4003/J XXII. GP

Eingelangt am 24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend parteipolitische Tätigkeit des Pressesprechers des Staatssekretärs

Wenige Tage nach Gründung des BZÖ sagte Jörg Haider in entlarvender Offenheit auf die
Frage des „Profil“ (11.4.2004), wie sich das BZÖ finanziere: „Wir werden nicht viel
brauchen, da wir keine Bürokratie aufbauen werden. Wir finden momentan das Auslangen mit
dem Apparat der Regierungsmitglieder.“ Erst jüngst wurde die Sozialministerin in einer
Dringlichen Anfrage der SPÖ-Bundesratsfraktion auf diese Aussage angesprochen und
gefragt, ob sie ausschließen könne, dass MitarbeiterInnen in ihrem Büro oder im jenem des
Staatssekretärs Dolinschek in der Dienstzeit für das BZÖ tätig geworden sei. Ihre Antwort: Ja,
sie könne das ausschließen. Viele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Sozialministerium - so wie auch in anderen Ministerien - seien politisch engagiert. Es sei
aber nicht und dürfe auch nicht die Aufgabe des Dienstgebers sein, ein politisches
Engagement, das in der Freizeit ausgeübt werde, zu bewerten. Im Falle dessen, dass sich
MitarbeiterInnen des Ministeriums in einem Wahlkampf befinden oder sich einer Kandidatur
stellen, würde das Beamtendienstrechtsgesetz zur Anwendung kommen, das da besage, dass
Beamten, sofern sie sich um das Amt des Bundespräsidenten oder um ein Mandat bewerben,
die dafür notwendige Zeit zu gewähren sei. Im Übrigen, so die BZÖ-Ministerin, gelte das
auch für Vertragsbedienstete.

Ein solcher Vertragsbediensteter im Sozialministerium ist Gerald Grosz, seines Zeichens seit
27.1.2005 Pressesprecher des BZÖ-Staatssekretärs Sigisbert Dolinschek und seit 5.6.2005
Bündnisobmann des steirischen BZÖ. Auf Ihn trifft die Beteuerung seiner Parteikollegin
Haubner, keiner der im Ministerium tätigen MitarbeiterInnen seien während ihrer Dienstzeit
für das BZÖ tätig geworden, nachweislich nicht zu. Dies lässt sich anhand der sehr intensiven
Öffentlichkeitsarbeit des steirischen BZÖ-Bündnisobmannes leicht belegen. Von Wahlkampf
weit und breit keine Spur, wurden von ihm in seiner Funktion als steirischer BZÖ-Chef
alleine  in  den  Monaten  Dezember  2005   und  Jänner  2006  nicht  nur  insgesamt  37


Presseaussendung ausgesandt, sondern im gleichen Zeitraum auch fünf Pressekonferenzen
abgehalten. Und dass nicht in seiner Freizeit, sondern allesamt in dessen Dienstzeit.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Regierungsmitglied
nachstehende

Anfrage:

1.             Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich der Pressesprecher Ihres Staatssekretärs in
seiner Dienstzeit für das BZÖ Steiermark politisch engagiert?

2.             Halten Sie dessen Funktion als Pressesprecher des Staatssekretariats mit seiner
parteipolitischen Rolle als BZÖ-Bundesobmann der Steiermark vereinbar?

3.             Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlagen können Sie in diesem Zusammenhang
verweisen?

4.             Bei Verneinung von Frage 2: Welche Gründe können Sie anführen, die es dem
Pressesprecher von Staatssekretär Dolinschek erlauben, sich in seiner Dienstzeit für
das steirische BZÖ zu engagieren?

5.             Wie viele Stunden Dienstzeit wurden seit Gründung des BZÖ von Seiten des
Pressesprechers Ihres Staatssekretärs für parteipolitische Tätigkeiten aufgewendet?

6.             Gibt es weitere in Ihrem Büro oder im Büro Ihres Staatssekretärs beschäftigte
Personen,   geordnet   nach   Namen   und   Dienstverhältnis   (Beamtendienstgesetz,
Angestelltengesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz oder
Sondervertrag gemäß § 36 VBG), die in ihrer Dienstzeit für das Bündnis Zukunft
Österreich tätig werden?

7.             Wenn   ja,    wie    begründen    Sie    diese    missbräuchliche    Heranziehung    von
Ministeriumspersonal zugunsten parteipolitischer Zwecke und wie viele Stunden
Dienstzeit sind dafür jeweils nach Person angefallen?


8.             Welche der unter 6. beauskunfteten Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. jener Ihres
Staatssekretärs bekleiden auch eine Funktion im BZÖ?

9.             Zu welchen Tätigkeiten wurden die unter 5. beauskunfteten Personen vom BZÖ
herangezogen?

10.      Entstanden infolge der Heranziehung sowohl der unter 6. beauskunfteten Personen als
auch durch die Tätigkeit des Pressesprechers des Sozialstaatssekretärs für BZÖ-
Parteiarbeit bis zum Einlangen dieser Anfrage Mehrkosten?

11.      Im Falle der Bejahung von 10.: Mit welchen Mehrkosten schlug sich dies für das
BMSG bis dato zu Buche und mit welchen Mehrkosten müssen des weiteren die
SteuerzahlerInnen noch rechnen?

12.      Wurden bzw. werden dem BZÖ darüber hinaus von Ihrem Ressort Sachleistungen zur
Verfügung gestellt?

13.      Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage können Sie hierfür ins Treffen führen, die die
Bereitstellung von Ministeriumsressourcen für das BZÖ rechtfertigen?

14.      Welcher Art waren bzw. sind die unter 12. beauskunfteten Sachleistungen und welche
Kosten sind hierfür bislang entstanden, bzw. mit welchen Kosten wird in weiterer
Folge hierfür noch zu rechnen sein?