3994/J XXII. GP
Eingelangt am 23.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
Schadstoffemissionen des Off-Road-Sektors
Off-Road-Fahrzeuge kommen in der Land- und
Forstwirtschaft, in der
Industrie,
im Baugewerbe, aber auch im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr
sowie in privaten Haushalten (Baumaschinen, Kompressoren, land- und
forstwirtschaftliche
Maschinen wie Traktoren, Gabelstapler, Maschinen
zur
Instandhaltung von Straßen.................. ) zum Einsatz. Der Off-Road-Sektor
mit seinen unterschiedlichsten
Verbrennungskraftmaschinen hat einen
nicht
unwesentlichen Anteil an den Schadstoffemissionen:
Im UBA-Bericht
„EMISSIONSTRENDS 1990-2003", 06.2005 ist dazu
u.a. nachzulesen, dass
-
etwa 11 % der Treibhausgasemissionen von Off-Road-Geräten
der
Land- und Forstwirtschaft und 20% der TSP-Emissionen
(Gesamtschwebestaub) von Off-Road-Fahrzeugen stammen (2.300
Tonnen);
-
der Anteil des Off-Road-Sektors im Bereich
PM10-Emissionen 22 %
beträgt;
-
im Bereich der PM2,5-Emissionen der Off-Road-Sektor 24%
verursacht
(alle Daten bezogen auf den Sektor Kleinverbraucher)
-
und Off-Road-Fahrzeuge und andere Geräte wie
selbstfahrende Bau-
Maschinen, die in der Bauwirtschaft und Industrie zum Einsatz kommen,
einen nicht unbedeutenden Anteil an den Staubemissionen haben.
Vorgaben über Abgasemissionen von Off-Road-Maschinen sind
auf
Basis von EU-Vorgaben (RL 97/68/EG) mit der MOT-Verordnung BGBl II
2004/422 geregelt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist aber lediglich in
der Typenprüfung für Neugeräte relevant. Die Einhaltung der
tatsächlichen Emissionswerte wird - anders als bei Kraftfahrzeugen
(„KFZ-Pickerl-Prüfung") - keiner periodischen Prüfung unterzogen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass aufgrund der langen Lebensdauer
von Off-Road-Maschinen (bis zu 20 Jahren!) der Großteil einen äußerst
hohen Schadstoffausstoß aufweist.
Maßnahmen für bestehende Baumaschinen können auf Ebene
der
Länder im Rahmen des IG-Luft nur in besonders belasteten Gebieten mit
Feinstaub-Grenzwertübeschreitungen getroffen werden: So hat der nicht
unerhebliche Beitrag der Emissionen der Bauwirtschaft zur PM10-
Belastung
dazu geführt, dass das Land Tirol mit 1.11.2005 eine
Partikelfilterpflicht für große
Baumaschinen und Wien im Rahmen des 2.
Maßnahmenpakets im September 2005
eine Dieselpartikelfilterpflicht für
Off-Road-Dieselmotoren verordnet
haben.
Aufgrund
der geplanten Novellierung des IG-Luft im Rahmen des
Umweltrechtsanpassungsgesetzes 2005 wird aber
eine Maßnahme nach
dem letzten Stand der Technik (Partikelfilter gemäß VERT-Liste) für
mobile Off-Road-Maschinen generell verhindert (siehe § 13 Abs. 2) bzw
ist unklar, ob derartige Verordnungen für andere, vorwiegend stationäre
Off-road-Maschinen künftig in
IG-L-Sanierungsgebieten überhaupt noch
erlassen werden können.
Das
auf der Homepage des Lebensministerium publizierte Papier
„Optionen zur Verminderung der PM10-Belastung in Österreich"
(http://www.lebensministerium.at/article/articleview/43309/1/8665/),
welches von einer
Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe ausgearbeitet
wurde, sieht auch einige Maßnahmen vor, die den Off-Road-Sektor
betreffen: unter anderem den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren im Off-Road-Bereich und die Kontrolle der
Einhaltung von Emissionsstandards bei im Off-Road-Bereich
eingesetzten Fahrzeugen. Dies untermauert die Richtigkeit der
Empfehlungen von ExpertInnen, angesichts hoher Emissionen und
langer Lebensdauer von Off-Road-Geräten den Einsatz von
Abgasnachbehandlungssystemen zu forcieren -
und zwar sowohl für
Neuanschaffungen als auch zur Nachrüstung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister
für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Das in der Einleitung zitierte Optionen-Papier führt auf
Seite 15 als
Maßnahme die Kontrolle der
Einhaltung von Emissionsstandards
bei im Off-Road-Bereich eingesetzten Fahrzeugen
an. Arbeitet ihr
Ressort
an einer entsprechenden rechtlichen Grundlage?
2.
Ist die Einführung regelmäßiger und verpflichtender
Überprüfungen
der Einhaltung der
vorgeschriebenen Abgaswerte von Off-Road-
Motoren („Pickerl für Offroad-Motoren" ähnlich der § 57a KFG-
Begutachtung bei Kraftfahrzeugen) geplant
und wenn ja, ab wann?
3.
Wie viele Off-Road-Fahrzeuge wären davon betroffen (bitte
nach
den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?
4.
Treten Sie für eine generelle Verpflichtung ein, bei
Geräten im Off-
Road-Bereich den Einbau von Dieselpartikelfiltern bzw.
Partikelkatalysatoren als Maßnahme aufgrund des letzten Stands
der Technik vorzusehen?
5.
Wenn ja, wie viele Off-Road-Geräte wären davon betroffen
(bitte
nach den Sektoren Land- und Forstwirtschaft/Industrie/
Baugewerbe/Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr gegliedert anführen)?
6.
Welche Kosten würden dadurch entstehen?