4022/J XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz V"

In den AB 1541 und 1731 XXII.GP sowie AB 2633 XXII.GP wurden durch die Frau BM für
Inneres Liese Prokop die Fragen zu „sonstigen Abfragenberechtigten“ (wie zur Anzahl,
Verteilung und zu rechtlichen Vollzugsfragen für die Jahre 2003 und 2004) beantwortet bzw.
Stellung genommen.

Aus systematischen Gründen werden für 2005 zum Teil dieselben Fragen wie in der Anfrage
2666/J vom 15.Februar 2005 gestellt, ergänzt durch zusätzliche Fragen, die sich aus der
öffentlichen Diskussion sowie aus der Entwicklung des Melderechts im Jahr 2005 ergeben haben
(z.B. Änderung Melde-VO). Es werden damit auch Fragen gestellt, die aus Sicht des Fragestellers
im Jahr 2005 unbefriedigend beantwortet wurden. So lässt beispielsweise die vorliegende
Beantwortung der Fragen 19 und 50 den alleinigen Schluss zu, dass bei bestimmten
Berufsgruppen die gesetzlichen Abfragevoraussetzungen nach dem MeldeG durch das BMI
generell nicht überprüft werden.

Verhindert werden konnte - nicht zuletzt aufgrund einstimmiger Beschlüsse im DSR - ein
Direktzugriff von rechtsberatenden Berufen auf Meldedaten der ÖsterreicherInnen im ZMR.
Auch die europäische Entwicklung des gegenseitigen Zugriffs auf Meldedaten durch bestimmte
Personen (Abfrageberechtigte) ist datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Trotz
Werbemaßnahmen des BMI (Meldedatenspam im Jahr 2005), in denen u.a. für sekundenschnelle
Abfrage geworben wird, dürften die Einnahmen hinter den Erwartungen geblieben sein.

Nicht unproblematisch wird die Entwicklung von RISER gesehen, wenngleich der Aufbau von
RISER von der EU-Kommission gefördert wird. „Registry Information Service on European
Residents (RISER) ist ein Onlinedienst mit Sitz in Berlin, der elektronisch Auskünfte aus


nationalen Melde- und vergleichbaren Registern unterstützt. RISER hilft, im europäischen
Binnenmarkt gesuchte Personen über die nationalen bzw. kleingliedrigen Melderegister zu
finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Anträge nach § 16a Abs. 5 MeldeG wurden seit Inkrafttreten des Meldegesetzes in
der gültigen Fassung an den Bundesminister für Inneres bis 01.01.2006 gestellt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.             Wie viele dieser Anträge wurden bis 01.01.2006 genehmigt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

3.             Wie viele "Sonstige Abfrageberechtigte" gab es mit Stichtag 1. Jänner 2006
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.             Wie viele Anträge wurden bislang abgelehnt (Auflistung der Problembereiche bzw. der
Gründe für die Ablehnung)? Wie viele im Jahr 2005?

5.             Wie viele Abfrageberechtigungen wurden bisher an Personen (Antragsteller) mit Sitz im
EU-Ausland bzw. in Drittstaaten vergeben (Aufschlüsselung auf Branchen und die einzelnen
Staaten)?

6.             Wie vielen Inkassobüros wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach zuerkannt
(Stichtag 1. Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

7.   Wie vielen „Auskunfteien" wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1. Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

8.   Wie vielen Unternehmen aus dem Sicherheitsgewerbe - (z.B. Berufsdetektive) -
wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag
1 Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?


9.             Wie vielen Banken wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

10.      Wie vielen Versicherungen wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1. Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

11.      Wie vielen Versicherungsmaklern oder Versicherungsagenten wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie
vielen entzogen?

12.      Wie vielen Rechtsanwälten wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

13.      Wie vielen Notaren wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz
zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

14.      Wie vielen Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern etc. wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie
vielen entzogen?

15.      Wie vielen Immobilien- und Vermögenstreuhändern wurde bislang eine
Abfrageberechtigung nach dem Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie
vielen entzogen?

16. Wie vielen und welchen Vereinen wurde bislang eine Abfrageberechtigung nach dem
Meldegesetz zuerkannt (Stichtag 1 Jänner 2006)? Wie vielen entzogen?

17.    Welchen sonstigen Branchen bzw. Berufsgruppen wurde darüber hinaus noch eine
Abfrageberechtigung eingeräumt?

18.    Wie schlüsseln sich die 2005 erfolgten Abfragen der „sonstigen Abfrageberechtigten"
auf die einzelnen Branchen auf (s. Fragen 6 - 17)?


19.      Bleiben Sie bei Ihrer Auffassung (siehe AB 2633/AB), dass eine präventive Prüfung der
Abfragen auch durch eine unabhängige Datenschutzkontrollstelle (z.B. DSK) nicht möglich
ist?

20.  Wie werden Sie im Sinne der Empfehlung der DSK dafür Sorge tragen, dass sonstige
Abfrageberechtigte (auch Rechtsanwälte, Banken etc.) die Daten des ZMR ausschließlich für
die in § 16Abs 5 MeldeG umschriebenen Zwecke verwenden?

 

21.  Werden Sie im Sinne der Beantwortung generell nur bei Verdacht (z.B. Anzeige)
kontrollieren oder aus präventiven Gründen laufend stichprobenartig die gesetzlichen
Voraussetzungen für Einzelabfragen und deren Verwendung prüfen? Wenn ja, wie viele
derartige Kontrollen wurden 2005 durchgeführt? Wie viele werden Sie 2006 durchführen?

22.  In wie vielen Fällen wurde ein Verantwortlicher für Datensicherheitsmaßnahmen
(Zugriffberechtigungen) vom BMI (Betreiber) nicht ermächtigt (Aufschlüsselung auf
Branchen)? Was waren die Gründe dafür?

23.  Wie viele „Sonstige Abfrageberechtigten" haben einen Dienstleister als Verantwortlichen
benannt (Aufschlüsselung auf Branchen)?

24.  Wie viele Kontrollen wurden durch den Betreiber (BMI) nach § 9 Meldegesetz-
Durchführungsverordnung 2005 durchgeführt (Aufschlüsselung

nach Branchen und Bundesländer)?

25.    Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen? Welche behördlichen
Maßnahmen mussten in diesen Jahren ergriffen werden?

26.    Wie viele Androhungen auf Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung der
Abfrageberechtigung (§ 16a Abs 7 MeldeG) wurden im Jahr 2005 ausgesprochen?

27.    Wie viele derartige Verfahren mussten im Jahr 2005 eingeleitet werden?

28.    Wie viele (Entziehungs-)Verfahren sind noch nicht abgeschlossen (01.01.2006)?


29.    Wie oft musste im Jahr 2005 die Zugriffs- und Abfrageberechtigung nach § 16a Abs 7
MeldeG entzogen werden (Aufschlüsselung auf Branchen und dem jeweiligen Grund
siehe dazu Ziffer 1 - Ziffer 4)?

30.    Wie viele Abfragen im Zentralen Melderegister wurden im Jahr 2005 durch
abfrageberechtigte Behörden durchgeführt?

31.    Wie viele Abfragen im Zentralen Melderegister wurden im Jahr 2005 durch "Sonstige
Abfrageberechtigte" durchgeführt?

32.    Wie schlüsseln sich die Abfragen Sonstiger Abfrageberechtigter auf die einzelnen
Branchen auf (z.B. Banken, Versicherungen)?

33.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für das ZMR im Jahre 2005? Wie hoch werden die
Kosten für 2006 geschätzt?

34.    Wie viele Personen haben in Österreich bislang eine Auskunftssperre nach § 18 Meldegesetz
beantragt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele davon wurden nicht genehmigt?
Worin lagen die Ablehnungsgründe?

35.    Welche Kosten fallen in Österreich (Gemeinden) zur Zeit für einen Antrag auf
Auskunftssperre an (Ersuche um Aufschlüsselung der -unterschiedlichen- Kosten)?

36.    In welcher Form wurde sichergestellt, dass Sonstige Abfrageberechtigte keinen Zugang zu
gesperrten Daten bekommen?

37.    In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2005 über andere gemeldete Wohnsitze von Menschen
eine Abfrage durchgeführt?

38.    Von wem wurden diese Abfragen durchgeführt (Aufschlüsselung auf Branchen)?

39.    Wie wurde jeweils vor Auskunftserteilung das „berechtigte Interesse" nachgewiesen?


40.  Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden 2005 durch die Einräumung von
Abfrageberechtigungen erzielt?

41.      Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden im Jahr 2005 durch
die Abfragen von abfrageberechtigten Behörden erzielt?

42.      Welche Einnahmen (Verwaltungsabgaben) wurden im Jahre 2005 durch
die Abfragen Sonstiger Abfrageberechtigter erzielt?

43.      Welche zusätzlichen Einnahmen wurden 2005 durch das e-govemment
Gesetz erzielt? Welche Einnahmen werden 2006 im Jahresdurchschnitt
erwartet?

44.      Welche konkreten Maßnahmen erfolgten bislang aufgrund der
Empfehlung der Datenschutzkommission vom 9 Mai 2003, dass in
Zukunft § 16 Abs 1 MeldeG eingehalten wird?

45.      Warum wurde die VO über die Ermächtigung des Leiters der „Support
Unit Zentrales Melderegister" zu überplanmäßigen Ausgaben geändert?
Was soll damit erreicht werden?

46.      Warum wurde die VO über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales
Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der
Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt ist, geändert?

Was soll damit erreicht werden?

47.      Aus welchem Grund wurde eine Aussendung des BMI (siehe Standard
29.11.2005) durchgeführt, in der durch ZMR-Abfragen „die
sekundenschnelle Überprüfung des Hauptwohnsitzes Ihrer Kunden"
angepriesen wurde?

48.      Ist das BMI in das Projekt der europäischen Melderegisterauskunft
„RISER" eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?


49.      Ist nach dem Meldegesetz die Teilnahme an „RISER" zulässig?

50.      Werden damit die Datenschutzbestimmungen bzw. Kontrollen nach dem
Meldegesetz umgangen?