen?

 

  1. Unterliegen ReproduktionsbiologInnen der Verschwiegenheitspflicht?

 

  1. Wie verhält es sich mit der Auskunftspflicht, wenn ReproduktionsbiologInnen Auskunft über den Versicherten an Träger der Sozialversicherung, Krankenanstalt und an den IVF-Fonds zum Zweck der Honorarabrechnung erteilen soll?

 

  1. Welche Personen sind zur Ausübung dieses Berufes berechtigt?

 

  1. Wie kann die Berufsausübung erfolgen?

 

  1. Welche Qualifikationsnachweise sind einzufordern?

 

  1. Ist es richtig, dass es derzeit keine Interessensvertretung für ReproduktionsbiologInnen gibt?

 

  1. Wie stellt sich das Verhältnis zu Behörde und zur Sozialversicherung dar?