4001/J XXII. GP
Eingelangt am
24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Überfällige Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2005“
Mit
der AB 2450/XXII.GP vom 01.03.2005, der AB 2904 vom 24.06.2005 sowie der AB
3197/XXII.GP vom 06.09.2005 wurden die Fragen nach den Außenständen von
Sozialversicherungsbeiträgen etc. für das Jahr 2005 beantwortet.
Ein enormes Problem stellen in Österreich weiterhin die
Scheinfirmen dar. Durch
Scheinfirmen
verlieren BMF und Sozialversicherung österreichweit jedes Jahr ca. eine Mrd.
Euro 2004 erlitt nach
Presseberichten dadurch die WGKK einen Einnahmenausfall von 180
Mio. Euro durch Preisdumping.
Mit
dem Sozialbetrugsgesetz wurde zwar der Schwarzarbeit und den Scheinfirmen der
Kampf
angesagt, die Ergebnisse lassen aber noch auf sich warten.
„ Grundprobleme
ist, dass nur der handelsrechtliche Geschäftsführer, der die Scheinfirma
gegründet hat, haftbar ist. Diese im Betrugsszenario nur vorgeschobenen
Personen stammten
aber meist aus Bosnien, Serbien oder auch
der Türkei und sind nach dem Konkurs meist
abgetaucht, schildern Katlein und
Ruck. Sie dort aufzuspüren und zur Rechenschaft zu ziehen,
ist nahezu aussichtslos. Auch die
wahren Hintermänner sollen aus Südosteuropa stammen.“
(Kurier 12.11.2005)
„Scheinfirmen nennt man derartige Konstruktionen in
Österreich. Knapp eine Mrd. Euro
verliert der
Staat hierzulande durch die Machenschaften der Bau-Mafia. Doch bisher wurde
in Österreich noch kein einziger Hintermann festgenommen. Denn die Firmen
werden meist
von Strohmännern aus Ex-Jugoslawien gegründet. Wenn der geplante Konkurs
eintritt, sind
diese längst über alle Berge. Die wahren
Drahtzieher sind im Verborgenen.“ (Die Presse
10.12.2005)
Es ist auch nach Ansicht der AK Salzburg gängige Praxis in einschlägigen Branchen, dass
Arbeitsverträge
von Subunternehmen ("Arbeitskräfteüberlassern") durchgeführt werden,
die
ihre Dienstnehmer ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet haben.
Das
Problem bei der Sache ist, dass viele dieser Subunternehmen reine Scheinfirmen
sind, deren
einziger Betriebszweck es ist, Anmeldungen zur Sozialversicherung
durchzuführen, um die
dabei ausgestellten anderen Firmen weiterverkaufen. Dies mit voller Absicht, bei
der
Sozialversicherung niemals Beiträge
einzuzahlen. Die Sozialversicherung ihrerseits ist jedoch
aus gutem Grund verpflichtet, Leistungen, an die - durch die Scheinfirma
angemeldeten
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer - zu bezahlen, das heißt, immer mehr
Arbeitnehmer
werden zur Sozialversicherung ohne Beitragsdeckung angemeldet. Diese
Scheinfirmen lösen
sich dann innerhalb weniger Monate wieder
auf, oftmals durch Insolvenz, wodurch auch der
Insolvenzausfallsfond zusätzlich belastet wird.
Diesen kriminellen Praktiken, bei der vor allem mit ausländischen
Dienstnehmern gearbeitet
wird, ist schwer beizukommen. Es ist für
diese Fälle eine wesentliche Verschärfung des
Sozialbetrugsgesetzes
notwendig.
Diese
Entwicklung schlägt sich natürlich auch auf die Einnahmen bzw. Budgetsituation
der
österreichischen Krankenkassen nieder, sie
schadet auch der Wirtschaft. Das Defizit der
Krankenkassen betrug 2005 nach Presseberichten 31,7 Mio. Euro.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 31.12.2005
überfälligen Beiträge, wobei
unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der
Bestimmungen zu
diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten (Aufschlüsselung
auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
2.
Wie
viele Ratenvereinbarungen und in welcher Höhe wurden mit Stichtag
31.12.2005 für aushaftende Beiträge mit Dienstgebern abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
3.
Wie
viele Verfahren um SV-Beiträge (inkl. nachverrechneter Beiträge) sind mit
Stichtag 31.12.2005 gerichtsanhängig (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
4.
Wie
hoch ist der Gesamtstreitwert in diesen anhängigen Gerichtsverfahren
(Aufschlüsselung der Streitwerte auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger)?
5.
Wie
viele Exekutionsanträge wurden 2005 erstattet (Aufschlüsselung auf
Sozialversicherungsträger)?
6.
Wie viele Exekutionen waren in welcher Höhe mit Stichtag
31.12.2005 gegen
Dienstgeber derzeit
anhängig (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
7.
Welche
Beträge wurden durch die Gebietskrankenkasse in den Jahren 2000, 2001,
2002, 2003, 2004
und 2005 als uneinbringlich abgeschrieben (Aufschlüsselung der
Beträge auf Jahre)?
8.
Wie viele Konkursverfahren waren mit 31.12.2005 nicht
abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf
die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
9.
Wie hat sich der Personalstand der
Beitragsprüfungsabteilungen im Jahr 2005 bis
31.12.2005
entwickelt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
Wie
sah jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2005 aus (Aufschlüsselung auf
die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
10.
Wie
hat sich der Personalstand der Beitragseinbringung im Jahr 2005 bis 31.12.2005
entwickelt (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger)? Wie sah
jeweils der Personalstand mit Stichtag 31.12.2005 aus (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger)?
11.
Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten Beiträge
nach Beitragsprüfungen im
Jahr 2005
(Aufschlüsselung der nachverrechneten Beiträge auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
12.
Wie hoch ist die Summe der aufgrund von
Einbringungsmaßnahmen im Jahre 2005
eingebrachten
Sozialversicherungsbeiträge durch die Beitragseinbringung (Ersuche um
Aufschlüsselung
der eingebrachten Summe auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
13.
Wie
viele Betriebe wurden im Jahr 2005 durch die Beitragsprüfungsabteilungen der
Sozialversicherungsträger überprüft
(Aufschlüsselung der Betriebe auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
14.
Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im Jahr 2005
durch die
Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger (Aufschlüsselung auf
Sozialversicherungsträger)?
15.
Wie
hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach einer
Beitragsprüfung im Jahr 2005
(Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?
16.
Wie
viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch Organe der einzelnen
Sozialversicherungsträger im Jahr 2005
durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
17.
Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41a ASVG
(GPLA-Prüfung) wurden im Jahr 2005
durchgeführt (Ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
18.
Wie wird sich der jeweilige Personalstand in den
Beitragsprüfungsabteilungen der
GKK's in dem
kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger)?
19.
Wie wird sich der jeweilige Personalstand in der
Beitragseinbringung der einzelnen
Sozialversicherungsträger
in dem kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
20.
Wie sehen die Jahresprüfpläne im Jahr 2006 der einzelnen
Sozialversicherungsträger
aus
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
21.
Wie
viele Bedarfsprüfungen nach § 41a und § 42 ASVG sind 2006 durch die
einzelnen Sozialversicherungsträger
vorgesehen (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger)?
22.
Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen hatten 2005
aufgrund der Analysen der
Sozialversicherungsträger
bzw. des Hauptverbandes hohe Beitragsrückstände?
23.
Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe
Beitragsrückstände aufweisen oder sind es
Großbetriebe
(ersuche um Bekanntgabe von Summen)?
24.
Wie sehen dazu die diesbezüglichen strategischen
Analysen durch den Hauptverband
bzw. durch das zuständige Bundesministerium aus?
25.
In welcher Form erfolgte die 2005 Schulung der Organe
der Sozialversicherungsträger
und
der Finanzverwaltungen für die gemeinsamen lohnabhängigen Prüfungen
(GPLA)?
26.
Mit welchen Kosten waren diese Schulungen im Jahr 2005
verbunden? Welche
Kosten
werden 2006 anfallen?
27.
Kann durch die risikoorientierte Fallauswahl die
Effektivität und Effizienz der
Prüfung
tatsächlich gesteigert werden, nachdem die 5-jährige Vollprüfung der Betriebe
auch in Zukunft nicht
garantiert werden kann?
28.
Wenn ja, wie kann dies belegt werden bzw. wie sehen die
bisherigen Erfahrungswerte
aus?
29.
Werden Sie Ihr Schreiben vom 16.04.2002, (Z
1.21.101/29-2/02) zurückziehen, in der
geregelt ist, dass
die Anzahl der Beitragsprüfer auf jene der Lohnsteuerprüfer der
FLD's zu reduzieren ist? Halten sich die
KV-Träger an diesem Erlass? Wenn nein,
welche nicht?
30. Wenn nein, warum nicht?
31.
Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden 2005 durch
die
Beitragsprüfungsabteilungen
der Sozialversicherungsträger im Rahmen der GPLA
geprüft (Aufschlüsselung der Prüfungen auf
die einzelnen Sozialversicherungsträger)?
32.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachte jeweils das
Benchmarking des Controlling-
boards
(ersuche um Aufschlüsselung)?
33.
Welche
konkrete Empfehlungen für effizienten Personaleinsatz von Organen der
Bundesfinanzverwaltung bzw. der
Sozialversicherung, Optimierung des
Prüfungsoutputs und der Weiterentwicklung der Prüfungsauswahlen wurden durch
den Controlling board (Projektlenkungsausschuss)
für 2006 abgegeben (ersuche um
detaillierte Angabe)?
34.
Wie werden sich diese Empfehlungen auf die gemeinsamen
Prüfungen im Jahr 2006
auswirken (ersuche um
Aufschlüsselung der Prüfungen auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger und Finanzverwaltung)?
35.
Welche Vorgaben wurden durch den Prüfungsbeirat für 2006
gemacht
(Aufschlüsselung
der Vorgaben auf die einzelnen Landeslenkungsausschüsse)?
36.
Wie haben sich seit der Einführung der GPLA die
Einnahmen bei den
Sozialversicherungsbeiträgen entwickelt (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre und
Sozialversicherungsträger)?
37.
Wie teilten sich die im Rahmen der GPLA-Prüfung
durchgeführten Prüfungsarten
(Außenprüfung, Turnusprüfung, außerturnusmäßige Prüfung bei Rückständen oder
Insolvenzen,
Bedarfsprüfungen oder Sonderprüfungen unter bestimmten
Voraussetzungen) im Jahr 2005 auf?
38.
Wie beurteilen Sie nach 3 Jahren die GPLA-Prüfungen
insgesamt? Welche
diesbezüglichen
Erkenntnisse liegen im Ressort vor?
39.
Wie viele Konkursanträge wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 durch die Gebietskrankenkassen erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre und GKK)?
40.
Ist aufgrund vorliegender Erfahrungen das
Sozialbetrugsgesetz in der vorliegenden
Fassung geeignet
organisierte, illegale Beschäftigung und Scheinfirmen zu
bekämpfen? Wenn nein, warum nicht?
41.
In
wie vielen Fällen wurde 2005 bei Gewerbeberechtigten ohne österreichische
Staatsbürgerschaft (mit Steuernummer)
Scheinselbständigkeit festgestellt und dies zur
Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
42.
Wie
wurden diese Anzeigen erledigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
43.
Wie
hoch schätzen Sie den Abgang ein, der dadurch entstand, dass durch
Scheinfirmen (z.B. Bau) keine Sozialversicherungsbeiträge
2004 und 2005 abgeführt
wurden (Aufschlüsselung auf Jahre und GKK)?
44.
Wie
viele Verwaltungsstrafanzeigen und gerichtliche Strafanzeigen gegen
Verantwortliche (z.B. Handelsrechtliche
Geschäftsführer) von Scheinfirmen wurden
2004 und 2005 durch Organe oder MitarbeiterInnen der GKK
erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre, GKK und Nationalität der Angezeigten)?
45.
Wie viele Anzeigen nach dem Sozialbetrugsgesetz (§§ 153c
153e StGB) wurden durch
Organe oder
MitarbeiterInnen der
Gebietskrankenkasse 2005 erstattet
(Aufschlüsselung auf GKK)?
46. Wie wurden diese Anzeigen bei
Gericht erledigt?
47.
Treten Sie auch dafür ein, dass in Zukunft auch der
gewerberechtliche Geschäftsführer
für die Schäden bzw.
Außenstände haften soll, die eine Schemfirma verursacht?
48.
Was haben Sie gegen Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
oder Baumeister konkret
unternommen,
die 2004 - 2005 die Gründung von Scheinfirmen ermöglicht haben?
49.
Treten auch Sie für eine Verschärfung des
Sozialbetrugsgesetzes ein? Wenn nein,
warum nicht?
50.
Treten
auch Sie - wie die Bundesarbeitskammer - für die Ausweitung des Reversed
Charge-Systems auf Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer ein? Wenn nein,
warum nicht?
51.
Treten Sie auch - wie die Arbeitnehmervertretungen -
dafür ein, dass „neu gegründete
Firmen“ für Ihre ArbeitnehmerInnen bei der Anmeldung zur
Sozialversicherung eine
Beitragskaution für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten zu hinterlegen haben?
Wenn nein, warum nicht?