3994/J XXII. GP

Eingelangt am 23.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Schadstoffemissionen des Off-Road-Sektors

Off-Road-Fahrzeuge kommen in der Land- und Forstwirtschaft, in der
Industrie, im Baugewerbe, aber auch im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr
sowie in privaten Haushalten (Baumaschinen, Kompressoren, land- und
forstwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren, Gabelstapler, Maschinen

zur Instandhaltung von Straßen.................. ) zum Einsatz. Der Off-Road-Sektor

mit seinen unterschiedlichsten Verbrennungskraftmaschinen hat einen
nicht unwesentlichen Anteil an den Schadstoffemissionen:

Im UBA-Bericht „EMISSIONSTRENDS 1990-2003", 06.2005 ist dazu
u.a. nachzulesen, dass

-   etwa 11 % der Treibhausgasemissionen von Off-Road-Geräten der
Land- und Forstwirtschaft und 20% der TSP-Emissionen
(Gesamtschwebestaub) von Off-Road-Fahrzeugen stammen (2.300
Tonnen);

-   der Anteil des Off-Road-Sektors im Bereich PM10-Emissionen 22 %
beträgt;

-   im Bereich der PM2,5-Emissionen der Off-Road-Sektor 24% verursacht
(alle Daten bezogen auf den Sektor Kleinverbraucher)

-   und Off-Road-Fahrzeuge und andere Geräte wie selbstfahrende Bau-
Maschinen, die in der Bauwirtschaft und Industrie zum Einsatz kommen,
einen nicht unbedeutenden Anteil an den Staubemissionen haben.

Vorgaben über Abgasemissionen von Off-Road-Maschinen sind auf
Basis von EU-Vorgaben (RL 97/68/EG) mit der MOT-Verordnung BGBl II
2004/422 geregelt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist aber lediglich in
der Typenprüfung für Neugeräte relevant. Die Einhaltung der
tatsächlichen Emissionswerte wird - anders als bei Kraftfahrzeugen
(„KFZ-Pickerl-Prüfung") - keiner periodischen Prüfung unterzogen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass aufgrund der langen Lebensdauer
von Off-Road-Maschinen (bis zu 20 Jahren!) der Großteil einen äußerst
hohen Schadstoffausstoß aufweist.

Maßnahmen für bestehende Baumaschinen können auf Ebene der
Länder im Rahmen des IG-Luft nur in besonders belasteten Gebieten mit
Feinstaub-Grenzwertübeschreitungen getroffen werden: So hat der nicht
unerhebliche Beitrag der Emissionen der Bauwirtschaft zur PM10-


Belastung dazu geführt, dass das Land Tirol mit 1.11.2005 eine
Partikelfilterpflicht für große Baumaschinen und Wien im Rahmen des 2.
Maßnahmenpakets im September 2005 eine Dieselpartikelfilterpflicht für
Off-Road-Dieselmotoren verordnet haben.

Aufgrund der geplanten Novellierung des IG-Luft im Rahmen des
Umweltrechtsanpassungsgesetzes 2005 wird aber eine Maßnahme nach
dem letzten Stand der Technik (Partikelfilter gemäß VERT-Liste) für
mobile Off-Road-Maschinen generell verhindert (siehe § 13 Abs. 2) bzw
ist unklar, ob derartige Verordnungen für andere, vorwiegend stationäre
Off-road-Maschinen künftig in IG-L-Sanierungsgebieten überhaupt noch
erlassen werden können.

Das auf der Homepage des Lebensministerium publizierte Papier
„Optionen zur Verminderung der PM10-Belastung in Österreich"
(http://www.lebensministerium.at/article/articleview/43309/1/8665/),
welches von einer Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe ausgearbeitet
wurde, sieht auch einige Maßnahmen vor, die den Off-Road-Sektor
betreffen: unter anderem den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren im Off-Road-Bereich und die Kontrolle der
Einhaltung von Emissionsstandards bei im Off-Road-Bereich
eingesetzten Fahrzeugen. Dies untermauert die Richtigkeit der
Empfehlungen von ExpertInnen, angesichts hoher Emissionen und
langer Lebensdauer von Off-Road-Geräten den Einsatz von
Abgasnachbehandlungssystemen zu forcieren - und zwar sowohl für
Neuanschaffungen als auch zur Nachrüstung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Das in der Einleitung zitierte Optionen-Papier führt auf Seite 15 als
    
Maßnahme die Kontrolle der Einhaltung von Emissionsstandards
     bei im Off-Road-Bereich eingesetzten Fahrzeugen an. Arbeitet ihr
    
Ressort an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage?

2.          Ist die Einführung regelmäßiger und verpflichtender Überprüfungen
der Einhaltung der vorgeschriebenen Abgaswerte von Off-Road-
Motoren („Pickerl für Offroad-Motoren" ähnlich der § 57a KFG-
Begutachtung bei Kraftfahrzeugen) geplant und wenn ja, ab wann?


3.    Wie viele Off-Road-Fahrzeuge wären davon betroffen (bitte nach
den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?

4.    Treten Sie für eine generelle Verpflichtung ein, bei Geräten im Off-
Road-Bereich den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren als Maßnahme aufgrund des letzten Stands
der Technik vorzusehen?

5.    Wenn ja, wie viele Off-Road-Geräte wären davon betroffen (bitte
nach den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?

6.    Welche Kosten würden dadurch entstehen?