4046/J XXII. GP
Eingelangt am 06.03.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend die von der Bundesregierung angekündigte Vereinheitlichung im Bereich der Sozialhilfe
Am 18. März 2004 veranstaltete die
Volksanwaltschaft im Beisein der Bundesminister Haupt und Bartenstein eine
Enquete zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe in Österreich. Bereits im 2.
Nationalen Aktionsplan für soziale Eingliederung 2003 bis 2005 war zu lesen
gewesen: „In einer Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Ländern werden
die Grundlagen für eine Harmonisierung der Sozialhilfegesetze der Länder
erarbeitet.
Im Zuge dieser Angleichung der Länderregelungen werden auch die Schnittstellen mit den korrespondierenden Bestimmungen des Bundes (z. B. Ausgleichszulagen nach den Pensionsgesetzen, Notstandshilfe u. a.) miteinbezogen. Zentrale Themen dieser Harmonisierung werden u.a. die Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, die derzeit länderweise sehr unterschiedlich geregelten Richtsätze („Mindeststandards“), eine Vereinheitlichung der Sonderbedarfe und eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz sein. Außerdem werden bundeseinheitliche Kriterien für die Erfassung statistischer Daten zur Sozialhilfe erarbeitet. Als Instrument für die Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen kommen sowohl ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern als auch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz in Frage.“
Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen, ohne dass es zu erwähnenswerten Verbesserungen im Bereich der Sozialhilfe, geschweige denn zur Vereinheitlichung von Richtsätzen oder Zugangsregelungen gekommen wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: