4028/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2006
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Keck,
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Unterricht von HauptschullehrerInnen in fremden Fächern"
Die
Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen ist ein bedeutender Faktor für die
Entwicklung unserer Gesellschaft. Entscheidend ist hierbei neben dem
grundsätzlichen
Vorhandensein von Bildungseinrichtungen vor
allem die Qualität der Ausbildung und Lehre,
die in diesen Institutionen geboten wird.
Ziel muss es sein, stets Bildungsmöglichkeiten auf
höchstem Niveau anzubieten, wobei diese
Prämisse nicht nur in
den allgemeinbildenden höheren Schulen gelten darf, sondern
selbstverständlich auch in den Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen.
Vor allem in Hauptschulen gibt es jedoch zahlreiche
Fälle, wo HauptschullehrerInnen die
SchülerInnen in
Fächern unterrichten, für die sie nicht geprüft sind. Auch werden
VolksschullehrerInnen für den Unterricht in Hauptschulen eingesetzt.
Der
Einsatz zahlreicher LehrerInnen in Fächern, über die sie keine Prüfung an einer
anerkannten Lehrerausbildungsanstalt (z.B. Pädagogische Akademie) im Sinne
einer
Lehrbefähigung verfügen, kann zu
Qualitätseinbußen im Ausbildungsbereich führen und
dadurch Kindern und Jugendlichen ihre möglichen Zukunftschancen nehmen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage.
Anfrage
1.
Wie viele HauptschullehrerInnen unterrichten in den
oberösterreichischen bzw. Linzer
Hauptschulen in
Schulfächern, für die sie nicht geprüft sind?
2.
Wie viele, für den Unterricht an Volksschulen geprüfte,
LehrerInnen werden für einen
Unterricht an
oberösterreichischen bzw. Linzer Hauptschulen eingesetzt?
3.
Welcher Bewilligungen bedarf es, dass LehrerInnen in
fremden Fächern unterrichten
dürfen?
4.
Gibt
es vor Zuteilung der unterrichtsfremden Fächer eine Überprüfung, ob ein
Mindestmaß an fachlicher Qualifikation für
das fremde Unterrichtsfach gegeben ist?