3992/J XXII. GP

Eingelangt am 22.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Innners

betreffend Administration des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes

Frau Olga Zezul aus der Ukraine hat nach ihrer Heirat mit Herrn Rainer
Rehak am 26.11.2005 vor Ablauf des Visums am 30.11.2005 bei der
Fremdenpolizei in Graz am 28.11.2005 um eine Niederlassungsbewilligung
angesucht. Die Bestätigung über die erfolgte Antragstellung wurde in einer
Art und Weise ausgefertigt, die jeder Beschreibung ordnungsgemäßen
Verwaltungshandelns spottet, es fehlt im Formular das Datum der
Vorsprache, eine Aktenzahl und die Angabe „Neuerliche Vorsprache bis ...".
Auch wurde Frau Olga Rehak mit keinem Wort auf sich ändernde gesetzliche
Umstände aufmerksam gemacht, auch bei einem Anruf Mitte Dezember
2005 wurde der Antragstellerin auf ihre Mitteilung, nur der Reisepass sei
noch ausständig, nicht über eine drohende extrem nachteilige
Gesetzesänderung informiert. Durch nicht selbst verschuldete Wartezeiten
auf den neuen Meldezettel, die GKK-Versicherungsbestätigung und den
neuen Reisepass dauerte das Einholen aller Unterlagen durch die
Antragstellerin insgesamt bis Mitte Februar 2006. Die Fremdenpolizei
informierte dann am 13.2.2006 telefonisch auf Anfrage zwecks Termin zum
Abschluss des laufenden Verfahrens über neue Zuständigkeitsgegeben-
heiten. Bei der neu zuständigen FA 7c des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung wurde Frau Olga Rehak am 14.2.2006 mitgeteilt, dass sie
aufgrund einer neuen Gesetzeslage nunmehr in die Ukraine zurückzureisen
hätte, um sich ein Visum neu ausstellen zu lassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Inneres nachstehende


Anfrage:

1.                          Wie beurteilen Sie das Verwaltungsverfahren im Fall Olga Rehak?

2.            Erachten Sie eine Rückreise zur Visumsausstellung in die Ukraine
mit allen Kosten und unvorhersehbaren Bürokratiehürden und
Wartefristen für zumutbar?

3.            Ist es richtig, dass seitens der Ministerialbürokratie die Probleme
durch fehlende Übergangsbestimmungen im Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz erkannt wurden und an einer Lösung gearbeitet
wird?

4.            Sind Sie bereit, Fälle wie den geschilderten Fall der Frau Olga
Rehak unbürokratisch und im Interesse der Betroffenen zu lösen?

5.            Wenn nein, warum nicht?