4020/J XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Muttonen und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Galerieförderung/Auslandsmessenförderung

Seit dem Jahr 2001 stellt der Bund im Rahmen seiner Galerieförderung
ausgewählten Bundes-, Landes- und Gemeindemuseen jährlich Mittel zum Ankauf
von Werken zeitgenössischer Künstler in österreichischen Galerien zur Verfügung.
Die Museen sind im Gegenzug vertraglich verpflichtet, diesen Bundesbeitrag um
30% (in den Jahren 2001 und 2002) bzw. um 50 % (in den Jahren 2003 und 2004)
aufzustocken.

In den Kunstberichten 2003 und 2004 sind jene Museen, die in den Genuss der
Galerieförderung gekommen sind, angeführt. Nicht ersichtlich ist allerdings, was und
wo angekauft wurde und in welcher Form der Ankauf „junger Kunst" berücksichtigt
wurde.

Weiters wurde 2002 in Kooperation mit dem Verband österreichischer Galerien
moderner Kunst ein Programm zur Förderung der Beteiligung österreichischer
kommerzieller Galerien an Kunstmessen im Ausland eingerichtet. Nach bestimmten
Kriterien werden im Rahmen dieser Förderung Standkosten einer Galerie von bis zu
drei Messebeteiligungen pro Jahr in abgestuften Prozentsätzen gefördert. Diese
Förderungsmaßnahmen hinsichtlich der gewerblichen Galerien dienen im
Wesentlichen der Verbesserung der Marktchancen der bildenden Künstler am
österreichischen und internationalen Kunstmarkt und der Marktorientierung der
Galerien" (http://www.bundeskanzleramt.at/DesktopDefault.aspx?TablD=4957&Alias=kunst#9)

Den Kunstberichten können zwar die entsprechenden Galerien mit Fördersummen
entnommen werden; unbeantwortet bleibt aber die Frage, inwieweit das bestehende
Modell der Auslandsmessenförderung geeignet ist, Galerien anzusprechen, für die
eine Präsentation am ausländischen Markt mit zu hohem finanziellen Aufwand
verbunden ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

ANFRAGE:

1. Wie dem Kunstbericht 2003 entnommen werden kann, haben 2003 die Albertina,
die Kulturabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, die Burgenländische
Landesgalerie Eisenstadt, Frodl Gebert, Hochleitner Martin, Husslein Agnes, das
Kunsthaus Bregenz, das Lentos Kunstmuseum Linz, das MAK- Museum für
angewandte Kunst, das Museum moderner Kunst Kärnten, das Museum
Moderner Kunst - Stiftung Ludwig, die neue Galerie am Landesmuseum
Joanneum und das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum je 36.336,42 € aus
dem Titel der Galerieförderung erhalten. Welche Exponate wurden von den
jeweiligen Bundes- und Landesmuseen im Jahr 2003 aus diesen Mitteln
angekauft?

2.             Bei welchen Galerien erfolgten die jeweiligen Ankäufe?

3.             Wie dem Kunstbericht 2004 entnommen werden kann, haben im Jahr 2004 die
Albertina, die Burgenländische Landesgalerie Eisenstadt, das Kunsthaus
Bregenz, die Landesgalerie am OÖ Landesmuseum, das Lentos Kunstmuseum
Linz, das MAK - Museum für angewandte Kunst, das MUMOK - Museum
Moderner Kunst, das Museum der Moderne Salzburg, das Museum Moderner
Kunst Kärnten, die Neue Galerie am Landesmuseum Joanneum, das
Niederösterreichisches Landesmuseum, die Österreichische Galerie Belvedere
und das Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum je 36.500 € aus dem Titel der
Galerieförderung erhalten. Welche Exponate wurden von den jeweiligen Bundes-
und Landesmuseen im Jahr 2004 aus diesen Mitteln angekauft?

4.      Bei welchen Galerien erfolgten die jeweiligen Ankäufe?

5.             Welchen Bundes- und Landesmuseen wurden 2005 Mittel aus dem
Galerieförderungsprogramm zur Verfügung gestellt? In welcher Höhe bewegten
sich die Beträge jeweils?

6.             War dieser Bundesbeitrag von den Museen 2005 wie in den Vorjahren auch zu
verdoppeln?

7.             Welche Exponate wurden von den jeweiligen Bundes- und Landesmuseen im
Jahr 2005 aus diesen Mitteln angekauft?

8.             Bei welchen Galerien erfolgten die jeweiligen Ankäufe?

9.             In der Liste der geförderten Museen scheinen sowohl im Kunstbericht 2003 als
auch 2004 einige „wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts" des Bundes,
wie die Albertina, das MAK und das MUMOK auf. Nun sieht aber § 3 (4)
Kunstförderungsgesetz 1988 lediglich vor, dass der Bund den Ankauf von
Kunstwerken von Landes- und Gemeindegalerien durch Zuschüsse fördern kann,
wenn dies im gesamtösterreichischen Kunstinteresse gelegen ist. Aufgrund
welcher rechtlichen Basis erhalten wissenschaftliche Anstalten des Bundes Mittel
aus der Galerieförderung?

10.     In 2912/AB, XXI. GP haben Sie ausgeführt, dass laut Förderungsverträgen 1/4 der
Förderungsmittel für Ankäufe von Kunstwerken von Künstlerinnen der jüngeren
Künstlergeneration (unter 40 Jahren) zu verwenden sind. Nachdem die
Erweiterung der Sammlungen in den einzelnen Häusern durch zeitgenössische
Kunst überaus positiv zu sehen ist: Planen Sie, diesen Anteil auf mindestens 50%
zu erhöhen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

11.     Im Bereich der Auslandsmessenförderung dürfte für zahlreiche Galerien der
mögliche Verkaufserfolg trotz Förderung immer noch in keinem Aufwand zum
finanziellen Risiko stehen. Sehen Sie die Notwendigkeit, das bestehende Modell
dahingehend zu überarbeiten, damit künftig auch diese Galerien bei ihrer
Auslandspräsentation speziell unterstützt werden können?