4034/J XXII. GP
Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der
Kinderbetreuung in Kärnten
„Ein
ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, denn die Erwerbschancen von Eltern hängen besonders von
den zur Verfügung stehenden Betreuungsangeboten für Kinder ab. Darüber hinaus
sind diese Einrichtungen auch als Voraussetzung für eine
Chancengleichheit aller
Kinder zu sehen." Mit diesem Zitat
wird auf der Homepage des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Kapitel
„Kinderbetreuung in Österreich"
eröffnet.
Die
Industriellenvereinigung erklärt, dass durch eine deutliche Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen wieder früher ins Erwerbsleben
einsteigen können. Dieser ökonomische Mobilisierungseffekt bewirkt laut IV eine
qualitative Verbesserung der Frauenbeschäftigung, höhere Einkommen, höhere
Nachfrage und damit eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit. Auch kann, nach Ansicht der IV, durch bessere
Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der deklarierte
Kinderwunsch von Frauen und Männern
einfacher und auch früher realisiert werden.
Seit dem 01. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für
soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem
Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch Ausweitung der
Kinderbetreuung zur Verfügung. Den Richtlinien zur
Förderungsvergabe, die auf der Homepage des BMSG www.bmsg.gv.at zu lesen
sind,
ist zu entnehmen, dass die zu fördernde Kinderbetreuung dem jeweiligen
Bedarf nach Betreuung
auch der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen
Erziehungsberechtigten entsprechen muss.
Eine
Studie der Industriellenvereinigung kommt aber zu dem Ergebnis, dass in
Österreich rund 46.000
Kinderbetreuungsplätze fehlen und bei weiteren rund 40.000
qualitative Verbesserungen - vor
allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten -
vorgenommen werden müssen. Nur jeder 4. Kindergarten in Österreich ist
bis
mindestens 17 Uhr geöffnet. In ländlichen Regionen werden Kindergärten oft
überhaupt nur halbtags geführt. Die
Arbeiterkammer hat in ihren Untersuchungen
zur Bewertung der Kinderbetreuungsplätze den Vereinbarkeitsindikator für
Familie
und Beruf (VIF) eingeführt. Dieser besteht aus den 4 Kriterien:
• Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche,
•
Durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden
•
Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein
Tag bis zumindest 13
Uhr
•
Angebot von Mittagessen.
Diesem VIF entsprechen nur ca. 30% der Kindergärten und 41% der Horte.
Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt ergibt die Studie der
IV, dass zur Erreichung des
Barcelona Zieles der
EU für Kinder unter 3 Jahren 49.000 Plätze und für Kinder
zwischen 3 und 5 Jahren rund 10.000 Plätze fehlen. Bei Schulkindern sind rund
26.000 neue Kinderbetreuungsplätze (Nachmittagsbetreuung) zu schaffen, um die
Betreuungsquote von derzeit 14% auf 18% zu erhöhen. (Schweden hat hier eine
Quote von 80%).
In Kärnten liegt die Betreuungsquote von Kinder unter 3
Jahren bei nur 12%,
(Barcelona-Ziel ist 33%), und dem VIF entsprechen in Kärnten nur 31% der
Kinderbetreuungsplätze.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage
1.
Wie
viele und welche Kinderbetreuungsplätze wurden seit 2000 in Kärnten mit
Bundesmittel gefördert ? (Bitte eine genaue
Auflistung nach Jahr und Bezirken sowie
der Betreiber)
2.
Wie
viele Bundesmittel wurden seit 2000 zur Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen nach Kärnten
vergeben? (Bitte eine genaue Auflistung
nach Jahr und Bezirken)
3.
a)
Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze in Kärnten wurden seit 01.Jänner 2005
durch die oben erwähnten Mittel aus dem FLAF gefördert?
b)
Welche Kärntner Institutionen/Vereine/Träger wurden aus
dem FLAF gefördert?
(Bitte eine genaue
Auflistung nach Bezirken)
c)
Wieviele
Mittel gingen aus der oben erwähnten FLAF -Förderung nach Kärnten
(Bitte eine genaue Auflistung nach Bezirken
und Institutionen/Vereinen/Trägern)?
4. Den"
Richtlinien zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch
Ausweitung der Kinderbetreuung" auf der Homepage www.bmsg.gv.at, nach denen
die Förderungen seit 01.01.2005 aus dem
FLAF vergeben werden, ist zu entnehmen,
dass die geförderte „Kinderbetreuung
dem jeweiligen Bedarf nach Betreuung auch
der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungsberechtigen entsprechen"
muss. Wird das Entsprechen dieses Bedarfs
nach den Kriterien des oben erwähnten
VIF ( Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche, durchschnittliche
tägliche
Öffnungsdauer 8 Stunden, Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein
Tag bis zumindest 13 Uhr und Angebot von Mittagessen) beurteilt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Nach
welchen Kriterien wird festgestellt, ob die aus dem FLAF zu fördernde
Kinderbetreuungseinrichtung dem jeweiligen
Bedarf nach Betreuung auch der im
vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungsberechtigen entspricht?
7.
Sie haben in der Anfragebeantwortung 3633/AB vom
06.02.2006 angeführt, dass
„in den Budgets 2005
und 2006 je 700.000 € zur Anstoßförderung für die
Entwicklung flexibler, neuer und innovativer Kinderbetreuungsplätze
vorgesehen"
sind. Wieviele und welche Kärntner
Kinderbetreuungsplätze wurden im Jahr 2005 in
welcher Höhe von diesen 700.000 € gefördert (Bitte eine genaue
Auflistung von
Bezirk, Institution/Träger/Verein und Betrag) ?