4026/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG

1920 (z.B. Liegenschaften der Bundesforste) - Stand der Verhandlungen"

Mit der AB 796/XXII. GP vom 31.10.2003 wurden vom Bundesministerium für Finanzen die
Fragen zu den Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜF 1920
Stellung genommen. Im Bundesland Salzburg betrifft dies einerseits Liegenschaften (Wald),
die von der Bundesforste AG bis zur Vermögensauseinandersetzung treuhändig verwaltet
werden, andererseits aber auch historische Objekte.

Seit 2003 hat sich allerdings bei den Verhandlungen nichts bewegt, wenn man davon absieht,
dass nun in Salzburg zunehmend - auch große - Liegenschaften durch die Bundesforste AG
an Private verkauft werden (z.B. 800 ha im Tennengebirge mit strategischen
Grundwasserressourcen für Salzburg).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.                      Wann wird es aufgrund der vorliegenden VfGH-Entscheidung zu einer endgültigen
Vermögensaufteilung zwischen Bund und Ländern kommen?

2.                      Haben bereits Verhandlungen mit den Bundesländern bzw. einzelnen Bundesländern
stattgefunden?

3.                      Wenn ja, wie viele Verhandlungsrunden fanden mit den Bundesländern statt? Wann
fanden diese Verhandlungen statt?

4.          Wenn nein, warum nicht? Woran sind diese Gespräche bislang gescheitert?

5.                      Welcher Verhandlungsstand liegt zur Zeit vor?


6.          Welche Personen sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die auch die Verhandlungen
über die Vermögensaufteilung betreuen?

7.          Welche Bundesländer haben bereits eine konkrete Auflistung der Liegenschaften,
Objekte, Kunstschätze, Urkunden etc. dem BMF vorgelegt, über die im Zuge dieser
notwendigen Vermögensaufteilung mit dem Bund verhandelt wird?

8.                      Wie sehen konkret die Forderungen der einzelnen Bundesländer aus (ersuche um
Übermittlung dieser Aufstellungen)?

9.                      Warum wurden diese Vermögensfragen - entgegen früherer Antworten - bei den FAG-
Verhandlungen 2005 nicht berücksichtigt?

10.               Werden Sie den BMF entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der Bundesforste AG
anweisen bei weiteren Liegenschaftsverkäufen durch die Bundesforste vom Vetorecht
Gebrauch zu machen, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen
Landesregierung vorliegt?

Wenn nein, warum nicht?

11.               Wie beurteilen Sie bzw. der von Ihnen entsandte Vertreter im Aufsichtsrat den Verkauf
von Liegenschaften mit überregional bedeutsamen und strategisch wichtigen
Wasserressourcen (z.B. 800 Hektar im Tennengebirge)?

12.               Ist ein derartiger Verkauf überhaupt rechtlich zulässig?

13.               Vertreten auch Sie die Meinung, dass die Substanzerhaltungspflicht in § 1 Abs. 1
Bundesforstgesetz zum Schutz der Länderinteressen geschaffen wurde und bestimmte
Liegenschaftsverkäufe damit ausgeschlossen werden?

Wenn nein, warum nicht?