4027/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Keck,

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Aussage des Amtsführenden Präsidenten des Landeschulrates für Oberösterreich

Fritz Enzenhofer"

Ende Jänner 2006 fand man zahlreiche Berichte vor allem in den oberösterreichischen
Tageszeitungen über die angebliche Forderung dreier Väter an die Klassenlehrerin einer
Linzer Volksschule ein Kopftuch zu tragen. Es gab danach unterschiedlichste Kommentare zu
den Vorkommnissen. Auch der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für
Oberösterreich hat in den Medien seine persönliche Meinung zu diesem Thema verlautbart.

Eine in den „Oberösterreichischen Nachrichten" vom 24. Jänner 2006 zitierte Aussage von
Hrn. Präsidenten Fritz Enzenhofer lautete: „Meist kommen die Väter aus extremistischem
Milieu und sind - wie auch im aktuellen Fall — dem Verfassungsschutz bekannt."

Diese Aussage ist schwerwiegend, und wird dadurch verstärkt, dass sie vom Amtsführenden
Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich, der für den gesamten Schulbereich des
Landes Oberösterreich zuständig ist, getätigt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende Anfrage an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Anfrage

1.                            Entspricht die in den „OÖ Nachrichten" vom 24. Jänner 2006 zitierte Aussage des
Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich über die drei Väter
dem Erkenntnisstand des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und der zuständigen Sicherheitsbehörden?

2.                            Woher stammen diese Informationen über die drei Väter?

3.                            Wenn diese Aussage nicht dem Erkenntnisstand des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur und den zuständigen Sicherheitsbehörden entspricht, welche
Handlungen werden von Ihnen Frau Bundesministerin als Dienstaufsichtsbehörde
gesetzt, wenn hohe Entscheidungsträger
derartige unüberprüfte Aussagen tätigen?