3993/J XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend
Schadstoffemissionen des Off-Road-Sektors
Off-Road-Fahrzeuge kommen in der Land- und
Forstwirtschaft, in der
Industrie,
im Baugewerbe, aber auch im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr
sowie
in privaten Haushalten (Baumaschinen, Kompressoren, land- und
forstwirtschaftliche
Maschinen wie Traktoren, Gabelstapler, Maschinen
zur Instandhaltung von Straßen,...) zum
Einsatz. Der Off-Road-Sektor
mit seinen unterschiedlichsten
Verbrennungskraftmaschinen hat einen
nicht unwesentlichen Anteil an den
Schadstoffemissionen:
Im UBA-Bericht „EMISSIONSTRENDS 1990-2003", 06.2005
ist u.a.
nachzulesen,
dass
- etwa 11 % der
Treibhausgasemissionen von Off-Road-Geräten der
Land- und Forstwirtschaft und 20% der TSP-Emissionen
(Gesamtschwebestaub) von Off-Road-Fahrzeugen
stammen (2.300
Tonnen);
- der Anteil des Off-Road-Sektors im
Bereich PM10-Emissionen 22 %
beträgt;
- im Bereich der PM2,5-Emissionen
der Off-Road-Sektor 24% verursacht
(alle Daten bezogen auf den Sektor
Kleinverbraucher)
- und Off-Road-Fahrzeuge und andere
Geräte wie selbstfahrende Bau-
Maschinen, die in der Bauwirtschaft und
Industrie zum Einsatz kommen,
einen nicht unbedeutenden Anteil an den Staubemissionen haben.
Vorgaben über Abgasemissionen von Off-Road-Maschinen sind
auf
Basis von EU-Vorgaben (RL 97/68/EG) mit der MOT-Verordnung BGBl II
2004/422
geregelt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist aber lediglich in
der
Typenprüfung für Neugeräte relevant. Die Einhaltung der
tatsächlichen
Emissionswerte wird - anders als bei Kraftfahrzeugen
(„KFZ-Pickerl-Prüfung")
- keiner periodischen Prüfung unterzogen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass
aufgrund der langen Lebensdauer
von Off-Road-Maschinen (bis zu 20
Jahren!) der Großteil einen äußerst
hohen Schadstoffausstoß aufweist.
Maßnahmen für bestehende Baumaschinen können auf Ebene der
Länder
im Rahmen des IG-Luft nur in besonders belasteten Gebieten mit
Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen
getroffen werden: So hat der nicht
unerhebliche
Beitrag der Emissionen der Bauwirtschaft zur PM10-
Belastung dazu geführt, dass das Land Tirol mit 1.11.2005 eine
Partikelfilterpflicht für große Baumaschinen
und Wien im Rahmen des 2.
Maßnahmenpakets im September 2005 eine Dieselpartikelfilterpflicht für
Off-Road-Dieselmotoren verordnet haben.
Aufgrund der geplanten Novellierung des IG-Luft im Rahmen
des
Umweltrechtsanpassungsgesetzes
2005 wird aber eine Maßnahme nach
dem letzten Stand der Technik (Partikelfilter gemäß VERT-Liste)
für
mobile
Off-Road-Maschinen generell verhindert (siehe § 13 Abs. 2) bzw
ist unklar, ob derartige Verordnungen für andere, vorwiegend stationäre
Off-Road-Maschinen künftig in
IG-L-Sanierungsgebieten überhaupt noch
erlassen werden können.
Das
auf der Homepage des Lebensministerium publizierte Papier
„Optionen zur Verminderung der PM10-Belastung in Österreich“
(http://www.lebensministerium.at/article/articleview/43309/1/8665/),
welches von einer Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe ausgearbeitet
wurde, sieht auch einige Maßnahmen vor, die den Off-Road-Sektor
betreffen: unter anderem den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren im Off-Road-Bereich und die Kontrolle der
Einhaltung von Emissionsstandards bei im Off-Road-Bereich
eingesetzten Fahrzeugen. Dies untermauert die Richtigkeit der
Empfehlungen von ExpertInnen angesichts
hoher Emissionen und langer
Lebensdauer von Off-Road-Geräten den Einsatz von
Abgasnachbehandlungssystemen zu forcieren -
und zwar sowohl für
Neuanschaffungen als auch zur
Nachrüstung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister
für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1.
Werden
Sie sich für regelmäßige und verpflichtende
Überprüfungen der Einhaltung der
vorgeschriebenen Abgaswerte
von Off-Road-Motoren („Pickerl für
Offroad-Motoren“ ähnlich der
§ 57a KFG-Begutachtung bei Kraftfahrzeugen) einsetzen?
2.
Falls ja, gibt es dazu bereits konkrete Verhandlungen
Ihres
Ressorts
mit BMWA und BMVIT?
3.
Wenn
nein, wie sind dann Ihrer Ansicht nach diesbezügliche
abgastechnische Prüfungen bei § 57a
KFG-Begutachtungen bei
PKW zu begründen?
4.
Wie viele Off-Road-Fahrzeuge wären von einem „Pickerl für
Offroad-Motoren“
betroffen (bitte nach den Sektoren Land- und
Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/ Bahn-, Schiffs- und
Flugverkehr gegliedert anführen)?
5.
Treten Sie für eine generelle Verpflichtung ein, bei
Geräten im Off-
Road-Bereich den
Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren als Maßnahme aufgrund
des letzten Stands
der Technik vorzusehen?
6.
Wenn ja, wie viele Off-Road-Geräte wären davon betroffen
(bitte
nach
den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?
7.
Welche Kosten würden dadurch entstehen?
8.
„Seit
1. Juli 2005 stehen für einen Zeitraum von 18 Monaten 7,5
Millionen € aus der Umweltförderung im
Inland für die Reduktion
der Feinstaubbelastungen durch
Industrieanlagen und
Baumaschinen bereit" war auf der
Homepage Ihres Ressorts
nachzulesen (http://www.lebensministerium.at/article/articleview/39057/1
/12644). Maximal 50 % der
umweltrelevanten Investitionskosten werden für
Abgasnachbehandlungssysteme bei Baumaschinen und -geräten
aus dem Titel der „Betrieblichen Umweltförderung im Inland"
gefördert.
Wie viele Förderfälle wurden bisher behandelt? Wie viel
der
Gesamtfördersumme von 7,5 Mio € wurde bisher für
Abgasnachbehandlungssysteme
bei Baumaschinen und -geräten
eingesetzt?
9. Welche Anreize bestehen für
ZulassungsbesitzerInnen von Off-
Road-Maschinen überhaupt eine
Nachrüstung und infolge Ihrer
Förderung vorzunehmen, wenn es dazu
keine gesetzliche
Veranlassung gibt?
10. Als
Minister haben Sie die „Bonus-Malus-Regelung" bei der
Normverbrauchsabgabe bei neuen KFZ im Bezug
auf den
Feinstaubausstoß (PM 10-Ausstoß von
0,005 Gramm/kg)
mitunterstützt. Wie verhält sich der
volkswirtschaftliche Kosten-
Nutzen-Effekt des Einbaus von Partikelfiltern bei PKW (Kosten pro
PKW-Zulassungsbesitzer, erwartete Feinstaubreduktion bei einer
durchschnittlichen Fahrleistung von 13.000 km eines PKW der
Emissionsklasse EURO 4 [Partikel: 0,025 Gramm/km] pro Jahr) in
Relation zu einer Partikelfilternachrüstung bei relativ neuen Off-
Road-Maschinen (Emissionsgrenzwert seit 1.1.2004 von 0,4
Gramm/KW für Maschinen unterhalb einer Leistung von 75 KW,
betriebliche Einsatzdauer von 300 Tagen mit 8 Einsatzstunden pro
Jahr)?
11. Hätte
eine Partikelfilternachrüstung aus Kosten-Nutzen-
Gesichtspunkten nicht zuerst eher bei Off-Road-Maschinen
ansetzen müssen?