4034/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausweitung der

Kinderbetreuung in Kärnten

„Ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an
Kinderbetreuungseinrichtungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, denn die Erwerbschancen von Eltern hängen besonders von
den zur Verfügung stehenden Betreuungsangeboten für Kinder ab. Darüber hinaus
sind diese Einrichtungen auch als Voraussetzung für eine Chancengleichheit aller
Kinder zu sehen." Mit diesem Zitat wird auf der Homepage des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz das Kapitel
„Kinderbetreuung in Österreich" eröffnet.

Die Industriellenvereinigung erklärt, dass durch eine deutliche Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen wieder früher ins Erwerbsleben
einsteigen können. Dieser ökonomische Mobilisierungseffekt bewirkt laut
IV eine
qualitative Verbesserung der Frauenbeschäftigung, höhere Einkommen, höhere
Nachfrage und damit eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit. Auch kann, nach Ansicht der
IV, durch bessere
Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der deklarierte
Kinderwunsch von Frauen und Männern einfacher und auch früher realisiert werden.

Seit dem 01. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem
Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch Ausweitung der Kinderbetreuung zur Verfügung. Den Richtlinien zur
Förderungsvergabe, die auf der Homepage des BMSG
www.bmsg.gv.at zu lesen
sind, ist zu entnehmen, dass die zu fördernde Kinderbetreuung dem jeweiligen
Bedarf nach Betreuung auch der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen
Erziehungsberechtigten entsprechen muss.

Eine Studie der Industriellenvereinigung kommt aber zu dem Ergebnis, dass in
Österreich rund 46.000 Kinderbetreuungsplätze fehlen und bei weiteren rund 40.000
qualitative Verbesserungen - vor allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten -
vorgenommen werden müssen. Nur jeder 4. Kindergarten in Österreich ist bis
mindestens 17 Uhr geöffnet. In ländlichen Regionen werden Kindergärten oft
überhaupt nur halbtags geführt. Die Arbeiterkammer hat in ihren Untersuchungen
zur Bewertung der Kinderbetreuungsplätze den Vereinbarkeitsindikator für Familie
und Beruf (VIF) eingeführt. Dieser besteht aus den 4 Kriterien:
   Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche,


         Durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer 8 Stunden

         Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein Tag bis zumindest 13
Uhr

         Angebot von Mittagessen.

Diesem VIF entsprechen nur ca. 30% der Kindergärten und 41% der Horte.

Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt ergibt die Studie der IV, dass zur Erreichung des
Barcelona Zieles der EU für Kinder unter 3 Jahren 49.000 Plätze und für Kinder
zwischen 3 und 5 Jahren rund 10.000 Plätze fehlen. Bei Schulkindern sind rund
26.000 neue Kinderbetreuungsplätze (Nachmittagsbetreuung) zu schaffen, um die
Betreuungsquote von derzeit 14% auf 18% zu erhöhen. (Schweden hat hier eine
Quote von 80%).

In Kärnten liegt die Betreuungsquote von Kinder unter 3 Jahren bei nur 12%,
(Barcelona-Ziel ist 33%), und dem VIF entsprechen in Kärnten nur 31% der
Kinderbetreuungsplätze.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage

1.      Wie viele und welche Kinderbetreuungsplätze wurden seit 2000 in Kärnten mit
Bundesmittel gefördert ? (Bitte eine genaue Auflistung nach Jahr und Bezirken sowie
der Betreiber)

2.      Wie viele Bundesmittel wurden seit 2000 zur Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen nach Kärnten vergeben? (Bitte eine genaue Auflistung
nach Jahr und Bezirken)

3.      a) Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze in Kärnten wurden seit 01.Jänner 2005
durch die oben erwähnten Mittel aus dem FLAF gefördert?

 

b)     Welche Kärntner Institutionen/Vereine/Träger wurden aus dem FLAF gefördert?
(Bitte eine genaue Auflistung nach Bezirken)

c)      Wieviele Mittel gingen aus der oben erwähnten FLAF -Förderung nach Kärnten
(Bitte eine genaue Auflistung nach Bezirken und Institutionen/Vereinen/Trägern)?

4.  Den" Richtlinien zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch
Ausweitung der Kinderbetreuung" auf der Homepage
www.bmsg.gv.at, nach denen
die Förderungen seit 01.01.2005 aus dem FLAF vergeben werden, ist zu entnehmen,
dass die geförderte „Kinderbetreuung dem jeweiligen Bedarf nach Betreuung auch
der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungsberechtigen entsprechen"
muss. Wird das Entsprechen dieses Bedarfs nach den Kriterien des oben erwähnten
VIF ( Öffnungsdauer mindestens 40 Stunden/Woche, durchschnittliche tägliche
Öffnungsdauer 8 Stunden, Öffnungszeit an vier Tagen bis mindestens 17 Uhr, ein
Tag bis zumindest 13 Uhr und Angebot von Mittagessen) beurteilt?


5.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Nach welchen Kriterien wird festgestellt, ob die aus dem FLAF zu fördernde
Kinderbetreuungseinrichtung dem jeweiligen Bedarf nach Betreuung auch der im
vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungsberechtigen entspricht?

7.       Sie haben in der Anfragebeantwortung 3633/AB vom 06.02.2006 angeführt, dass
„in den Budgets 2005 und 2006 je 700.000 € zur Anstoßförderung für die
Entwicklung flexibler, neuer und innovativer Kinderbetreuungsplätze vorgesehen"
sind. Wieviele und welche Kärntner Kinderbetreuungsplätze wurden im Jahr 2005 in
welcher Höhe von diesen 700.000 € gefördert (Bitte eine genaue Auflistung von
Bezirk, Institution/Träger/Verein und Betrag) ?