4046/J XXII. GP

Eingelangt am 06.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend die von der Bundesregierung angekündigte Vereinheitlichung im Bereich der Sozialhilfe

 

Am 18. März 2004 veranstaltete die Volksanwaltschaft im Beisein der Bundesminister Haupt und Bartenstein eine Enquete zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe in Österreich. Bereits im 2. Nationalen Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003 bis 2005 war zu lesen gewesen: „In einer Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Ländern werden die Grundlagen für eine Harmonisierung der Sozialhilfegesetze der Länder erarbeitet.

Im Zuge dieser Angleichung der Länderregelungen werden auch die Schnittstellen mit den korrespondierenden Bestimmungen des Bundes (z. B. Ausgleichszulagen nach den Pensionsgesetzen, Notstandshilfe u. a.) miteinbezogen. Zentrale Themen dieser Harmonisierung werden u.a. die Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, die derzeit länderweise sehr unterschiedlich geregelten Richtsätze („Mindeststandards“), eine Vereinheitlichung der Sonderbedarfe und eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz sein. Außerdem werden bundeseinheitliche Kriterien für die Erfassung statistischer Daten zur Sozialhilfe erarbeitet. Als Instrument für die Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen kommen sowohl ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern als auch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz in Frage.“

Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen, ohne dass es zu erwähnenswerten Verbesserungen im Bereich der Sozialhilfe, geschweige denn zur Vereinheitlichung von Richtsätzen oder Zugangsregelungen gekommen wäre.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wann hat die genannte Arbeitsgruppe das letzte Mal getagt?

 

  1. Welche Fortschritte konnten seit März 2004 hinsichtlich „die Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, die derzeit länderweise sehr unterschiedlich geregelten Richtsätze („Mindeststandards“), eine Vereinheitlichung der Sonderbedarfe und eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz“ erzielt werden?

 

 

  1. Wann hat die genannte Arbeitsgruppe jeweils in welcher Besetzung, mit welcher Tagesordnung und mit welchem Ergebnis getagt (unter detaillierter Anführung aller Sitzungstermine, der TeilnehmerInnen, der Tagesordnungen und der erfolgten Vereinbarungen?

 

  1. Wann ist mit der Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, der unterschiedlichen Richtsätze sowie der Sonderbedarfsregelungen und mit der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Transparenz betreffend Sozialhilfe zu rechnen?

 

 

  1. Welche Schritte hat die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen zu welchem Zeitpunkt konkret unternommen, um die Arbeit der Arbeitsgruppe zu beschleunigen?

 

  1. Welche Schritte, die zur Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, der unterschiedlichen Richtsätze sowie der Sonderbedarfsregelungen und mit der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Transparenz betreffend Sozialhilfe führen, werden Sie in dieser Legislaturperiode noch setzen?