4000/J XXII. GP

Eingelangt am 24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gaßner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend  unzureichende Anfragebeantwortung und Klärung von Widersprüchen zum Thema

Umsiedelung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen

In der Anfragebeantwortung 3579/AB XXII. GP wird - wie häufig - auf einige konkrete Fragen nicht
eingegangen. Darüber hinaus treten durch die auch unzureichende Anfragebeantwortung
Widersprüchlichkeiten auf, die einer Klärung im öffentlichen Interesse bedürfen.

In der Anfragebeantwortung wird der Eindruck zu erwecken versucht, dass es noch kein bestimmtes
Objekt gebe, in das die Linzer Finanz- und Zolldienststellen übersiedeln sollen. Gleichzeitig ist eine
gewisse Präferenz für den Terminal Tower am Linzer Hauptbahnhof herauszulesen, obwohl betont
wird, dass bloß „Standortevaluierungen duchgeführt“ würden.

Da im Jahre 2004 das Ausbietungsverfahren seitens des BMF widerrufen wurde und seitdem „keine
anderen Standorte in Betracht gezogen“ (Zitat aus Anfragebeantwortung) wurden, verwundert die
Orientierung auf das Objekt Terminal Tower.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.               Welchen  Zweck verfolgen  die  in  der Anfragebeantwortung  3579/AB  XXII.  GP erwähnten
Standortevaluierungen?

2.               Wie ist der derzeitige Status (Zwischenergebnis) dieser Evaluierungen?

3.               Steht  fest,   dass   die   Linzer  Finanz-  und   Zolldienststellen   aus  dem   derzeitigen   Standort
ausgesiedelt und zentral neu untergebracht werden sollen?

4.               Wurde die Personalvertretung bei den Vorgesprächen und Verhandlungen beigezogen?

5.               Wenn ja: welche Position nimmt sie zur Umsiedelung ein?

6.               Wenn nein: warum nicht?

7.               In der Anfragebeantwortung schreiben Sie: „Es ist mir nicht bekannt, ob weitere Mieter aus dem
öffentlichen   Bereich   im   Terminal   Tower  untergebracht  würden.   Die   Einmietung   weiterer
Dienstbehörden meines Ressorts aus anderen oberösterreichischen Wirtschaftsräumen wäre
nicht vorgesehen.“ Ist daher die Einmietung (zumindest) der Linzer Finanz- und Zolldienststellen
in den Terminal Tower vorgesehen?

8.               Gab es bisher Gespräche oder Verhandlungen mit Vertretern des Terminal Tower?

9.               Wenn ja, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis?


10.            Ist    bei    einer    Aussiedelung    der    Linzer    Finanz-    und    Zolldienststellen    ein    neues
Ausbietungsverfahren notwendig bzw. vorgesehen?

11.            Wenn nein: warum nicht?