4036/J XXII. GP
Eingelangt am 03.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosenkranz
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend rechtswidrige Vergabe von Visa
Im Zuge der Visa-Affäre in Belgrad, wurde vom
Außenministerium eine sogenannte „Visa-
Kommission"
eingesetzt. Diese kommt in ihrem Bericht zur Auffassung, dass „keinerlei
Hinweise für kriminelle Netzwerke innerhalb
des Außenministeriums selbst bzw. einzelner
Botschaften" gegeben sind und sieht die Vorkommnisse als
„Fehlleistungen von einzelnen
Bediensteten".
Solche
„Fehlleistungen" sind jedoch nicht nur auf diverse österreichische
Botschaften
beschränkt, sondern kommen auch an österreichischen Bezirkshauptmannschaften
vor. So
berichtet die Tageszeitung „Kurier" am
21.1.2005 von einem Prozeß in St. Pölten bei dem der
Hauptangeklagte für mehrere Frauen aus der Karibik und aus Osteuropa
Visa organisiert
habe. Pikanterweise mussten die Bezirkshauptmänner aus Lilienfeld und Horn bei
diesem
Prozeß als „Entlastungszeugen" für den Hauptangeklagten aussagen. „Wußten
Sie bei
Bewilligung der Visa-Anträge, dass die Damen als Prostituierte arbeiten?
", wollte die
Vorsitzende Richterin Beate Haubenwallner vom Bezirkschef Herbert Krizanic
wissen. Erst
nachdem die Richterin den Wortschwall des nervösen Beamten gestoppt hatte, kam
ein „Ja".
Bezirkshauptmann Gerd Oppitz aus Horn bestätigte, dass sieben Visa-Anträge per
Post aus
Sopron (Ungarn) eingegangen sind, auf denen
dann handschriftlich „Prostituierte " vermerkt
war. Die logische Folge war ein Freispruch. "
Am 17. Jänner 2006 berichtete wiederum der „Kurier"
von einem Prozeß beim Landesgericht
St. Pölten, bei dem
ein 53-jähriger Fachoberinspektor der BH Korneuburg angeklagt war.
„Laut Staatsanwalt Friedrich Köhl, erteilte der korrupte Beamte leichtfertig
12 Damen eine
Aufenthaltserlaubnis, obwohl die nötigen Urkunden fehlten.... Er begünstige vor
allem
Prostituierte, die für zwei, mit ihm
befreundete Bordellbetreiber in Wien und Tulln tätig
waren. Er ließ sich von den
Zuhältern einladen und „ bedankte " sich mit
Aufenthaltsscheinen. " Der Beamte wurde zu 10 Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt und
versetzt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Inneres nachfolgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die oben angeführten Fälle, bei denen Beamte aus den
Bezirkshauptmannschaften Horn, Lilienfeld und Korneuburg involviert sind, bekannt?
2.
Ist
Ihnen bekannt, ob gegen die beiden Bezirkshauptmänner bereits
disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet
wurden? Wenn ja, ist Ihnen auch bekannt
welche?
3.
Ist es im Zuge der Vergabe von Visa/Aufenthalts- und
Niederlassungsberechtigungen
zu Gegenleistungen an
die beiden Bezirkshauptmänner oder Beamte der BH
Lillienfeld oder Horn gekommen?
4.
Wie viele Visa/Aufenthalts- und
Niederlassungsberechtigungen wurden im Jahr 2005
durch die
Bezirkshauptmannschaften, aufgegliedert nach den einzelnen
Bezirkshauptmannschaften in Österreich, ausgestellt?
5.
In wie vielen Fällen waren die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Vergabe von
Visa/Aufenthalts- und
Niederlassungsberechtigungen nicht erfüllt?
6.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um künftig die
rechtswidrige Vergabe von
Visa/Aufenthalts- und
Niederlassungsberechtigungen zu verhindern?
Wien, am 03.02.06