3993/J XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend Schadstoffemissionen des Off-Road-Sektors

Off-Road-Fahrzeuge kommen in der Land- und Forstwirtschaft, in der
Industrie, im Baugewerbe, aber auch im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr
sowie in privaten Haushalten (Baumaschinen, Kompressoren, land- und
forstwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren, Gabelstapler, Maschinen
zur Instandhaltung von Straßen,...) zum Einsatz. Der Off-Road-Sektor
mit seinen unterschiedlichsten Verbrennungskraftmaschinen hat einen
nicht unwesentlichen Anteil an den Schadstoffemissionen:

Im UBA-Bericht „EMISSIONSTRENDS 1990-2003", 06.2005 ist u.a.
nachzulesen, dass

-   etwa 11 % der Treibhausgasemissionen von Off-Road-Geräten der
Land- und Forstwirtschaft und 20% der TSP-Emissionen
(Gesamtschwebestaub) von Off-Road-Fahrzeugen stammen (2.300
Tonnen);

-   der Anteil des Off-Road-Sektors im Bereich PM10-Emissionen 22 %
beträgt;

-   im Bereich der PM2,5-Emissionen der Off-Road-Sektor 24% verursacht
(alle Daten bezogen auf den Sektor Kleinverbraucher)

-   und Off-Road-Fahrzeuge und andere Geräte wie selbstfahrende Bau-
Maschinen, die in der Bauwirtschaft und Industrie zum Einsatz kommen,
einen nicht unbedeutenden Anteil an den Staubemissionen haben.

Vorgaben über Abgasemissionen von Off-Road-Maschinen sind auf
Basis von EU-Vorgaben (RL 97/68/EG) mit der MOT-Verordnung BGBl
II
2004/422 geregelt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist aber lediglich in
der Typenprüfung für Neugeräte relevant. Die Einhaltung der
tatsächlichen Emissionswerte wird - anders als bei Kraftfahrzeugen
(„KFZ-Pickerl-Prüfung") - keiner periodischen Prüfung unterzogen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass aufgrund der langen Lebensdauer
von Off-Road-Maschinen (bis zu 20 Jahren!) der Großteil einen äußerst
hohen Schadstoffausstoß aufweist.

Maßnahmen für bestehende Baumaschinen können auf Ebene der
Länder im Rahmen des IG-Luft nur in besonders belasteten Gebieten mit
Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen getroffen werden: So hat der nicht


unerhebliche Beitrag der Emissionen der Bauwirtschaft zur PM10-
Belastung dazu geführt, dass das Land Tirol mit 1.11.2005 eine
Partikelfilterpflicht für große Baumaschinen und Wien im Rahmen des 2.
Maßnahmenpakets im September 2005 eine Dieselpartikelfilterpflicht für
Off-Road-Dieselmotoren verordnet haben.

Aufgrund der geplanten Novellierung des IG-Luft im Rahmen des
Umweltrechtsanpassungsgesetzes 2005 wird aber eine Maßnahme nach
dem letzten Stand der Technik (Partikelfilter gemäß VERT-Liste) für
mobile Off-Road-Maschinen generell verhindert (siehe § 13 Abs. 2) bzw
ist unklar, ob derartige Verordnungen für andere, vorwiegend stationäre
Off-Road-Maschinen künftig in IG-L-Sanierungsgebieten überhaupt noch
erlassen werden können.

Das auf der Homepage des Lebensministerium publizierte Papier
„Optionen zur Verminderung der PM10-Belastung in Österreich“
(http://www.lebensministerium.at/article/articleview/43309/1/8665/),
welches von einer Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe ausgearbeitet
wurde, sieht auch einige Maßnahmen vor, die den Off-Road-Sektor
betreffen: unter anderem den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren im Off-Road-Bereich und die Kontrolle der
Einhaltung von Emissionsstandards bei im Off-Road-Bereich
eingesetzten Fahrzeugen. Dies untermauert die Richtigkeit der
Empfehlungen von ExpertInnen angesichts hoher Emissionen und langer
Lebensdauer von Off-Road-Geräten den Einsatz von
Abgasnachbehandlungssystemen zu forcieren - und zwar sowohl für
Neuanschaffungen als auch zur Nachrüstung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende

Anfrage:

1.         Werden Sie sich für regelmäßige und verpflichtende
Überprüfungen der Einhaltung der vorgeschriebenen Abgaswerte
von Off-Road-Motoren („Pickerl für Offroad-Motoren“ ähnlich der
§ 57a KFG-Begutachtung bei Kraftfahrzeugen) einsetzen?

2.         Falls ja, gibt es dazu bereits konkrete Verhandlungen Ihres
Ressorts mit BMWA und BMVIT?


3.         Wenn nein, wie sind dann Ihrer Ansicht nach diesbezügliche
abgastechnische Prüfungen bei § 57a KFG-Begutachtungen bei
PKW zu begründen?

4.    Wie viele Off-Road-Fahrzeuge wären von einem „Pickerl für
Offroad-Motoren“ betroffen (bitte nach den Sektoren Land- und
Forstwirtschaft/Industrie/ Baugewerbe/ Bahn-, Schiffs- und
Flugverkehr gegliedert anführen)?

5.         Treten Sie für eine generelle Verpflichtung ein, bei Geräten im Off-
Road-Bereich den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren als Maßnahme aufgrund des letzten Stands
der Technik vorzusehen?

6.         Wenn ja, wie viele Off-Road-Geräte wären davon betroffen (bitte
nach den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?

7.         Welche Kosten würden dadurch entstehen?

8.         „Seit 1. Juli 2005 stehen für einen Zeitraum von 18 Monaten 7,5
Millionen € aus der Umweltförderung im Inland für die Reduktion
der Feinstaubbelastungen durch Industrieanlagen und
Baumaschinen bereit" war auf der Homepage Ihres Ressorts

nachzulesen (http://www.lebensministerium.at/article/articleview/39057/1 /12644). Maximal 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten werden für
Abgasnachbehandlungssysteme bei Baumaschinen und -geräten
aus dem Titel der „Betrieblichen Umweltförderung im Inland"
gefördert. Wie viele Förderfälle wurden bisher behandelt? Wie viel
der Gesamtfördersumme von 7,5 Mio € wurde bisher für
Abgasnachbehandlungssysteme bei Baumaschinen und -geräten
eingesetzt?

9.  Welche Anreize bestehen für ZulassungsbesitzerInnen von Off-
Road-Maschinen überhaupt eine Nachrüstung und infolge Ihrer
Förderung vorzunehmen, wenn es dazu keine gesetzliche
Veranlassung gibt?

10.         Als Minister haben Sie die „Bonus-Malus-Regelung" bei der
Normverbrauchsabgabe bei neuen KFZ im Bezug auf den
Feinstaubausstoß (PM 10-Ausstoß von 0,005 Gramm/kg)
mitunterstützt. Wie verhält sich der volkswirtschaftliche Kosten-
Nutzen-Effekt des Einbaus von Partikelfiltern bei PKW (Kosten pro PKW-Zulassungsbesitzer, erwartete Feinstaubreduktion bei einer
durchschnittlichen Fahrleistung von 13.000 km eines PKW der
Emissionsklasse EURO 4 [Partikel: 0,025 Gramm/km] pro Jahr) in
Relation zu einer Partikelfilternachrüstung bei relativ neuen Off-
Road-Maschinen (Emissionsgrenzwert seit 1.1.2004 von 0,4
Gramm/KW für Maschinen unterhalb einer Leistung von 75 KW,
betriebliche Einsatzdauer von 300 Tagen mit 8 Einsatzstunden pro
Jahr)?

11.             Hätte eine Partikelfilternachrüstung aus Kosten-Nutzen-
Gesichtspunkten nicht zuerst eher bei Off-Road-Maschinen
ansetzen müssen?