3991/J XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Zinggl, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend "Artikel 7 - Unser Recht"

 

Der Film „Artikel 7 – Unser Recht“ von Eva Simmler und Thomas Korschil wurde aus Mitteln der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, des Landes Salzburg und des ORF finanziert, um einem Anliegen ein Sprachrohr zu leihen, das unser aller Anliegen sein sollte: Die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten zur Erfüllung des Staatsvertrages.

Der Film geht den Schwierigkeiten der österreichische Gesellschaft nach, die sie  mit der Erfüllung von staatsvertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer slowenischen Minderheit hatte und bis heute hat. Er lässt dabei primär die Angehörigen der slowenischen Minderheit in Kärnten zu Wort kommen, deren Sichtweise im Land sonst unterrepräsentiert ist. 
Bis heute wurde "Artikel 7 - Unser Recht" im ORF nicht ausgestrahlt, obwohl das Sendeband im Jänner 2005 ohne jede Beanstandung abgenommen wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Mit welcher Begründung wurde der Film „Artikel 7 – Unser Recht“ vom BKA mitfinanziert?
  2. Ist der Film geeignet, das Interesse einer Minderheit zu verbreiten, auf die Einhaltung des Staatsvertrags zu drängen?
  3. Ist es dem ORF erlaubt, der Öffentlichkeit Filme näher zu bringen, deren Thematik die Einhaltung von Gesetzen ist, selbst wenn bei solchen Filmen gegenteilige Ansichten weniger oft zu Wort kommen?
  4. Gibt es seitens des BKA ein Interesse daran, dass Produktionen, die aus Steuermitteln finanziert wurden, im ORF wenn möglich – und bei Wahrung seiner Unabhängigkeit in der Programmgestaltung – ausgestrahlt werden?
  5. Hat das BKA an den ORF eine Anfrage gerichtet, warum der Film nicht gesendet wird, wie das vom Land Salzburg gemacht wurde und wenn nicht, warum nicht ?
  6. Wäre das ORF-Gesetz bei Ausstrahlung des Films „Artikel 7“ verletzt und wenn ja in welchen Paragraphen?
  7. Wäre das ORF-Gesetz verletzt, wenn die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen nicht angemessen berücksichtigt wird?

 8.       Bestehen seitens des BKA Vorbehalte gegen den Film oder seine Ausstrahlung?