4003/J XXII. GP
Eingelangt am
24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend parteipolitische Tätigkeit des Pressesprechers des Staatssekretärs
Wenige Tage nach Gründung des BZÖ sagte
Jörg Haider in entlarvender Offenheit auf die
Frage
des „Profil“ (11.4.2004), wie sich das BZÖ finanziere: „Wir werden nicht
viel
brauchen, da wir keine Bürokratie aufbauen werden. Wir finden momentan
das Auslangen mit
dem Apparat der Regierungsmitglieder.“ Erst jüngst wurde die
Sozialministerin in einer
Dringlichen
Anfrage der SPÖ-Bundesratsfraktion auf diese Aussage angesprochen und
gefragt,
ob sie ausschließen könne, dass MitarbeiterInnen in ihrem Büro oder im jenem
des
Staatssekretärs
Dolinschek in der Dienstzeit für das BZÖ tätig geworden sei. Ihre Antwort: Ja,
sie könne das ausschließen. Viele ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Sozialministerium - so wie auch in
anderen Ministerien - seien politisch engagiert. Es sei
aber nicht und dürfe auch nicht die
Aufgabe des Dienstgebers sein, ein politisches
Engagement, das in der Freizeit
ausgeübt werde, zu bewerten. Im Falle dessen, dass sich
MitarbeiterInnen des Ministeriums in einem Wahlkampf befinden oder sich
einer Kandidatur
stellen, würde das Beamtendienstrechtsgesetz
zur Anwendung kommen, das da besage, dass
Beamten, sofern sie sich um das Amt des Bundespräsidenten oder um ein Mandat
bewerben,
die dafür notwendige Zeit zu gewähren
sei. Im Übrigen, so die BZÖ-Ministerin, gelte das
auch für Vertragsbedienstete.
Ein solcher Vertragsbediensteter im
Sozialministerium ist Gerald Grosz, seines Zeichens seit
27.1.2005 Pressesprecher des BZÖ-Staatssekretärs Sigisbert Dolinschek und seit
5.6.2005
Bündnisobmann
des steirischen BZÖ. Auf Ihn trifft die Beteuerung seiner Parteikollegin
Haubner,
keiner der im Ministerium tätigen MitarbeiterInnen seien während ihrer
Dienstzeit
für das BZÖ tätig
geworden, nachweislich nicht zu. Dies lässt sich anhand der sehr intensiven
Öffentlichkeitsarbeit des steirischen BZÖ-Bündnisobmannes leicht belegen. Von
Wahlkampf
weit und breit keine Spur, wurden von ihm in
seiner Funktion als steirischer BZÖ-Chef
alleine in den Monaten Dezember
2005 und Jänner 2006 nicht nur insgesamt 37
Presseaussendung ausgesandt, sondern im gleichen Zeitraum
auch fünf Pressekonferenzen
abgehalten. Und dass
nicht in seiner Freizeit, sondern allesamt in dessen Dienstzeit.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das
oben genannte Regierungsmitglied
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich der
Pressesprecher Ihres Staatssekretärs in
seiner Dienstzeit für
das BZÖ Steiermark politisch engagiert?
2.
Halten Sie dessen Funktion als Pressesprecher des
Staatssekretariats mit seiner
parteipolitischen
Rolle als BZÖ-Bundesobmann der Steiermark vereinbar?
3.
Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlagen können Sie in
diesem Zusammenhang
verweisen?
4.
Bei Verneinung von Frage 2: Welche Gründe können Sie
anführen, die es dem
Pressesprecher
von Staatssekretär Dolinschek erlauben, sich in seiner Dienstzeit für
das steirische BZÖ zu
engagieren?
5.
Wie viele Stunden Dienstzeit wurden seit Gründung des BZÖ
von Seiten des
Pressesprechers Ihres
Staatssekretärs für parteipolitische Tätigkeiten aufgewendet?
6.
Gibt es weitere in Ihrem Büro oder im Büro Ihres
Staatssekretärs beschäftigte
Personen, geordnet nach Namen
und
Dienstverhältnis
(Beamtendienstgesetz,
Angestelltengesetz,
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz oder
Sondervertrag
gemäß § 36 VBG), die in ihrer Dienstzeit für das Bündnis Zukunft
Österreich
tätig werden?
7.
Wenn
ja, wie begründen Sie diese missbräuchliche Heranziehung von
Ministeriumspersonal
zugunsten parteipolitischer Zwecke und wie viele Stunden
Dienstzeit sind dafür
jeweils nach Person angefallen?
8.
Welche der unter 6. beauskunfteten Mitarbeiter Ihres
Kabinetts bzw. jener Ihres
Staatssekretärs
bekleiden auch eine Funktion im BZÖ?
9.
Zu welchen Tätigkeiten wurden die unter 5. beauskunfteten
Personen vom BZÖ
herangezogen?
10.
Entstanden
infolge der Heranziehung sowohl der unter 6. beauskunfteten Personen als
auch durch die Tätigkeit des Pressesprechers
des Sozialstaatssekretärs für BZÖ-
Parteiarbeit bis zum Einlangen dieser Anfrage Mehrkosten?
11.
Im Falle der Bejahung von 10.: Mit welchen Mehrkosten
schlug sich dies für das
BMSG
bis dato zu Buche und mit welchen Mehrkosten müssen des weiteren die
SteuerzahlerInnen
noch rechnen?
12.
Wurden bzw. werden dem BZÖ darüber hinaus von Ihrem
Ressort Sachleistungen zur
Verfügung gestellt?
13.
Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage können Sie hierfür
ins Treffen führen, die die
Bereitstellung von
Ministeriumsressourcen für das BZÖ rechtfertigen?
14.
Welcher
Art waren bzw. sind die unter 12. beauskunfteten Sachleistungen und welche
Kosten sind hierfür bislang entstanden, bzw.
mit welchen Kosten wird in weiterer
Folge hierfür noch zu rechnen sein?