3992/J XXII. GP
Eingelangt am 22.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Innners
betreffend Administration des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes
Frau Olga Zezul aus der Ukraine hat nach ihrer Heirat mit
Herrn Rainer
Rehak
am 26.11.2005 vor Ablauf des Visums am 30.11.2005 bei der
Fremdenpolizei
in Graz am 28.11.2005 um eine Niederlassungsbewilligung
angesucht. Die Bestätigung über die erfolgte Antragstellung wurde in einer
Art und Weise ausgefertigt, die jeder Beschreibung ordnungsgemäßen
Verwaltungshandelns
spottet, es fehlt im Formular das Datum der
Vorsprache,
eine Aktenzahl und die Angabe „Neuerliche Vorsprache bis ...".
Auch wurde Frau Olga Rehak mit keinem Wort auf sich ändernde gesetzliche
Umstände
aufmerksam gemacht, auch bei einem Anruf Mitte Dezember
2005 wurde der Antragstellerin auf ihre Mitteilung, nur der Reisepass sei
noch
ausständig, nicht über eine drohende extrem nachteilige
Gesetzesänderung
informiert. Durch nicht selbst verschuldete Wartezeiten
auf
den neuen Meldezettel, die GKK-Versicherungsbestätigung und den
neuen
Reisepass dauerte das Einholen aller Unterlagen durch die
Antragstellerin
insgesamt bis Mitte Februar 2006. Die Fremdenpolizei
informierte dann am 13.2.2006 telefonisch auf Anfrage zwecks Termin zum
Abschluss
des laufenden Verfahrens über neue Zuständigkeitsgegeben-
heiten. Bei der neu zuständigen FA 7c des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung wurde Frau Olga Rehak am 14.2.2006 mitgeteilt, dass sie
aufgrund
einer neuen Gesetzeslage nunmehr in die Ukraine zurückzureisen
hätte,
um sich ein Visum neu ausstellen zu lassen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin
für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie das Verwaltungsverfahren im Fall Olga
Rehak?
2.
Erachten Sie eine Rückreise zur Visumsausstellung in die
Ukraine
mit
allen Kosten und unvorhersehbaren Bürokratiehürden und
Wartefristen
für zumutbar?
3.
Ist es richtig, dass seitens der Ministerialbürokratie
die Probleme
durch
fehlende Übergangsbestimmungen im Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz
erkannt wurden und an einer Lösung gearbeitet
wird?
4.
Sind Sie bereit, Fälle wie den geschilderten Fall der Frau
Olga
Rehak
unbürokratisch und im Interesse der Betroffenen zu lösen?
5.
Wenn nein, warum nicht?