4030/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Manfred Lackner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Änderungen im Ärztegesetz
In
den letzten Jahren gab es durch Änderungen des Ärztegesetzes massive Eingriffe
im
Leistungskatalog der Wohlfahrtsfonds,
insbesondere im Bereich der Todesfallbeihilfe. In der
Ärztekammer für Wien wurde diese gänzlich gestrichen.
Den ÄrztInnen wurde jahrelang eine Summe von ungefähr
18.000 Euro für ihre Angehörigen
garantiert. Wenn
ÄrztInnen auch nach kurzer Dauer der Beitragszahlung verstarben, wurde
die versprochene Höchstsumme ausbezahlt.
Die
Abschaffung der Todesfallbeihilfe - die von den ÄrztInnen zur Finanzierung der
Bestattungskosten und als Unterstützung der
Hinterbliebenen vorgesehen war - führt zu
verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Ist
es verfassungsrechtlich zulässig, dass Leistungen der Wohlfahrtsfonds - ohne
entsprechende Übergangsfristen - derart
massiv verändert / verschlechtert werden?
a)
Wenn
ja, warum?
b)
Wenn
nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
2. Wie beurteilen Sie die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds?
a)
Zwingt
das Ärztegesetz zur Änderung der Satzung ohne Übergangsregelung?
b)
Wäre
es möglich, auch nach dem Entfall einer Leistung neue Leistungen so zu
bemessen, dass der Übergang zu einem neuen
Leistungsrecht dem Alter und der
geleisteten Einzahlung entsprechend abgestuft wird?
3. Halten Sie die Regelungen des Ärztegesetzes für verfassungsrechtlich unbedenklich?
a)
Wenn ja, halten Sie die Regelung der Satzung des
Wohlfahrtsfonds der Wiener
Ärztekammer, im
Zusammenhang mit dem Entfall der Todesfallbeihilfe, für
verfassungs- und rechtskonform?
b)
Wenn
nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?